Sowohl für Private als auch für Behörden ist es heute schwierig, allfällige Rechtsansprüche im Internet einfach und wirksam geltend zu machen, weil oft unklar ist, an wen sich Betroffene eigentlich wenden müssen. Deshalb sollen Internetkonzerne neu in der Schweiz ein Zustelldomizil bezeichnen müssen.

​Die Kommission beantragt ihrem die Annahme einer Motion aus dem Nationalrat, wonach der kommerzielle Internetplattformen neu ein obligatorisches Zustelldomizil in der Schweiz bezeichnen müssen (18.3306 n Mo. Nationalrat (Glättli)). Sie betrachtet die Motion als Ergänzung zu ihrer eigenen Motion 18.3379 (s Mo. Ständerat (RK-SR). Zugriff der Strafverfolgungsbehörden auf Daten im Ausland), welche von den Räten bereits an den Bundesrat überwiesen worden ist. Die Kommission erhofft sich von den neuen Regelungen eine bessere Rechtsdurchsetzung im Internet.

Anhörungen zur Revision des Aktienrechts

Am 11. Dezember 2018 hat der Ständerat den Entwurf 1 der Aktienrechtsrevision (16.077) an die RK-S zurückgewiesen, mit dem Auftrag die Vorlag wirtschaftsverträglich auszugestalten. Die Führung von Gesellschaften soll erleichtert werden. Von unnötigen bürokratische Belastungen, insbesondere für KMU, will der Ständerat absehen. Weiter soll die Volksinitiative «gegen die Abzockerei» möglichst nahe an der geltenden Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften umgesetzt werden. Für die betroffenen Gesellschaften soll die Umsetzung keine obligatorischen Statutenänderungen bewirken. Zur Umsetzung des ständerätlichen Auftrags hat die RK-S an ihrer heutigen Sitzung umfassende Anhörungen durchgeführt. Die Detailberatung des Entwurfs 1 der Aktienrechtsrevision wird sie an ihrer Sitzung vom 16./17. Mai 2019 in Angriff nehmen.

Skepsis gegenüber dem gewählten Modell bei der E-ID

Die Kommission hat die Beratung zum Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (18.049) begonnen und ist ohne Gegenantrag auf die Vorlage eingetreten. Das Gesetz sieht im Grundsatz eine Aufgabenteilung zwischen Privaten und dem Staat vor, die vom Nationalrat in der Frühjahrssession deutlich gutgeheissen wurde. Ein Rückweisungsantrag, welcher verlangt, dass die Herausgabe der E-ID als öffentliche Aufgabe zu definieren sei, die mittels Leistungsauftrag an Konzessionäre zu übertragen ist, wurde in der Kommission nur knapp mit 5 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Die Kommission wird die Beratung des Gesetzes an ihrer nächsten Sitzung weiterführen.

Erbrecht

Die Kommission hat Experten zur Revision des Erbrechts (18.069) angehört. Sie ist bereits am 17. Januar 2019 ohne Gegenantrag auf die Vorlage eingetreten und wird an einer ihrer nächsten Sitzungen mit der Detailberatung beginnen.

Bundesgerichtsgesetz

Als Kommission des Zweitrates hat die RK-S die Beratung der Vorlage zur Revision des Bundesgerichtsgesetzes (18.051) aufgenommen. Ziel dieser Revision ist es, das Bundesgericht von einfachen Fällen zu entlasten, damit es sich vermehrt um Beschwerden kümmern kann, welche eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung aufwerfen. Die in der vergangenen Frühjahrssession vom Nationalrat verabschiedete Vorlage sieht u. a. vor, dass an der subsidiären Verfassungsbeschwerde festgehalten wird. Nach angeregter Diskussion hat die Kommission beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, ihr verschiedene Punkte zu präzisieren, namentlich den Begriff «Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung». Auch soll sie ihr die Auswirkungen der vom Nationalrat beschlossenen Version erläutern. Sie wird ihre Arbeiten im dritten Quartal 2019 fortführen.

Die Kommission hat am 15./16. April 2019 unter dem Vorsitz von Ständerat Robert Cramer (G, GE) in Bern getagt.