Die Kommission hat ihren Entwurf, mit dem die Abgabenanteile für die lokal-regionalen Radio- und Fernsehveranstalter auf 6 bis 8 Prozent des Abgabeertrags erhöht werden sollen, mit 11 zu 2 Stimmen definitiv angenommen. Der Entwurf sieht ausserdem allgemeine, über die Abgabe finanzierte Fördermassnahmen für Medien vor. So will die Kommission attraktive Rahmenbedingungen für ein vielfältiges, gleichwertiges Medienangebot in allen Regionen schaffen.

Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates (KVF-S) hat Kenntnis genommen vom Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zu den parlamentarischen Initiativen 22.407 und 22.417. In Anbetracht des deutlich positiven Vernehmlassungsergebnisses hat die Kommission ihren Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 11 zu 2 Stimmen definitiv angenommen. Gemäss Kommissionsentwurf sollen die Abgabenanteile für die lokal-regionalen Radio- und Fernsehveranstalter von heute 4 bis 6 Prozent auf neu 6 bis 8 Prozent des Abgabeertrags erhöht werden. Zudem ist ein Ausbau der allgemeinen Fördermassnahmen vorgesehen. Dabei sollen Aus- und Weiterbildungsinstitutionen, Nachrichtenagenturen und Selbstregulierungsorganisationen unterstützt werden. Mit diesen rasch umsetzbaren Massnahmen möchte die KVF-S die Qualität der schweizerischen Medien sicherstellen. Eine erste Minderheit beantragt aus demokratiepolitischen Erwägungen, nicht auf den Entwurf einzutreten, da die vorgeschlagenen Massnahmen auch Teil des Massnahmenpakets zugunsten der Medien waren, das 2022 an der Urne scheiterte. Eine zweite Minderheit (Abstimmung: 11 zu 2 Stimmen) beantragt, auf die allgemeinen Fördermassnahmen zu verzichten.

In zwei Punkten hat die Kommission ihren Entwurf gegenüber demjenigen, den sie in die Vernehmlassung geschickt hatte, geändert: Zum einen hat sie mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, bei den allgemeinen Fördermassnahmen den Verweis auf die elektronischen Medien zu streichen, da dieser Begriff in der Vernehmlassung kritisiert wurde. Zum anderen hat sie einstimmig beschlossen, die finanzielle Unterstützung für Mediapulse (Nutzungsforschung) auszubauen, um neben der Entwicklung und der Beschaffung von Erhebungsmethoden und -systemen auch den Betrieb einzubeziehen.

Der Erlassentwurf und der erläuternde Bericht werden voraussichtlich Anfang Februar veröffentlicht. Nach Vorliegen der Stellungnahme des Bundesrates kommt die Vorlage in den Ständerat.

Die nationalrätliche Fernmeldekommission (KVF-N) hatte an ihrer Sitzung vom 13./14. Januar 2025 mit 13 zu 12 Stimmen beschlossen, der Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» (24.060) einen indirekten Gegenentwurf gegenüberzustellen, der die wesentlichsten Anliegen derselben aufnimmt (vgl. Medienmitteilung der KVF-N vom 14. Januar 2025). Die ständerätliche Fernmeldekommission (KVF-S) hatte deshalb zu prüfen, ob sie diesem Indirekten Gegenentwurf zur SRG-Initiative (25.400) ihre Zustimmung gibt oder nicht. Es stellen sich dabei wichtige Fragen, einerseits zum materiellen Gehalt des indirekten Gegenentwurfs und andererseits zur Form eines Gegenentwurfs auf Gesetzesstufe. Um diese Fragen mit der gebotenen Sorgfalt zu beantworten, wird die KVF-S ihren Entscheid erst an der nächsten ordentlichen Sitzung, am 17. Februar 2025 treffen.

Weiter möchte die KVF-S die Behandlung der «Standesinitiative Jura. Verbesserung des Poststellennetzes und Stärkung der Rolle der Gemeindebehörden bei der geografischen Verteilung der Postämter (17.​​314)» verschieben, um die grundlegenden Entscheidungen über die Revision des postalischen Universaldienstes abzuwarten. Die Kommission beantragt daher ihrem Rat oppositionslos, die Frist für die Ausarbeitung einer Vorlage, die in der Frühjahrssession abläuft, um zwei Jahre zu verlängern. 

Schliesslich hat sich die Kommission vom UVEK und den SBB über die entstehenden Mehrkosten zum Bahn-Ausbauschritt 2035 sowie zum aktuellen Stand des Bahninfrastrukturfonds BIF informieren lassen.