Die Kommission will eine vereinfachte Vorlage zur Revision des Aktienrechts.

​In der Wintersession 2018 hatte der Ständerat beschlossen, die Vorlage 16.077 an seine Rechtskommission zurückzuweisen mit dem Auftrag, die Aktienrechtsrevision wirtschaftsverträglich auszugestalten. Gemäss diesem Auftrag hat die Kommission nach weiteren Anhörungen eine erneute Detailberatung vorgenommen und sich dabei den Beschlüssen des Nationalrates deutlich angenähert. So hat sie gewisse Bestimmungen, die sie in der Erstberatung eingeführt hatte, wieder gestrichen, beispielsweise mit 5 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen jene zur Transparenz der Dienstleistungen von Stimmrechtsberatern (Beschlussfassung). Die Umsetzung der Abzockerinitiative besteht nun darin, die Bestimmungen der Verordnung in das Gesetz aufzunehmen.
Was die Geschlechtervertretung anbelangt, ist die Kommission ebenfalls auf ihren ersten Beschluss zurückgekommen und beantragt nun mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, für Geschäftsleitungen börsenkotierter Unternehmen keine Geschlechterrichtwerte vorzusehen. Eine Minderheit beantragt sowohl für die Verwaltungsräte als auch für die Geschäftsleitungen einen Geschlechterrichtwert, wobei dieser für Erstere bei 30 Prozent und für Letztere bei 20 Prozent liegen soll. Ferner hat sich die Kommission mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung für die Einführung des Kapitalbands ausgesprochen und ist damit dem Beschluss des Nationalrates gefolgt. Die betroffenen Unternehmen hätten mit diesem neuen Rechtsinstitut bei einer Änderung des Aktienkapitals während der Dauer von längstens fünf Jahren innerhalb einer bestimmten Bandbreite eine grössere Flexibilität und könnten von Steuererleichterungen profitieren. Gleichzeitig hat die Kommission Anträge zur Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben angenommen. Diese Beschlüsse führen zu einer steuerlichen Entlastung der Unternehmen. Die Kommissionsminderheit beantragt dem Ständerat, an der ursprünglichen Fassung der Kommission festzuhalten und bei der genehmigten Kapitalerhöhung zu bleiben. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage mit 6 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.


Elektronische Identität mit unabhängiger Aufsicht

Die Kommission hat das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (18.049) fertig beraten in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Kontrolle und Aufsicht über die Anbieter von elektronischen Identitätsdienstleistungen nicht wie im bundesrätlichen Entwurf und vom Nationalrat vorgeschlagen einer Stelle innerhalb der Bundesverwaltung, sondern einer unabhängigen Kommission übertragen werden sollte (EIDCOM). Ein entsprechender Antrag, dem sich der Bundesrat angeschlossen hat, wurde einstimmig angenommen.


Diverse Massnahmen im Recht zu Schuldbetreibung und Konkurs

Das geltende Recht kennt kein Entschuldungsverfahren für Privatpersonen, weshalb betroffenen Personen der Weg aus der Überschuldung oft sehr schwerfällt. Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 7 zu 1 Stimmen, die Annahme einer Motion, die den Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine Vorlage zu neuen gesetzlichen Möglichkeiten zur Schuldbefreiung vorzulegen. (18.3683 n Mo. Nationalrat (Flach). Sanierungsverfahren für Privatpersonen. Bessere Zukunftsperspektiven für Schuldner und Gläubiger). Zudem befürwortet sie mit 7 zu 1 Stimme eine parlamentarische Initiative, welche vorsieht, dass Schuldensanierungspläne gerichtlich bestätigt werden können (18.430 s Pa.Iv. Hêche. Das Entschuldungsverfahren für Privatpersonen optimieren und besser koordinieren). Die Kommission befürwortet überdies Massnahmen zur Erhöhung der Aussagekraft von Betreibungsregisterauskünften. Sie beantragt ihrem Rat deshalb einstimmig die Annahme einer entsprechenden Motion (16.3335 n Mo. Nationalrat (Candinas). Missbrauch von Betreibungsregisterauszügen stoppen).

Die Kommission hat am 16./17. Mai 2019 unter dem Vorsitz von Ständerat Robert Cramer (G, GE) in Bern getagt.