In der zweiten Runde der Beratungen hat die Kommission vier verbleibende Differenzen zum Nationalrat im Personenbeförderungsgesetz. Änderung (21.039) behandelt. In zwei Fällen, wo die Differenzen eher im sprachlichen Bereich (Art. 32g) bzw. im formellen (Art. 31aquater) liegen, beantragt die Kommission ohne Gegenstimmen, sich dem Nationalrat anzuschliessen. Bezüglich einem minimalen unternehmerischen Gestaltungsspielraum bei der Anrechenbarkeit von Kosten und Erlösen (Art. 35a) beantragt sie mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, an ihrer Version festzuhalten. Eine Minderheit beantragt, dem Nationalrat zuzustimmen. In Bezug auf die Gewinnverwendung der Unternehmen (Art. 36) wird sie an ihrer nächsten Sitzung über einen möglichen Kompromissantrag entscheiden. Die abschliessende Bereinigung der Differenzen und die Schlussabstimmung sollten voraussichtlich in der Herbstsession stattfinden können.
Weiter beantragt die Kommission ihrem Rat ohne Gegenstimmen, die Motion ihrer Schwesterkommission Befristete Verlängerung der Übergangsmassnahmen zugunsten der Printmedien (22.3378) abzulehnen. Die KVF-S ist der Meinung, dass es nicht angezeigt ist, für einen einzelnen Sektor einen Teil der Corona-Massnahmen weiterzuführen. Sie ist vielmehr der Ansicht, dass in den kommenden Monaten eine grössere Auslegeordnung für eine zukunftsgerichtete Medienförderung gemacht werden soll. Ausserdem weist sie darauf hin, dass die indirekte Presseförderung zur Unterstützung der Regional- und Lokalpresse sowie der Mitgliedschafts- und Stiftungspresse auch nach der Ablehnung des Medienpakets nach wie vor besteht.
Weiter hat sich die KVF mit 10 zu 3 Stimmen gegen die pa. Iv. Regazzi, KMU von der Mediensteuer ausnehmen (19.482) ausgesprochen. Sie weist darauf hin, dass mit den Anpassungen der Tarifstruktur die finanzielle Belastung für Unternehmen bereits deutlich reduziert werden konnte und damit das ursprüngliche Anliegen der parlamentarischen Initiative weitgehend erfüllt ist. Ausserdem ist sie der Meinung, dass die Anzahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die arbiträre Grenze von 250 Vollzeitstellen keine gerechtere Referenz für die Erhebung der Unternehmensabgabe darstellt und zu neuen Ungerechtigkeiten – insbesondere im Tourismusbereich – führen würde. Schliesslich weist sie auf die angekündigte Volksinitiative «200 Franken sind genug» hin, dank derer das Volk erneut die Möglichkeit erhält, sich zur Radio- und Fernsehabgabe für Haushalte und Unternehmen zu äussern.
Mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission ihrem Rat, die Motion Gugger, Unter-16-Jährige wirksam vor pornografischen Inhalten auf dem Internet schützen. #banporn4kids# (20.3374) anzunehmen. Die Kommission teilt die Ansicht des Motionärs, wonach der Schutz der unter 16-Jährigen vor pornographischen Inhalten gestärkt werden muss. So schützen die derzeit üblichen Warnmeldungen der Anbieterinnen und Anbieter der entsprechenden Internetplattformen die Jugendlichen ihres Erachtens nicht genügend. Das vorgeschlagene Instrument einer Netzsperre für Plattformen, welche ihrer Pflicht zum Kinder- und Jugendschutz nicht ausreichend nachkommen, erachtet die KVF dabei als prüfenswert. Gleichzeitig weist sie aber auch darauf hin, dass andere technische Lösungen in Betracht gezogen werden sollen.
Überdies beantragt die Kommission ihrem Rat mit 8 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung, die Motion Christ, Schluss mit Papierabfallbergen. Opt-in- anstelle Opt-out-Lösung für unadressierte Werbesendungen (20.3113) abzulehnen. Mit der Motion wird ein Systemwechsel beim Willensäusserungsrecht der Empfängerinnen und Empfänger von Werbesendungen gefordert, der nach Ansicht der Kommission keinen Mehrwert bringen würde. Stattdessen würden insbesondere Vereine vor eine Herausforderung gestellt, da diese die lokale Bevölkerung nur noch schwerlich erreichen könnten. Zur Vermeidung unnötiger Abfallberge sollte ihrer Meinung nach direkt bei den werbenden Unternehmen angesetzt werden. Eine Kommissionsminderheit argumentiert hingegen, dass ein solcher Systemwechsel nicht bloss unnötige Altpapiermengen vermeiden, sondern auch das Willensäusserungsrecht stärken würde.
Einstimmig hat die KVF-S dem Beschluss ihrer Schwesterkommission, auf die Artikel 16c und 90 des Entwurfs zur Änderung des Strassenverkehrsgesetzes (21.080) zurückzukommen, zugestimmt. Mit einer erneuten Beratung dieser zwei Artikel soll bei den Raserbestimmungen ein neuer Kompromiss gefunden werden, der ein Referendum gegen die gesamte Gesetzesrevision verhindert.
Ausserdem beantragt die KVF mit 10 zu 2 Stimmen, die Motion Nationalrat (Storni). Erhöhung der Verkehrssicherheit durch Informationsaustausch. Der Schweizer Polizei Zugriff auf das europäische Strassentransportregister ermöglichen (21.4580) anzunehmen. Ihrer Ansicht nach würde eine Teilnahme der Schweiz am europäischen Register der Strassentransportunternehmen die Verkehrssicherheit erhöhen und beide Seiten könnten von einem entsprechenden Datenaustausch profitieren.
Weiter hat sich die Kommission mit der Eignerstrategie des Bundesrates für die verselbständigten Einheiten des Bundes befasst und in diesem Zusammenhang den Bericht zum Postulat Abate 18.4274 zur Kenntnis genommen. Ausserdem beantragt sie ihrem Rat mit 7 zu 6 Stimmen, die Motion Nationalrat (Fraktion RL). Klare Verantwortlichkeiten für bundesnahe Betriebe (19.4004) abzulehnen. Die Kommissionsmehrheit geht mit dem Bundesrat darin einig, dass die Anliegen der Motion bereits weitgehend umgesetzt sind. Eine Minderheit hingegen fordert eine vollständige Übernahme der Good-Governance-Empfehlungen der OECD und beantragt daher die Annahme der Motion.
Schliesslich hat sich die KVF von der Eidgenössischen Postkommission PostCom den Jahresbericht 2021 präsentieren lassen.