Nachdem die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates an ihrer letzten Sitzung auf das neue Veloweggesetz eingetreten war, erfolgte nun die Detailberatung. Die KVF-S unterstützt im Grundsatz die Stossrichtung des Gesetzes, wobei insbesondere das Beschwerderecht der Fachorganisationen des Veloverkehrs zu Diskussionen führte.

Das neue Gesetz sieht vor, die Kantone zur Planung und Verwirklichung von Velowegnetzen zu verpflichten, ohne ihren Umsetzungsspielraum einzuschränken. Die Kommissionsmehrheit unterstützt die im Gesetz festgelegten Grundsätze zur Planung, Anlage und Erhaltung. Nur so kann in ihren Augen die Koordination des Velowegnetzes zwischen den Kantonen gewährleistet und ein zusammenhängendes und sicheres Velowegnetz garantiert werden. Im Konkreten nahm die Kommission bei den Planungsgrundsätzen (Art. 6) Präzisierungen vor, um den Kantonen und Gemeinden einen grösseren Handlungsspielraum zu belassen. Ausserdem beantragt die Kommissionsmehrheit mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, dass Velowege nur ersetzt werden müssen, wenn hierfür ein ausgewiesenes öffentliches Interesse besteht.

Ein umstrittener Punkt betrifft die Zusammenarbeit mit privaten Fachorganisationen. Die KVF beantragt mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen das Beschwerderecht der Fachorganisationen (Art. 18) aus der Vorlage zu streichen, da diese Kompetenz für eine private Organisation in den Augen der Mehrheit zu weit geht. Eine Minderheit will an der Version des Bundesrates festhalten und argumentiert, dass die Fachorganisationen mit dem Beschwerderecht ein Instrument erhalten, mit welchem sie ihre Expertise einbringen können. Hingegen unterstützt die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen den Vorschlag des Bundesrates, wonach der Bund für bestimmte Aufgaben Fachorganisationen beiziehen und sie dafür auch finanziell entschädigen kann (Art. 16). Die Mehrheit sieht im Know-How der Fachorganisationen ein geeignetes Instrument zur Umsetzung des Verfassungsauftrags. Eine Minderheit beantragt die Möglichkeit der finanziellen Abgeltung der Leistungen der Fachorganisationen aus der Vorlage zu streichen.
In einem weiteren Punkt beantragt die Kommission ohne Gegenstimme öffentliche Haltestellen als Teil der Strasse zu definieren (Art. 6 NSG). Damit soll gewährleistet werden, dass Haltestellen bei der Planung des neuen Wegnetzes berücksichtigt werden.

Weiter hat sich die Kommission von der Post über die ersten Erfahrungen bei der Umsetzung der neuen Strategie für die Jahre 2021-2024, insbesondere in Bezug auf das Poststellennetz, informieren lassen.

Da die vom UVEK und von der Eidgenössischen Finanzverwaltung eingesetzte Expertengruppe Grundversorgung Post zurzeit konkrete Vorschläge zur Weiterentwicklung der Grundversorgung im Bereich von Post- und Zahlungsverkehrsdiensten erarbeitet, hat die KVF beschlossen, zurzeit keine Entscheide in diesem Bereich zu fällen. Sie will sich Anfang des kommenden Jahres über die Arbeiten der Expertengruppe informieren lassen und hat die Beratung der kantonalen Initiative Jura. Verbesserung des Poststellennetzes und Stärkung der Rolle der Gemeindebehörden bei der geografischen Verteilung der Postämter (17.314) und der beiden Motionen Nationalrat (Grin). Schliessung von Poststellen an zentralen Orten (17.3888) und Nationalrat (Müller-Altermatt). Mittel- und langfristige Planung bei Poststellen und Postagenturen (17.3938) auf diesen Zeitpunkt verschoben.

Mit der Initiative des Kantons Jura besteht bereits ein umfassender Auftrag, der auch die Forderungen der Initiative des Kantons Zürich. Ein Schliessungsmoratorium für Poststellen bis zum Vorliegen und bis zur Genehmigung einer gesamtschweizerischen Poststellenplanung (20.324) aufgreift. Die Kommission beantragt daher oppositionslos, der Zürcher Initiative keine Folge zu geben.