Die Kommission hat an ihrer heutigen Sitzung die Detailberatung zur Änderung der Zivilprozessordnung (20.026) fortgeführt. Sie beantragt, dem Ständerat zu folgen und für «unternehmensinterne Rechtsdienste» Vorgaben vorzusehen. Auch ist die Kommission der Meinung, dass die Kantone bei der Festlegung der in Gerichtsverfahren zulässigen Sprachen mehr Freiheiten haben sollten. Im Weiteren vertritt die Kommission die Auffassung, dass eine Partei bereits vorsorgliche Massnahmen gegen Medien verlangen können sollte, wenn ihr aufgrund einer Rechtsverletzung ein schwerer Nachteil erwachsen ist.

Die Kommission anerkennt wie der Bundesrat und der Ständerat, dass es Vorgaben für die unternehmensinternen Rechtsdienste braucht. Sie beantragt jedoch mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, die vom Ständerat beschlossene Fassung abzuändern. So will sie namentlich das vom Ständerat eingeführte Erfordernis der Gegenseitigkeit streichen. Eine erste Minderheit möchte keine neuen Vorgaben, eine zweite Minderheit will bei der Fassung des Bundesrates bleiben.

Gemäss der Vorlage des Bundesrates sollen die Kantone neu in ihrem Recht verankern können, dass in einem Rechtsstreit auf Antrag sämtlicher Parteien eine andere Landessprache oder das Englische benutzt werden kann. Der Ständerat sprach sich aber gegen diese Möglichkeit aus. Die Kommission beantragt mit 16 zu 9 Stimmen, klar festzulegen, in welchen Rechtsstreitigkeiten nur eine andere Landessprache und in welchen auch das Englische verwendet werden darf. Sie will die Verwendung des Englischen auf die Handelsstreitigkeiten beschränken. Eine Minderheit möchte dem Ständerat folgen und keine anderen Sprachen zulassen.

Im Weiteren ist die Kommission der Auffassung, dass die Bestimmungen, welche die Nutzung elektronischer Instrumente zur Ton- und Bildübermittlung in Zivilprozessen erlauben, dauerhaft in die Zivilprozessordnung aufgenommen werden sollten. Diese Bestimmungen, die der Bundesrat im Rahmen der Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie vorgeschlagen hatte, wurden vom Ständerat präzisiert. Die Kommission beantragt nun ohne Gegenstimme die Annahme dieser Präzisierungen.

Ausserdem beantragt die Kommission mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen, dem Ständerat zu folgen und vorsorgliche Massnahmen gegen Medien zu erleichtern. Der Ständerat beschloss in der Sommersession 2021, dass der Partei, die eine solche Massnahme verlangt, durch die Rechtsverletzung nur noch ein schwerer und nicht mehr ein besonders schwerer Nachteil erwachsen sein muss.

Die Kommission ist wie der Ständerat der Meinung, die geltende Regelung sei zu restriktiv und schaffe ein Ungleichgewicht zwischen der Bürgerin bzw. dem Bürger und den Medien. Eine erste Minderheit beantragt, am geltenden Recht festzuhalten, eine zweite Minderheit will die Vorlage in Sachen Rechtfertigungsgrund abmildern und «offensichtlich» aus der Vorlage zu streichen. Im Weiteren hat die Kommission einstimmig ein Kommissionspostulat beschlossen, das den Bundesrat beauftragt, zu prüfen, wie bei den Gerichten ein Pikettdienst eingerichtet werden kann, mit dem – namentlich bei Persönlichkeitsverletzungen – der Zugang zu den Gerichten und insbesondere zu superprovisorischen Massnahmen sichergestellt ist 22.3002. Mit 19 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission auch eine Kommissionsmotion mit der gleichen Stossrichtung verabschiedet 22.3003.

Die Kommission wird die Detailberatung an einer ihrer nächsten Sitzungen fortführen.

Missbräuchlicher Konkurs: Differenzbereinigung

Die Kommission hat im Rahmen der Differenzbereinigung des Bundesgesetzes über die Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses (19.043) mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltungen die letzte materielle Differenz ausgeräumt und ist in der Frage betreffend die Konkursbetreibung bei öffentlich-rechtlichen Forderungen dem Ständerat gefolgt. Damit soll der Staat neu einen Schuldner, der auf Konkurs betrieben werden kann, auch zwingend auf Konkurs betreiben müssen (Art. 43 SchKG). Die Kommission will damit verhindern, dass Firmen, welche faktisch zahlungsunfähig sind, weiter auf dem Markt bestehen und entsprechende Schäden bei den Vertragspartnern verursachen können. Eine Minderheit beantragt ihrem Rat am Entwurf des Bundesrates festzuhalten, welcher den Gläubigerinnen und Gläubigern für Forderungen aus öffentlichem Recht ein Wahlrecht einräumt, ob eine Betreibung auf Pfändung oder auf Konkurs fortgesetzt wird.

Möglichkeit der Nichtbekanntgabe von Betreibungseinträgen

Die Kommission reagiert auf verschiedene Entscheide des Bundesgerichts und kommt zum Schluss, dass die Regelung betreffend die Nichtbekanntgabe von Beitreibungseinträgen (Art. 8a SchKG), welche auf die parlamentarische Initiative Abate (09.530) zurückgeht, präzisiert werden muss. Die Kommission verfolgt damit das Ziel, den Willen des Gesetzgebers unmissverständlich zum Ausdruck zu bringen und hat deshalb einstimmig beschlossen zwei Kommissionsinitiativen einzureichen. Die Initiative (22.400) zielt darauf ab, klarzustellen, dass die betriebene Person das Gesuch um Nichtbekanntgabe auch erst nach Ablauf eines Jahres stellen kann. Die Initiative (22.401) sieht vor, dass auch das Unterliegen des Gläubigers im Rechtsöffnungsverfahren ein Grund für die Nichtbekanntgabe der Betreibung ist.

Kommission will digitale Buchführung erleichtern

Die Kommission hat einstimmig beschlossen, eine Motion (22.3004) zur Erleichterung der digitalen Buchführung einzureichen. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Geschäftsbücherverordnung (GeBüV) und weitere dafür nötige Erlasse so anzupassen, dass Unterlagen ohne digitale Signatur auf veränderbaren Datenträgern aufbewahrt werden können, sofern der Nachweis des Ursprungs und der Unverändertheit über die Grundsätze ordnungsmässiger Buchführung gemäss Art. 957 ff. OR erbracht werden kann. Die Verwendung einer digitalen Signatur oder ähnlicher Verfahren soll freiwillig sein.

Weitere Geschäfte:

  • Die Kommission hat mit der Differenzbereinigung der Strafprozessordnung (19.048) begonnen und wird diese an einer ihrer nächsten Sitzungen fortsetzen.

 

Die Kommission tagte am 13./14. Januar 2022 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Christa Markwalder (FDP, BE) in Bern.