Nach Aussprachen mit der Konzernspitze der Post und den Vertretern des Bundesrates erinnert die Kommission daran, dass neben einer sauberen Aufarbeitung des Subventionsbetrugs bei Postauto die eigentliche Kernaufgabe der Schweizerischen Post die Erbringung eines guten und finanzierbaren Service public ist. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe postalische Grundversorgung sind durch Bund und Post rasch umzusetzen.

​Die Kommission hat mit der Konzernspitze der Schweizerischen Post und mit Vertretern des UVEK Aussprachen geführt. Hauptthemen waren erstens der Stand der Aufarbeitung des Subventionsbetrugs bei Postauto und die Perspektiven für CarPostal France und Postauto Liechtenstein, zweitens die zukünftige strategische Ausrichtung von Postfinance und drittens die Umsetzung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe zur postalischen Grundversorgung.
Zu Punkt 1 erwartet die Kommission eine zügige und lückenlose Aufarbeitung. Die Federführung für diese Thematik liegt seitens Parlament bei den GPK.
Zu Punkt 2 wünscht die Kommission vom Bundesrat als Vertreter des Eigners eine klare Strategie für die Zukunft der gelben Bank; eine allfällige Gesetzesanpassung sollte der Bundesversammlung in nützlicher Frist vorgelegt werden. Bis zu einem definitiven Entscheid des Parlaments und gegeben falls des Volkes sollte nach Möglichkeit auf personelle Restrukturierungen verzichtet werden.
Zu Punkt 3 erwartet die Kommission eine rasche Umsetzung der Verordnungsanpassungen und eine seriöse Vorbereitung einer umfassenderen Gesetzesrevision, welche den unterschiedlichen Interessen gerecht werden und klare Verantwortungen zuweisen kann. Die Kommission wird sich nach Abschluss der Vernehmlassung von der Verwaltung über deren Resultate informieren und formell konsultieren lassen. Erst dann wird sich die Kommission auch zu den einzelnen, vom Nationalrat angenommenen Motionen (16.4034, 16.3865, 16.3847, 16.3848) äussern.

Die im Sommer abgeschlossene Vergabe der Fernverkehrskonzession hat in der Branche und bei den Kantonen hohe Wellen geworfen. Mit Blick auf zukünftige Vergaben hat die Kommission deshalb mit dem zuständigen Bundesamt für Verkehr, den Kantonen (KöV) und den betroffenen Unternehmen (VöV) eine Aussprache geführt. Die Kommission hält fest, dass nun zuerst der Ausgang des laufenden Verfahrens abgewartet werden muss. In jedem Fall aber erachtet sie die heute geltende Regelung des Prozesses auf Gesetzesstufe als zu wenig klar. Bevor sie indessen selber tätig wird, will sie die Vorschläge des Bundesrates in dieser Sache abwarten.

Ebenfalls Aussprache geführt hat die Kommission mit den gleichen Akteuren zur laufenden Reform im regionalen Personenverkehr und mit Vertretern der SBB und des SEV zu den zukünftigen Perspektiven im internationalen Personenverkehr auf der Schiene.