Nach Inkrafttreten der einheitlichen Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) am 1. Januar 2011 wurden verschiedene parlamentarische Vorstösse eingereicht. Der Bundesrat schlägt mit seinem Entwurf nun punktuelle, gezielte Anpassungen der ZPO vor. Die Kommission hat den Entwurf um Bestimmungen ergänzt, welche die Nutzung elektronischer Instrumente zur Ton- und Bildübermittlung in Zivilprozessen erlauben. Auf diese Weise sollen beispielsweise Videokonferenzen bei Zeugenanhörungen ermöglicht werden. Die Kommission stützt sich dabei auf die vom Bundesrat erlassenen Bestimmungen im Rahmen der Bekämpfung von Covid-19.
Die Kommission unterstützt den Vorschlag des Bundesrates, Englisch als Verfahrenssprache zuzulassen. Die Kantone können diese Möglichkeit in ihrer kantonalen Gesetzgebung vorsehen. Diese Änderung würde dem Wirtschaftsstandort Schweiz mehr Gewicht verleihen und für eine effizientere Beilegung von Handelsstreitigkeiten sorgen. Die Kommissionsminderheit lehnt diesen Vorschlag jedoch ab, da sie den Erhalt des nationalen sprachlichen Zusammenhalts für notwendig erachtet. Sie verweist insbesondere auf das Risiko, dass sich Englisch als Mehrheitssprache durchsetzen könnte. Ausserdem ist sie der Ansicht, dass es schwierig sein dürfte, geeignetes Gerichtspersonal zu finden.
An ihrer heutigen Sitzung hat die Kommission die Detailberatung fortgesetzt und der Verwaltung mehrere Aufträge erteilt. Sie wird die Beratung der Revision der ZPO an einer ihrer nächsten Sitzungen weiterführen. Die Gesamtabstimmung wird ebenfalls zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.
Strafrecht und Strafprävention
Die Kommission hat die Verwaltung im Frühjahr 2020 damit beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Sexualstrafrechts auszuarbeiten (18.043, Entwurf 3). Sie hat diese Vorschläge zur Kenntnis genommen und entschieden, dazu eine ordentliche Vernehmlassung durchzuführen. Diese wird am kommenden
Montag, 1. Februar 2021 mit einer separaten Medienmitteilung eröffnet werden.
Zudem hat die Kommission vom Bericht des Bundesrats vom 25. November 2020 zur Frage der «lebenslangen» Freiheitsstrafen Kenntnis genommen, der in Erfüllung von zwei gleichlautenden Postulaten aus dem Ständerat und dem Nationalrat vorgelegt wurde (18.3530 und 18.3531). Sie hat überdies einen weiteren Bericht des Bundesrats zur Kenntnis genommen, der aufzeigt, welche Angebote und Lücken es im Bereich der präventiven Massnahmen für potenzielle Täter zur Verhinderung von pädosexuellen Straftaten gibt. Die Kommission ist zufrieden, dass der Bundesrat die Wichtigkeit solcher Massnahmen erkannt und sich bereit erklärt hat, sich im Rahmen seiner Kompetenzen am Erhalt und Ausbau der entsprechenden Präventionsangebote zu beteiligen. Auch dieser Bericht erfolge in Erfüllung zweier gleichlautenden Postulate (16.3637 und 16.3644).
Weitere Geschäfte:
- Nach der Anhörung des Präsidenten der Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts hat die Kommission mit 8 zu 3 Stimmen eine Initiative (21.401) beschlossen, welche die Schaffung einer zusätzlichen Richterstelle an der Beschwerdekammer verlangt.
- Nach der Ablehnung durch ihre nationalrätliche Schwesterkommission hat die RK-S ohne Gegenstimme beschlossen, an ihrem Antrag festzuhalten, wonach die Altersschwelle für die Ämter der Bundesanwältin bzw. des Bundesanwalts und der Stellvertretenden Bundesanwältinnen bzw. Bundesanwälte auf 68 Jahre angehoben werden soll (20.485). In ihren Augen ist diese Anpassung notwendig, dies unabhängig vom laufenden Verfahren zur Neubesetzung der Stelle der Bundesanwältin bzw. des Bundesanwalts. Nun muss der Ständerat über die Initiative befinden, anschliessend geht das Geschäft zurück in die RK-N. Die geltende Regelung wird somit nicht in der Frühjahrssession geändert.
- Die Kommission hat ohne Gegenstimme beschlossen, die Motion (18.4094) der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) abzulehnen, da die Senkung der Identifikationsschwelle für Bargeldtransaktionen von 25’000 auf 15’000 Franken nur sehr wenige Transaktionen betrifft und von den betroffenen Kreisen befürwortet wird. Sie beantragt deshalb, dem Bundesrat zu folgen und die Motion abzulehnen.
Die Kommission hat am 28./29. Januar 2021 unter dem Vorsitz von Ständerat Beat Rieder (CVP, VS) in Bern getagt.