Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat die Vorlage betreffend die Änderung des Adoptionsrechts (14.094) mit 15 zu 9 Stimmen angenommen. Es gibt Minderheitsanträge, welche ihrem Rat Nichteintreten bzw. die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat beantragen. Die Kommission ist bei der Beratung der Vorlage mehrheitlich den Beschlüssen des Ständerates gefolgt.

​Sie hat der Öffnung der Stiefkindadoption sowohl für Paare in eingetragenen Partnerschaften (mit 16 zu 8 Stimmen) wie auch in faktischen Lebensgemeinschaften (mit 14 zu 10 Stimmen) zugestimmt. Die Stiefkindadoption war bisher Ehepaaren vorbehalten. Eine Minderheit beantragt, die Stiefkindadoption bei eingetragenen Partnerschaften weiterhin auszuschliessen. Eine andere Minderheit beantragt die Ablehnung der Stiefkindadoption bei faktischen Lebensgemeinschaften. Im Gegensatz zum Ständerat hat die Kommission die Auskunftsrechte des adoptierten Kindes auf die Nachkommen der leiblichen Eltern ausgeweitet und eine gesetzliche Grundlage für die Suchdienste geschaffen. Abgelehnt hat die Kommission einen Antrag, der bei der Einzeladoption - abgesehen von der Senkung des Mindestalters auf 28 Jahre und der Möglichkeit zur Abweichung - beim geltenden Recht bleiben will, sowie einen Antrag, der darauf abzielt, bei der Adoption einer volljährigen Person die Fristen für Betreuung, Pflege, Erziehung und Leben im gemeinsamen Haushalt jeweils auf mindestens 3 Jahre zu erhöhen. Es wurden verschiedene Minderheitsanträge eingereicht.

 

Mietrecht

Die Kommission hat sich mit drei Geschäften zum Mietrecht befasst. Zunächst sprach sie sich mit 13 zu 12 Stimmen gegen das Eintreten auf die Vorlage des Bundesrates zur Änderung des Mietrechts (15.044) aus. Diese sieht vor, dass neu bei einem Mieterwechsel in jedem Fall und in der ganzen Schweiz der Vormietzins mit einem Formular bekanntgegeben und eine allfällige Mietzinserhöhung begründet werden muss. Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass es nicht nötig ist, dieses Formular auf gesamtschweizerischer Ebene vorzuschreiben, weil das geltende Recht bereits vorsieht, dass die Kantone, die dies wünschen, ein solches Formular einführen können. In den Augen einer Minderheit könnte mit einem solchen Formular die Transparenz auf dem Mietwohnungsmarkt verbessert und so die Mieterschaft vor missbräuchlichen Mieten besser geschützt werden. In der Folge befasste sich die Kommission mit der parlamentarischen Initiative (15.455), die verlangt, dass zur Vermeidung missbräuchlicher Untermieten namentlich eine Regelung eingeführt wird, wonach Mieter beim Vermieter ein schriftliches Untermietbegehren stellen müssen. Mit 15 zu 10 Stimmen hat die Kommission beschlossen, dieser Initiative Folge zu geben. Schliesslich beantragt die Kommission mit 12 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative 15.440 keine Folge zu geben. Diese verlangt, dass der Mietvertrag mit dem Tod des Mieters endet und dass die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag nur dann auf die Erben übergehen, wenn diese in den letzten zwei Jahren vor dem Tod des Mieters in der Wohnung wohnhaft waren.

 

Revisionsaufsichtsgesetz

Die Kommission hat allgemeine Diskussionen zur Vorlage 15.052 geführt und beschlossen, an einer der nächsten Sitzungen Anhörungen durchzuführen.

 

Elektronischer Zugriff auf das Grundbuch

Die Kommission befasste sich erneut mit jenem Teil des Geschäfts 14.034, der den elektronischen Zugriff auf das Grundbuch betrifft und den sie zu einer eigenen Vorlage gemacht hatte. Sie beantragt dem Nationalrat mit 22 zu 3 Stimmen, die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, sie dahingehend zu überarbeiten, dass die Führung des informatisierten Grundbuchs von einer massgeblich vom Bund oder von den Kantonen kontrollierten öffentlich-rechtlichen Institution übernommen wird. Zudem soll aus Gründen des Datenschutzes statt der AHV-Versichertennummer ein neu zu schaffender und vom Bund finanzierter sektorieller Identifikator als Personenidentifikator im Grundbuch dienen. Des Weiteren soll der Bundesrat aufzeigen, wie auf Verordnungsstufe eine strengere Regelung der Zugriffsverträge zum elektronischen Grundstückinformationssystem umgesetzt werden kann. Die Kommissionsminderheit beantragt die Ablehnung des Rückweisungsantrags. Sie weist darauf hin, dass die Kantone, welche die Dienstleistungen der SIX Terravis AG in Anspruch nehmen, mit diesen zufrieden sind, und dass die Schaffung eines neuen sektoriellen Personenidentifikators nur zu zusätzlichen Kosten und einem unverhältnismässigen Verwaltungsaufwand führen würde.

 

Stärkung des Stiftungsstandorts Schweiz?

Die parlamentarische Initiative 14.470 schlägt diverse Massnahmen zur Stärkung des Stiftungsstandorts Schweiz vor. Die Kommission hat im Rahmen des Vorprüfungsverfahrens entschieden, an einer ihrer nächsten Sitzungen zunächst Anhörungen durchzuführen.

 

Die Kommission hat am 12. und 13. Mai 2016 unter dem Vorsitz von Nationalrat Jean Christophe Schwaab (SP, VD) in Bern getagt.

 

 

Bern, 13. Mai 2016 Parlamentsdienste