Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats hat sich anlässlich einer Sitzung heute Mittag ebenfalls mit dem Urteil des EGMR vom 9. April 2024 i.S. «Verein KlimaSeniorinnen Schweiz vs. Schweiz» befasst. Sie beantragt ihrem Rat die Abgabe einer Erklärung noch während der laufenden Sommersession.

Die RK-N hat sich in Kenntnis der Protokolle und der Dokumentation der Arbeiten der ständerätlichen Schwesterkommission mit der Frage befasst, ob sie ihrem Rat ebenfalls die Abgabe einer Erklärung beantragen möchte. Die Kommission hat sich mit 15 zu 10 Stimmen für einen entsprechenden Antrag entschieden (24.054). Der beantragte Text entspricht im Wortlaut der Erklärung des Ständerats. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Räte mit der Abgabe von gleichlautenden Erklärungen ein starkes politisches Zeichen setzen sollten. Eine Minderheit der Kommission beantragt ihrem Rat, die Erklärung abzulehnen, da es nicht opportun ist, dass sich ein Parlament zu einem bindenden Entscheid eines Gerichts äussert, selbst wenn es sich um ein internationales Gericht handelt.

Das Büro des Nationalrates wird voraussichtlich morgen Donnerstag, 30. Mai 2024 entscheiden, ob und wann das Geschäft dem Programm der laufenden Sommersession hinzugefügt werden wird. Der Ständerat befasst sich am Mittwoch, 5. Juni 2024 mit dem Antrag der RK-S (24.053).

Die Kommission tagte am 29. Mai 2024 unter dem Vorsitz von Nationalrat Vincent Maitre (M-E GE) in Bern.