An der zwischen dem 1. Februar und dem 10. Mai 2021 durchgeführten Vernehmlassung zu einer Revision des Sexualstrafrechts haben sich mehr als 10'000 Personen beteiligt. Es wurden 124 Stellungnahmen individuell formuliert, während die übrigen Eingaben als gleichlautende Schreiben diverser Privatpersonen eingegangen sind. Insgesamt zeigt sich, dass der Bedarf für eine Revision des Sexualstrafrechts überwiegend bejaht wird. Die von der Kommission als Kern der Revision vorgeschlagene Lösung, einen neuen Grundtatbestand des «sexuellen Übergriffs» (Artikel 187a VE-StGB) einzuführen, stösst in der Vernehmlassung mehrheitlich auf Skepsis oder Ablehnung. Ein Teil der Teilnehmenden ist der Ansicht, dass im Sexualstrafrecht das Prinzip festzuhalten ist, wonach jede sexuelle Handlung, die ohne die ausdrückliche oder konkludente Zustimmung der beteiligten Personen stattfindet, strafwürdig ist (sog. Zustimmungslösung). Grossmehrheitlich begrüsst wird der im Vorentwurf vorgeschlagene neue Tatbestand des «grooming», also die Anbahnung von sexuellen Kontakten mit Kindern