Die Kommission ist der Ansicht, dass das Verfahren zur Eheschliessung von bürokratischen Hürden belastet wird, die heute nicht mehr notwendig wären (13.4037). Die zwingende Wartefrist von zehn Tagen (Art. 100 ZGB) findet ihre Begründung im historischen Verkündungsverfahren. Da es dieses Verfahren nicht mehr gibt, sieht die Kommission keinen Grund, die Wartefrist beizubehalten. Verlobte, die unmittelbar nach dem Vorbereitungsverfahren getraut werden wollen, sollen dies künftig tun können. Was die Trauzeugen (Art. 102 ZGB) anbelangt, ist sich die Kommission bewusst, dass es sich um eine Tradition handelt, die mit Emotionen verbunden ist. Die Kommission ist aber mehrheitlich der Ansicht, dass es keine stichhaltigen, rechtlichen Argumente gibt, am zwingenden Erfordernis der zwei Trauzeugen festzuhalten. Bereits heute dienen diese nicht mehr als Beweismittel und haben somit keine rechtliche Funktion. Eine Deregulierung erscheint der Kommission deshalb angezeigt. Dies umso mehr, als die Tradition der Trauzeugen auf freiwilliger Basis weitergelebt werden könne und es den Verlobten offen stehe sich auch in Zukunft durch Trauzeugen begleiten zu lassen.
Sexuelle Handlungen mit Kindern sollen härter bestraft werden
Mit 7 zu 5 Stimmen bei 0 Enthaltungen hat die Kommission beschlossen, der parlamentarischen Initiative von Ständerat Daniel Jositsch (16.408 Mindeststrafen bei sexuellen Handlungen gegenüber Kindern unter 16 Jahren) Folge zu geben. Die Initiative beabsichtigt zwei Änderungen im Strafgesetzbuch. Erstens soll zwischen Taten gegenüber Jugendlichen unter 16 und gegenüber Kindern unter 12 Jahren unterschieden werden. Zweitens fordert der Initiant, dass für Sexualhandlungen gegenüber Opfern dieser Altersgruppen Mindeststrafen vorzusehen seien. Betroffen sind die Tatbestände der Artikel 187, 189, 190 und 191 des Strafgesetzbuches (sexuelle Handlungen mit Kindern, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Schändung). Für diese sollen im Gesetz höhere Mindeststrafen festgeschrieben werden.
Vertrauen in die Arbeit der Strafvollzugskonkordate
Die Kommission möchte nicht, dass der Bund einheitliche Bestimmungen zum Strafvollzug bei gefährlichen Tätern erlässt und lehnt eine entsprechende Motion des Nationalrats mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung ab (16.3002 n Mo. Nationalrat (RK-NR). Einheitliche Bestimmungen zum Strafvollzug bei gefährlichen Tätern). Sie begrüsst, dass die Kantone von sich aus bereits Schritte zur Harmonisierung im Straf- und Massnahmevollzug eingeleitet haben und wertet dies als Beweis, dass die drei Strafvollzugskonkordate den Schutz der Öffentlichkeit vor gefährlichen Straftätern gewährleisten können. Eine Minderheit der Kommission ist gegenüber der föderalen Organisation eher skeptisch und würde es begrüssen, wenn der Bund in diesem Bereich vermehrt regulierte.
Initiativen der Kantone Basel-Landschaft und Bern
15.315 s Kt.Iv. BL. Ausweitung des Electronic Monitoring (elektronische Fussfessel): Die Kommission hat mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen der Standesinitiative keine Folge zu geben. Sie steht dem Einsatz der elektronischen Fussfessel im Strafvollzug grundsätzlich positiv gegenüber. Ob der Anwendungsbereich auszuweiten ist, soll jedoch gestützt auf einen Bericht über die Praxiserfahrungen mit dem neuen Sanktionenrecht (12.046) beschlossen werden. Die Kommission hat daher ein Postulat zur Evaluation der praktischen Erfahrungen zum Strafvollzug mittels elektronischer Fussfessel verabschiedet.
- 15.324 s Kt.Iv. BL. Dringliche Nachbesserungen der Schweizerischen Strafprozessordnung: Mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission entschieden, der Standesinitiative keine Folge zu geben. Dies mit der Begründung, dass sie den Bundesrat durch die Motion 14.3383 bereits beauftragt hat, nach einer Prüfung der Praxistauglichkeit der geltenden Strafprozessordnung die erforderlichen Gesetzesanpassungen bis Ende 2018 dem Parlament zu beantragen.
- 16.302 s Kt.Iv. BE. Erfolgsmodell Schlichtungsverhandlung ausbauen: Die Kommission hat der Standesinitiative einstimmig keine Folge gegeben, da der Bundesrat durch die Motion 14.4008 bereits damit beauftragt ist, die geltende Zivilprozessordnung ganzheitlich auf deren Praxistauglichkeit zu prüfen und dem Parlament bis Ende 2018 die erforderlichen Gesetzesanpassungen zu beantragen.
Weitere Geschäfte
- 15.085 s Fakultativprotokoll von 2011 zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes. Genehmigung: Mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission beschlossen das dritte Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention zu genehmigen.
- 15.3629 s Mo. Fetz. Wohnsitzprinzip bei den Kosten des Straf- und Massnahmenvollzugs: Die Kommission beantragt einstimmig, die Motion abzulehnen.
- 15.428 n Pa.Iv. de Courten. Bürgerrecht folgt dem Namen: Die Kommission hat mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, dem Beschluss ihrer Schwesterkommission, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben, nicht zuzustimmen.
- 15.455 n Pa.Iv. Egloff. Missbräuchliche Untermiete vermeiden: Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat der parlamentarischen Initiative 15.455 an ihrer Sitzung vom 12. Mai 2016 Folge gegeben. Mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates diesem Beschluss ihrer Schwesterkommission keine Zustimmung erteilt. Das Geschäft geht nun zurück in die RK-N.
Die Kommission hat am 30. August 2016 unter dem Vorsitz von Ständerat Fabio Abate (FDP, TI) in Bern getagt.