Die KVF-S hat die Motion Gugger (20.3374) erneut beraten und beschlossen, bezüglich Schutz der unter 16-Jährigen vor pornographischen Inhalten vertiefte Abklärungen vorzunehmen. Ausserdem sollen die Möglichkeiten zur Ausweitung bestehender Unterstützungsmassnahmen zugunsten der Medien abgeklärt werden.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates unterstreicht die wichtige demokratiepolitische Funktion einer vielfältigen Medienlandschaft und teilt die Besorgnis über deren sich stetig verschlechternde wirtschaftliche Situation weitgehend. Sie hat sich in diesem Zusammenhang mit der Motion Juillard. Für eine Anpassung der indirekten Förderung der Regionalpresse (22.3230) befasst. Die Motion würde den Bundesrat beauftragen, eine Vorlage zur Anpassung der indirekten Förderung der Regionalpresse auszuarbeiten. Die Kommission hat das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) mit Zusatzabklärungen beauftragt, damit sie eine fundierte Entscheidung treffen kann. Aus diesem Grund hat sie den Beschluss zu dieser Motion und zu zwei parlamentarischen Initiativen vertagt (Pa. Iv. Chassot. 22.417 und Pa. Iv. Bauer. 22.407).

Des Weiteren hat die Kommission die Motion Gugger. Unter-16-Jährige wirksam vor pornografischen Inhalten auf dem Internet schützen. #banporn4kids# (20.3374) erneut beraten. Um sich über die technische wie auch die juristische Umsetzbarkeit der Motion vertieft informieren zu lassen, hat sie eine erste Anhörung durchgeführt und ebenso einen Mitbericht der ständerätlichen Rechtskommission zur Kenntnis genommen. So ist es der Kommission nach wie vor ein wichtiges Anliegen, den Schutz der unter 16-Jährigen vor pornographischen Inhalten zu stärken. Bezüglich der technischen Massnahmen, die zu diesem Zweck ergriffen werden sollen, hat die Kommission allerdings weitere offene Fragen identifiziert. Deshalb hat sie beschlossen, zur technischen Umsetzbarkeit des Anliegens eine weitere Anhörung vorzunehmen.

Überdies hat sich die Kommission von der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) und dem UVEK über die jüngsten Beschlüsse des Bundesrates zur Stabilisierung der finanziellen Situation der SBB informieren lassen. Ebenfalls hat sie sich mit dem Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) über den Glasfaserausbau, insbesondere in Bezug auf die kartellrechtlichen Streitigkeiten, ausgetauscht und hat die Verwaltung beauftragt, einen Zusatzbericht zur Frage der Regulierungsproblematik zu verfassen, damit sie sich im kommenden Quartal erneut und vertieft mit dieser Frage beschäftigen kann.