Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) ist ohne Gegenantrag auf das Gesuch der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn (25.191) eingetreten und hat anschliessend ohne Gegenantrag beschlossen, die Immunität von Simon Michel nicht aufzuheben. Sie folgt somit dem Entscheid der Immunitätskommission des Nationalrates (IK-N). Der Entscheid der Kommissionen über das Gesuch der Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn ist damit endgültig.

Nationalrat Simon Michel wird vorgeworfen, dem öffentlichen Ansehen sowie der persönlichen und beruflichen Ehre des Anzeigeerstatters geschadet zu haben, indem er diesen wiederholt als von einer international renommierten Kapitalanlagegesellschaft bezahlten «Troll» bezeichnete. Diese Aussagen wurden in Kommentaren zu LinkedIn-Posts – insbesondere zu den Bilateralen III – gemacht.

Die Kommission ist wie die Immunitätskommission des Nationalrates der Auffassung, dass diese Aussagen in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der politischen Tätigkeit von Simon Michel stehen, weshalb sie auf das Gesuch eingetreten ist.

Auch die RK-S erachtet die Aussagen von Nationalrat Michel nicht als schwerwiegend genug, um die Immunität aufzuheben. Die Meinungsfreiheit des Nationalrates ist in ihren Augen in diesem Fall höher zu gewichten. Deshalb hat die Kommission beschlossen, die Immunität von Simon Michel nicht aufzuheben.

Die Kommission hat am 26. Januar 2026 unter dem Vorsitz von Ständerat Andrea Caroni (RL, AR) in Bern getagt.