Die Kommission hat die Arbeiten an einem Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative (Stamm) Walliser 17.523 «Ermöglichung von Doppelnamen bei der Heirat» fortgesetzt und sich mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Ausarbeitung einer dritten Variante ausgesprochen, welche die Führung des Allianznamens als amtlicher Name ermöglichen soll.

Im seit dem 1. Januar 2013 geltenden Recht sind keine amtlichen Doppelnamen mehr vorgesehen; dies soll mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative wieder ermöglicht werden. Die Kommission hat zwei verschiedene Umsetzungsvarianten diskutiert: Die «kleine Lösung» entspricht weitgehend der Regelung, wie sie vor dem Inkrafttreten des geltenden Rechts existierte. Die oder der Verlobte, deren oder dessen Ledigname nicht zum gemeinsamen Familiennamen wird, soll den eigenen bisherigen Namen dem gemeinsamen Familiennamen voranstellen können. Die «grosse Lösung» sieht vor, dass beide Eheleute einen amtlichen Doppelnamen führen können, ohne dass dafür ein gemeinsamer Familienname gebildet werden muss. Der eheliche Doppelnamen setzt sich dann aus dem eigenen bisherigen Namen und dem nachgestellten bisherigen Namen der oder des anderen Verlobten zusammen. Ergänzend zu diesen beiden Varianten hat sich die Kommission mit 14 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen nun auch noch für die Ausarbeitung einer dritten Variante ausgesprochen, welche die Führung des Allianznamens als amtlicher Name ermöglichen soll. Sie hat der Verwaltung einen entsprechenden Auftrag erteilt und wird die Beratung an einer ihrer nächsten Sitzungen fortsetzen.

Richterinnen und Richter sollen weiterhin Geld an Parteien überweisen dürfen

Die Kommission hat sich eingehend mit der Verbindung zwischen den Richterinnen und Richtern der eidgenössischen Gerichte und den politischen Parteien auseinandergesetzt. Nach Kenntnisnahme des zweiten Konformitätsberichts der Greco (Staatengruppe des Europarates gegen Korruption) hat sie die parlamentarische Initiative 20.468 von Nationalrat Beat Walti vorgeprüft. Die Initiative verlangt, dass Mandatsabgaben und Parteispenden von Richterinnen und Richtern der eidgenössischen Gerichte an politische Parteien unterbunden werden. Die Kommission beantragt mit 14 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben. Während sie sich darin einig ist, dass das Problem allenfalls in einer scheinbaren Abhängigkeit liegt, gehen die Meinungen über mögliche Lösungsansätze auseinander. Die Kommissionsmehrheit erachtet ein simples Verbot der Abgaben und Spenden als zu radikal und hebt hervor, dass die Beiträge derzeit auf freiwilliger Basis bezahlt werden.

Die Minderheit ist demgegenüber der Auffassung, dass mehr Transparenz nur über eine Änderung des aktuellen Systems erreicht werden kann.

Weitere Geschäfte:

  • Die Kommission hat anlässlich der Beratung der Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen (18.043, E. 1) entschieden, ihrem Rat bei sämtlichen vier Differenzen zu beantragen, an den Beschlüssen der Erstberatung festzuhalten. Minderheiten fordern jeweils, sich dem Beschluss des Ständerates anzuschliessen. Die Räte werden die Vorlage in der kommenden Wintersession definitiv bereinigen.
  • Die Kommission lehnt mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung die Motion 21.3456 «Weiterentwicklung des Revisionsrechts» ihrer Schwesterkommission ab, welche den Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zu einer Revision des Revisionsrechts vorzulegen.
  • Die Kommission gibt der kantonalen Initiative 20.312 «Kostendeckende Tarife im Zivilstandswesen» ohne Gegenstimme keine Folge. Sie spricht sich jedoch einstimmig für die Annahme der Motion 21.3024 «Gestaltung der Gebühren im Zivilstandswesen» mit vergleichbarem Inhalt aus.
  • Die Kommission beantragt ihrem Rat, sechs älteren Standesinitiativen keine Folge zu geben, welche ein generelles Verbot von elektronischen Gewaltspielen verlangt haben (08.316; 08.334; 09.332; 09.313; 09.314; 10.302) und die von den Räten im Jahr 2011 im Hinblick auf eine Vorlage des Bundesrates sistiert wurden. Die im Entwurf zum Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (20.069) vorgesehenen Massnahmen erachtet sie als grundsätzlich ausreichend.
  • Die Kommission spricht sich im Rahmen der Differenzbereinigung mit 10 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen dafür aus, der Kommissionsinitiative 19.496 «Aufhebung des Verlöbnisrechts im ZGB» keine Folge zu geben. Damit gilt die Initiative als zurückgezogen.
  • Im Rahmen der Differenzbereinigung beantragt die Kommission ihrem Rat mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung der parlamentarischen Initiative 19.459 Piller Carrard «System der Alimentenbevorschussung verbessern» keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, ihr Folge zu geben.

Die Kommission tagte am 18./19. November 2021 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Laurence Fehlmann Rielle (SP, GE) in Bern.