Die Kommission hat die Beratung der letzten Bestimmungen des Erlassentwurfs abgeschlossen und namentlich entschieden (mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen), auf die Frage der Abschöpfungsdauer zurückzukommen. Im Juni hat sie noch entschieden, diese Dauer von drei Jahren – wie vom Bundesrat beantragt – auf fünf Jahre zu erhöhen. Der Kommission hat nun ein Kompromissvorschlag vorgelegen. Dieser sieht vor, die dreijährige Abschöpfungsdauer beizubehalten, wenn die Voraussetzungen von Artikel 337 Absatz 3 des Entwurfs erfüllt sind. Die Gerichte sollen aber eine Verlängerung der Abschöpfungsdauer auf vier Jahre anordnen können, wenn der Schuldner seit mehr als einem Jahr dauernd zahlungsunfähig ist und für die Entwicklung seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit keine aussichtsreiche Prognose gestellt werden kann. Die Kommission hat diesen Kompromiss mit 13 zu 11 Stimmen angenommen. Eine Minderheit will bei den ursprünglich vom Bundesrat vorgesehenen drei Jahren bleiben, eine zweite Minderheit beantragt, an den fünf Jahren festzuhalten, wie sie von der Kommission an der letzten Sitzung beschlossen worden sind. Mit 16 zu 9 Stimmen hat die Kommission ausserdem einen Antrag abgelehnt, der vorsah, auf die Einführung eines Sanierungskonkursverfahrens ganz zu verzichten. Dieser Antrag geht als Minderheitsantrag in den Rat. Diese Vorlage kommt voraussichtlich in der Herbstsession in den Nationalrat.
Aussprache zu diversen mietrechtlichen Themen
Die Kommission hat sich ausführlich mit verschiedenen Fragen des Mietrechts befasst. Zunächst nahm sie den Bericht des Bundesrates vom 26. Februar 2025 zur Kenntnis, der die Mietpreisentwicklung und den Wohnungsmangel in der Schweiz beleuchtet (Bericht in Beantwortung der Postulate 22.4289 und 22.4290). Im Rahmen ihrer Diskussion erörterte die Kommission die Ursachen der angespannten Lage sowie mögliche Lösungsansätze. Sie verzichtete jedoch darauf, mit eigenen Vorstössen aktiv zu werden, wie dies von einer Minderheit vorgeschlagen wurde.
Ebenfalls befasste sich die Kommission erneut mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative Egloff 17.493 «Beweisbare Kriterien für die Orts- und Quartierüblichkeit der Mieten schaffen». Mit grossem Interesse nahm sie einen Zusatzbericht der Verwaltung zur Kenntnis, der den Begriff der Orts- und Quartierüblichkeit aus historischer Perspektive eingehend analysiert. Da die Mietschlichtungsstellen diesen Begriff heute sehr unterschiedlich auslegen, ist die Kommission der Ansicht, dass eine gesetzliche Präzisierung geprüft werden sollte. Sie hat die Verwaltung deshalb mit weiteren Abklärungen beauftragt.
Reform der lebenslangen Freiheitsstrafe
Die Kommission unterstützt eine Änderung des Strafgesetzbuches, wonach lebenslängliche Freiheitsstrafen künftig nach 17 Jahren – statt wie bisher nach 15 Jahren – erstmals auf eine bedingte Entlassung überprüft werden sollen. Sie ist mit 16 zu 8 Stimmen auf die Vorlage eingetreten und hat diese in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 7 Stimmen angenommen. Damit folgt sie im Grundsatz dem Entscheid des Ständerates. Eine Minderheit beantragt Nichteintreten.
In einem Punkt weicht die Kommission mit 14 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung vom Ständerat ab: Sie will eine Übergangsbestimmung einführen, damit die neuen Regeln nicht für Personen gelten, die bereits heute eine lebenslängliche Freiheitsstrafe verbüssen. Eine Minderheit lehnt diese Übergangsbestimmung ab und hält am geltenden Grundsatz fest, wonach neue Vorschriften zum Vollzugsregime auch für nach altem Recht Verurteilte gelten (Art. 388 Abs. 3 StGB).
Schweizweite Betreibungsregisterauskunft
Die Kommission hat die Vorlage 24.065, mit der sie neben den punktuellen Änderungen, die der Bundesrat vorschlägt, auch die gesetzlichen Grundlagen für eine schweizweite Betreibungsregisterauskunft schaffen will, zu Ende beraten. Aufgrund der Rückmeldungen der Teilnehmenden der Konsultation hat sie noch Anpassungen in den Formulierungen der neuen Gesetzesbestimmungen vorgenommen. Unter anderem präzisiert die Kommission aus Datenschutzgründen, welche Informationen im Auszug bekannt gegeben werden dürfen und beantragt, dass der Bund für den Betrieb des vorgesehenen zentralen Informationssystems zuständig ist (einstimmig). Zudem beantragt die Kommission, dass die Identifikation der Person, über die die Auskunft verlangt wird, über das Informationssystem automatisch erfolgen soll (11 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung) und, dass auch Anträge für Korrekturen von fehlerhaften Einträgen im Register über das Informationssystem dem entsprechenden Betreibungsamt übermittelt werden können (14 zu 9 Stimmen). In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage mit 22 zu 0 Stimmen angenommen. Sie wird in der Herbstsession vom Nationalrat beraten.
Weitere Geschäfte
- Die Kommission teilt das Anliegen der Motion 24.4464 von Ständerat Regazzi, «Eine Strategie gegen den Missbrauch unserer Bilder», möchte aber durch eine präzisere Formulierung sicherstellen, dass sie möglichst wirksam ungesetzt wird. Sie hat deshalb mit 13 zu 12 Stimmen eine Textänderung beschlossen und beantragt mit 13 zu 12 Stimmen die Annahme der Motion. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der Motion.
- Die Kommission beantragt mit 22 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen die Annahme der Motion Hegglin 24.4420 («Rechtssicherheit bei der Erschliessung von Abbaugebieten»). Sie möchte auf diese Weise verhindern, dass Investitionen in neue Projekte gebremst werden und Rohstoffe importiert werden müssen, da dies in finanzieller wie auch in ökologischer Hinsicht teuer zu stehen käme. Diese Motion kann im Rahmen der laufenden Revision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht behandelt werden.
- Die Kommission hat mit 18 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen der parlamentarischen Initiative Nantermod 425 Folge gegeben, welche verlangt, in Artikel 301a des Zivilgesetzbuches den Fall eines unrechtmässigen Wechsels des Aufenthaltsortes des Kindes zu regeln. Mit dieser Änderung soll geklärt werden, wer dafür verantwortlich ist, die Kinder zum vorherigen Aufenthaltsort zu bringen und von dort abzuholen, damit der persönliche Verkehr weiterhin ausgeübt werden kann. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates wird sich demnächst mit dieser Initiative befassen.
Die Kommission tagte am 28./29. August 2025 im Heimatkanton ihres Präsidenten, Nationalrat Vincent Maitre (M-E GE).