Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N) folgt in der Detailberatung zum Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (24.046) grösstenteils der Linie des Ständerates. Zur Richtigkeitsvermutung besteht aus ihrer Sicht allerdings noch Abklärungsbedarf.

Die Kommission unterstützt die Beschlüsse des Ständerats, die Stiftungen und Vereine von der Eintragung ins Transparenzregister zu befreien (15 zu 8 Stimmen bei 2 Enth.) und die Meldepflicht von Treuhandverhältnissen aus der Vorlage zu streichen (14 zu 8 Stimmen bei 1 Enth.). Sie spricht sich somit für eine Entschlackung der Vorlage mit möglichst geringem Zusatzaufwand für die Schweizer Wirtschaft aus. Zu beiden Anträgen liegen Minderheiten vor, welche die strengeren Anforderungen des Bundesrats unterstützen. Bezüglich der Richtigkeitsvermutung der Einträge im neuen Register, die der Ständerat eingeführt hat (Art. 31), bestehen für die Kommission allerdings noch gewisse Vorbehalte. Sie ist zwar der Meinung, dass sich die Finanzintermediäre sowie die weiteren Akteure, die das Register einsehen, darauf verlassen können müssen, dass die Einträge im Register korrekt sind. Sie sieht allerdings auch, dass die Einführung einer eigentlichen Richtigkeitsvermutung Schwierigkeiten bei der Umsetzung mit sich ziehen und vor allem bei staatlichen Stellen einen erheblichen Zusatzaufwand generieren würde. Deshalb hat sie die Beratung zu dieser Frage vorerst ausgesetzt und die Verwaltung damit beauftragt, ihr darzulegen, wie den beiden Anliegen Rechnung getragen werden könnte.

Die Kommission wird die Beratung der Vorlage an ihrer nächsten Sitzung fortführen.

Schweizer Freiwillige in Kon​​flikten im Ausland

Die Kommission hat sich mit 16 zu 9 Stimmen dagegen ausgesprochen, für Schweizer Freiwillige, die sich an Kampfhandlungen in der Ukraine beteiligen, eine Amnestie zu erlassen, wie dies eine parlamentarische Initiative Pult 24.462, «Amnestie für Schweizer Kämpferinnen und Kämpfer gegen die russische Aggression in der Ukraine», fordert. Mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt sie ihrem Rat auch die Ablehnung der parlamentarischen Initiative Reimann 24.415, «Rehabilitierung der Schweizerinnen und Schweizer, die gegen den IS für die Demokratie gekämpft haben». Für die Kommission ist das Verbot, sich als Freiwilliger an fremden Kampfhandlungen zu beteiligen, ein zentraler Grundsatz des Schweizer Rechts. Die Gewährung von Amnestien oder Rehabilitationen in laufenden Konflikten wäre dagegen ein unerwünschtes politisches Bekenntnis zum Söldnerwesen.
Die Kommission hat sich jedoch für die Fortführung der Arbeiten zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Prezioso 21.472, «Rehabilitierung der Schweizerinnen und Schweizer, die in der französischen Résistance gekämpft haben» ausgesprochen, nachdem sie sich von Expertinnen und Experten im Rahmen von Anhörungen zur historischen Ausgangslage und zu den Motiven der Freiwilligen hat informieren lassen.

Cybergrooming und Cybermobbin​g: Kommission führt breite Anhörungen durch

Die Kommission hat im Zug der Umsetzung von zwei parlamentarischen Initiativen, welche die Aufnahme von neuen Straftatbeständen zum Cybergrooming (18.434) und Cybermobbing (20.445) fordern, Anhörungen durchgeführt mit Vertretungen der Kantone, der Strafverfolgungsbehörden, Jugendschutzorganisationen, diversen Expertinnen und Experten sowie Vertretungen von Internet-Plattformen. Sie hat dabei konkrete Anregungen für ihre weiteren Arbeiten erhalten, aber auch zur Kenntnis genommen, dass ihre Gesetzgebungsvorhaben teilweise auch skeptisch beurteilt werden.

Mietre​​cht

Die Kommission hat ohne Gegenantrag beschlossen, ihrem Rat die Abschreibung der parlamentarischen Initiative Egloff, «Für Treu und Glauben im Mietrecht. Anfechtung des Anfangsmietzinses nur bei Notlage des Mieters» zu beantragen. Die Kommission ist zwar weiterhin der Ansicht, dass es bei der Mietzinsgestaltung Handlungsbedarf gebe und die momentane Rechtslage zu bedeutender Rechtsunsicherheit und langwierigen Verfahren mit hohem administrativem Aufwand für die Streitparteien und Schlichtungsbehörden führe. Sie ist aber zum Schluss gekommen, dass eine Erhöhung der Anforderungen an die Anfechtung des Anfangsmietzinses zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehrheitsfähig wäre. Gleichzeitig hat sie mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, die Umsetzung der parlamentarischen Initiative Egloff 17.493, «Beweisbare Kriterien für die Orts- und Quartierüblichkeit der Mieten schaffen» weiterzuverfolgen und hat die Verwaltung mit der Abklärung von noch offenen Fragen hinsichtlich der Klärung des Begriffs der Orts- und Quartierüblichkeit beauftragt.

Weitere G​​​eschäfte

  • Die Kommission hat mit 13 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, der parlamentarischen Initiative Arslan 23.485, «Auswahlverfahren für Richterinnen und Richter der eidgenössischen Gerichte optimieren», Folge zu geben.
  • Die Kommission hat überdies entschieden, sich an ihrer nächsten Sitzung mit der Frage des möglichen Verbots der Auslandsadoptionen zu befassen, wie dies vom Bundesrat in seiner Medienmitteilung vom 29. Januar 2025 angekündigt wurde.

Die Kommission tagte am 13./14. Februar 2025 unter dem Vorsitz von Nationalrat Vincent Maitre (M-E GE) in Bern.