Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates spricht sich für die Abschaffung der zehntägigen Wartefrist zwischen Vorbereitungsverfahren und Trauung aus.

​Zur Umsetzung des ersten Punktes der Motion Caroni 13.4037 beantragt der Bundesrat, im Zivilgesetzbuch die Frist von zehn Tagen abzuschaffen, die nach der Mitteilung über den Abschluss des Vorbereitungsverfahrens eingehalten werden muss, bevor die Eheschliessung stattfinden kann (17.065). Diese Frist war ursprünglich vorgesehen, damit eine jede Person im Rahmen des Verkündverfahrens Einspruch gegen die Eheschliessung erheben kann. Das Verkündverfahren wurde nun aber im Jahr 2000 durch das Vorbereitungsverfahren mit den gesetzlich vorgesehenen Überprüfungen ersetzt. Somit besteht heute faktisch keine Veranlassung mehr, die Trauung hinauszuzögern. Deshalb beantragt die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates ihrem Rat einstimmig, diese Änderung anzunehmen, die den Brautleuten die Eheschliessung sofort nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsverfahrens ermöglicht.

Indirekter Gegenentwurf zur Konzernverantwortungsinitiative: RK-S wartet die Beschlüsse ihrer Schwesterkommission zur Aktienrechtsrevision ab

Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 13. November 2017 einer Kommissionsinitiative (17.498) zur Ausarbeitung eines indirekten Gegenentwurfs zur Volksinitiative (17.060) «Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt» zugestimmt. Sie hat an ihrer heutigen Sitzung zur Kenntnis genommen, dass ihre Schwesterkommission dieser Kommissionsinitiative keine Zustimmung erteilt hat. Die Kommission ist aber der Ansicht, dass die Möglichkeit eines indirekten Gegenentwurfs im Rahmen der Aktienrechtsrevision (16.077) geprüft und weiter verfolgt werden sollte. Diese wird zurzeit von der Rechtskommission des Nationalrates beraten. Die Kommission hat sich deshalb mit 10 zu 1 Stimmen dafür ausgesprochen, die Beschlüsse ihrer Schwesterkommission zur Aktienrechtsrevision (16.077) abzuwarten, bevor sie über die Kommissionsinitiative (17.498) und die Abstimmungsempfehlung zur Konzernverantwortungsinitiative (17.060) Beschluss fassen wird.

Weitere Anhörungen zur Selbstbestimmungsinitiative

Nachdem die Kommission im letzten Quartal bereits das Initiativkomitee zur Volksinitiative 17.046 «Schweizer Recht statt fremde Richter (Selbstbestimmungsinitiative)» angehört hatte, führte sie nun weitere Anhörungen von Verbänden der Wirtschaft, Vereinigungen der Zivilgesellschaft und von Expertinnen und Experten aus der Rechtswissenschaft durch. Die Kommission wird sich an ihrer nächsten Sitzung wieder mit dem Geschäft befassen.

Zustimmung zu den organisatorischen Änderungen am Bundespatentgericht

Die Kommission stimmt der Vorlage zu verschiedenen Änderungen des Bundesgesetzes über das Bundespatentgericht (16.478 ) einstimmig zu. Der entsprechende Gesetzesentwurf, der von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates ausgearbeitet und bereits in der Wintersession vom Nationalrat einstimmig angenommen wurde, sieht vor, dass gewisse richterliche Aufgaben in Zukunft auch von einer Einzelrichterin resp. einem Einzelrichter oder von einer Richterin resp. einem Richter mit technischer Ausbildung wahrgenommen werden können.

Differenzbereinigung zur Umsetzung der Pädophilie-Initiative

Bei der Umsetzung der Volksinitiative «Pädophile sollen nicht mehr mit Kindern arbeiten dürfen» (16.048) hat die Kommission mit der Differenzbereinigung begonnen. Sie hält mit 5 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen an ihrem Beschluss fest, dass nur Straftaten, die an oder vor einer unter 16-jährigen Person begangen wurden, automatisch zu einem lebenslänglichen Tätigkeitsverbot im Kontakt mit Minderjährigen führen sollen. Die Kommission hält weiter mit 5 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen an der Position des Ständerates, betreffend den Katalog der Anlasstaten für ein Tätigkeitsverbot, fest. Übertretungen und Antragsdelikte sollen nicht zwingend und automatisch ein lebenslängliches Berufsverbot nach sich ziehen müssen. Eine Minderheit beantragt, bei den Altersgrenzen sowie den Deliktskatalogen der Tätigkeitsverbote, dem Nationalrat zu folgen. Das Tätigkeitsverbot im Kontakt mit besonders schutzbedürftigen Personen sowie im Gesundheitsbereich mit direktem Patientenkontakt will die Kommission mit 5 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen ausdehnen. Der Schutzbereich soll neu Personen von mehr als 16 Jahren und nicht nur Volljährige umfassen. Auch der Anwendungsbereich der automatischen Anordnung wird erweitert. Diese erfolgt bei Straftaten an oder vor Personen über 16 Jahren und nicht erst ab Volljährigkeit der Opfer. Die Kommission will durch diese Anpassungen eine Lücke im Schutzbereich der Tätigkeitsverbote schliessen. Mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission beschlossen auf eine Sonderausnahme für Fälle der Jugendliebe zu verzichten. Sie ist der Ansicht, dass die allgemeine Ausnahme ausreicht, um entsprechenden Härtefällen Rechnung zu tragen.

Längeres Prüfungsintervall bei Verwahrungen

Die Kommission hat ohne Gegenstimme die Motion 17.3572 gutgeheissen (Mo. Nationalrat (Guhl). Längeres Prüfungsintervall nach drei negativen Prüfungen der Verwahrung (Guhl). Heute wird für einen Straftäter, welcher nach Art. 64 Abs. 1 StGB verwahrt ist, einmal jährlich geprüft, ob eine bedingte Entlassung aus der Verwahrung denkbar ist. Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt, das Gesetz dahingehend anzupassen, dass die zuständige Behörde erst wieder nach drei Jahren oder auf begründeten Antrag eine bedingte Entlassung zu prüfen hat, wenn das jährliche Gutachten zur Prüfung einer bedingten Entlassung dreimal in Folge negativ ausgefallen ist

Die Kommission hat am 15./16. Januar 2018 unter dem Vorsitz von Ständerat Robert Cramer (G, GE) in Bern getagt.