Die KVF-S hat den Bericht über dieVerkehrsverlagerung Juli 2023 – Juni 2025 des Bundesrates zur Kenntnis genommen, in welchem der Stand der Verlagerung des alpenquerenden Schwerverkehrs festgehalten wird. Die Anzahl der alpenquerenden Fahrten schwerer Güterfahrzeuge lag für das Jahr 2024 bei 960’000. Damit wird die gesetzliche Vorgabe von 650'000 Fahrten erneut deutlich verfehlt. Die Kommission unterstützt die Massnahmen, welche der Bundesrat vorsieht, um die Verlagerung des alpenquerenden Güterverkehrs von der Strasse auf die Schiene zu stärken. Sie hat darüber hinaus mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen mit der Einreichung einer Kommissionsmotion zusätzliche Massnahmen beschlossen (26.3004 Revitalisierung der Verlagerung im transalpinen Kombinierten Verkehr – Rückverlagerung auf die Strasse vermeiden). Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Fortführung der Betriebsbeiträge im alpenquerenden Kombinierten Verkehr über das Jahr 2030 zu garantieren. Damit will die Kommission ein wirksames Instrument zur Verkehrsverlagerung weiter finanziell fördern und für die Branche langfristig Investitionssicherheit und Planbarkeit sicherstellen.
Die Kommission hat des Weiteren die Beratung der Motion ihrer Schwesterkommission «Mittel für Verlagerungspolitik sichern» (25.3949) aufgenommen. Diese verlangt, dass die freiwerdenden Gelder im Zahlungsrahmen 2024-2028 an die Rollende Landstrasse (Rola) vollumfänglich für die Förderung zusätzlicher Verkehrsverlagerung im alpenquerenden Schienengüterverkehr in den Jahren 2026–2030 eingesetzt werden. Zu verschiedenen finanztechnischen Fragen hat die KVF-S von der Verwaltung Abklärungen verlangt und wird die Beratung nach Vorliegen dieser fortsetzen. Angesichts dieser Beratungsergebnisse hat der Urheber seine Motion 25.3543 Burkart «Ausbau des linksrheinischen Neat-Zubringers Antwerpen-Basel als zweite nördliche Zulaufstrecke, um eine Rückverlagerung des alpenquerenden kombinierten Transitverkehrs auf die Strasse zu verhindern» zurückgezogen.
Beratung von Ostschweizer Initiativen zu Strassenprojekten aufgenommen
Im Rahmen der Beratung zu den Standesinitiativen der Kantone
- Schaffhausen «Die Ostschweiz steht hinter der zweiten Röhre Fäsenstaubtunnel und der dritten Röhre Rosenbergtunnel» (25.310),
- Gallen «Die Ostschweiz steht hinter der dritten Röhre Rosenbergtunnel und der zweiten Röhre Fäsenstaubtunnel» (25.315),
- Appenzell Innerrhoden «Die Ostschweiz steht hinter der dritten Röhre Rosenbergtunnel und der zweiten Röhre Fäsenstaubtunnel» (25.321) und
- Thurgau «Die Ostschweiz steht hinter der Bodensee-Thurtalstrasse, der dritten Röhre Rosenbergtunnel, der zweiten Röhre Fäsenstaubtunnel und dem Korridor N25 St. Gallen-Appenzell» (25.318)
hat die KVF-S die erwähnten Kantone angehört. Die Standesinitiativen verlangen, dass verschiedene Projekte in der Ostschweiz, die in der am 24. November 2024 abgelehnten Volksabstimmung zum Ausbauschritt 2023 vorgesehen waren, unverändert umgesetzt werden. Konkret handelt es sich um die dritte Röhre Rosenbergtunnel in St. Gallen (inkl. Zubringer Güterbahnhof) und die zweite Röhre Fäsenstaubtunnel in Schaffhausen. Alle Ostschweizer Kantone haben bei der Abstimmung diesen Projekten zugestimmt. Zusätzlich sollen die Projekte zur Bodensee-Thurtalstrasse (N23) sowie zum Korridor N25 St. Gallen–Appenzell ebenfalls in den nächsten Ausbauschritt für die Nationalstrassen aufgenommen werden. Diese Projekte waren zwar nicht Teil der Abstimmung, sind für die Ostschweizer Kantone aber ebenfalls von grosser Bedeutung.
Die Kommission hat zur Kenntnis genommen, dass die projektierten Tunnelbauten die Sanierung der bestehenden Röhren ermöglichen und zudem die bestehenden Kapazitätsengpässe angehen sollen. Allerdings möchte die Kommission die Projekte in einen nationalen Kontext stellen. Deshalb setzt sie ihre Beratung nach Vorliegen der vom Bundesrat in Aussicht gestellten Vernehmlassungsvorlage zum nächsten Ausbauschritt fort.
Beratung weiterer Verkehrsgeschäfte
Weiter hat sich die Kommission mit der Motion 25.4013 Marchesi «Mehr Sicherheit für Zugpersonal und Fahrgäste» befasst. Nachdem der Nationalrat den Punkten 1 und 5 der Motion zugestimmt hat, beantragt die KVF-S ihrem Rat einstimmig, die Punkte 1 und 5 der Motion ebenfalls anzunehmen. Sie unterstützt damit das Anliegen der Motion, welche einen nationalen Plan zur Sicherheit in Zügen verlangt.
Mit 8 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat die Kommission der parlamentarischen Initiative Engler «Der Zweckentfremdung von Mitteln des Bahninfrastrukturfonds den Riegel vorschieben» (25.477) Folge gegeben. Die pa. Iv. verlangt, die gesetzlichen Grundlagen im Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer so zu ändern, dass die Verwendung der Mittel des Bahninfrastrukturfonds von jeglichen Steuern des Bundes, der Kantone und Gemeinden und von Vorsteuerkürzungen bei den Leistungsempfängern befreit ist. Die KVF-S unterstützt dieses Anliegen und möchte damit zukünftig verhindern, dass Fondsmittel durch die Vorsteuerkürzung wieder in den allgemeinen Bundeshaushalt zurückfliessen. Das Geschäft wird im nächsten Schritt in der Schwesterkommission beraten.
Die KVF-S hat mit 7 zu 3 Stimmen dem Beschluss ihrer Schwesterkommission, der parlamentarischen Initiative Töngi «Stärkung der Agglomerationsprogramme» (24.472) Folge zu geben, nicht zugestimmt. Die Kommission erachtet das Anliegen der Initiative, die Finanzierungsbeiträge aus dem Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds für die Agglomerationsprogramme zu erhöhen, als nicht zielführend, da aus Sicht der Kommission kein weiterer Finanzierungsbedarf besteht. Das Geschäft geht zurück in die KVF-N.
Schliesslich hat die Kommission den Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 21.4518 Français «Sicheren Bahnbetrieb im Fernverkehrsnetz durch Redundanz gewährleisten» zur Kenntnis genommen.
Weiterhin Verbot politischer Werbung für Radio- und Fernsehanbieter
Des Weiteren hat die KVF-S die parlamentarische Initiative 24.466 Matter «Gleichbehandlung von privaten Rundfunkanbietern und privaten Online-Anbietern» beraten, welcher ihre Schwesterkommission Folge gegeben hatte. Die Initiative verlangt, dass die privaten Rundfunkanbieter im Werbebereich den privaten Online-Anbietern gleichgestellt werden, so dass für sie politische Werbung zulässig wird. Nach Ansicht der Kommission schafft die Initiative ungleich lange Spiesse zwischen den verschiedenen Radio- und Fernsehanbietern. Sie hält fest, dass bei den privaten konzessionierten Anbietern die erhaltenen Anteile aus der Radio- und Fernsehabgabe einen markanten Anteil ihres Umsatzes darstellen. Deshalb lehnt sie es mit 6 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab, dem Beschluss ihrer Schwesterkommission zuzustimmen. Das Geschäft geht zurück in die KVF-N.
Massnahmen gegen missbräuchliche Verwendung von Schweizer Rufnummern
Die Kommission hat die Motionen 24.4391 Candinas «Es braucht einen wirksamen Schutz gegen Call-ID-Spoofing von schweizerischen Rufnummern!», 24.4392 Seiler Graf «Es braucht griffige Massnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung von schweizerischen Rufnummern» und 24.4393 Götte «Es braucht griffige Massnahmen gegen die missbräuchliche Verwendung von schweizerischen Domains!» beraten. Diese verlangen gesetzliche Grundlagen zur aktiven Bekämpfung von Call-ID-Spoofing, griffige Massnahmen gegen den Missbrauch von schweizerischen Rufnummern sowie strengere Regeln für die Vergabe und Blockierung von schweizerischen Domains bei Missbrauchsfällen. Die Kommission erachtet die Massnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Missbräuchen als zentral. Daher beantragt sie ihrem Rat einstimmig, die Motionen 24.4391 und 24.4392 anzunehmen. Die Motion 24.4393 wurde einstimmig von der Kommission in geänderter Fassung angenommen. Die Änderung sieht vor, auf eine Ausweitung der Identifikationspflicht zu verzichten, da der damit verbundene Sicherheitsgewinn in keinem angemessenen Verhältnis zum zusätzlichen administrativen Aufwand seitens der Verwaltung und Anbietern steht.
Keine Anpassungen beim Zuständigkeitsbereich der ComCom
Die Kommission hat mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, die von ihr eingereichte Motion 25.3023 KVF-S «Ausweitung der Zuständigkeit der Eidgenössischen Kommunikationskommission auf Glasfaseranschlüsse» zurückzuziehen, nachdem sie im Herbst 2025 verschiedenste Kreise dazu angehört hatte, die sich mehrheitlich gegen die Motion ausgesprochen haben. Die KVF-S stellt aktuell kein Marktversagen fest und sieht daher von einer Regulierung ab, um die Investitionen in den Ausbau des Glasfasernetzes nicht zu bremsen. Sie wird die Situation im Rahmen des nächsten Evaluationsberichts des Bundesrates zum Schweizer Fernmeldemarkt 2027 erneut prüfen.
Gegen Lancierung einer weiteren Postrechtsrevision
Ausserdem beantragt die KVF-S ihrem Rat, die Motion 25.3948 der KVF-N «Erhalt der flächendeckenden Hauszustellung und Sicherung der postalischen Zustellqualität im Grundversorgungsauftrag» mit 7 zu 0 Stimmen und 4 Enthaltungen abzulehnen. Sie weist darauf hin, dass der erste Punkt der Motion bereits durch die jüngste, vom Bundesrat verabschiedete Postverordnung erfüllt ist. Weiter hält sie in Zusammenhang mit Punkt 2 fest, dass der Bundesrat darauf verzichtet hat, die Verordnung betreffend Zustellung abonnierter Tageszeitungen anzupassen. Bezüglich Zustellung von Briefen und Paketen lehnt die Kommission vor dem Vorliegen der angekündigten Postgesetzesrevision eine Vorgabe ab, um einer umfassenden Diskussion zur Modernisierung der postalischen Grundversorgung nicht vorzugreifen.