Die Kommission weist darauf hin, dass die Schweiz über ein sehr gut funktionierendes Jugendstrafrecht verfügt und mit den gesetzlich vorgesehenen Schutzmassnahmen der allergrösste Teil der jugendlichen Täterinnen und Täter reintegriert werden kann, so dass danach keine Gefahr für weitere Straftaten mehr besteht. Sie ist der Ansicht, dass die von der Motion Caroni 16.3142 («Sicherheitslücke im Jugendstrafrecht schliessen») angeprangerte Sicherheitslücke nur eine absolut geringe Anzahl von Verfahren betrifft und es nicht gerechtfertigt erscheint, aufgrund dieser Ausnahmefälle das bewährte System des Jugendstrafrechts umzukrempeln. Sie weist zudem darauf hin, dass die Persönlichkeits- und Hirnentwicklung bei minderjährigen Straftäterinnen und Straftätern noch nicht abgeschlossen ist und bei diesen deshalb eine mittel- bis langfristige Prognosestellung bezüglich der Gefährlichkeit gemäss den Experten und Expertinnen der forensischen Psychiatrie gar nicht möglich ist. Eine Minderheit beantragt ihrem Rat Eintreten auf den Entwurf 2 und betont, dass der Bundesrat eine sehr ausgewogene Lösung vorschlage indem sich die Verwahrung auf den Tatbestand Mord, für Täter ab 16 Jahren und bei bestehender Gefahr für Dritte bei Entlassung aus einer geschlossenen Unterbringung bei Volljährigkeit beschränke. Der Ständerat wird in der Frühjahrssession über das Eintreten auf den Entwurf 2 befinden.
Auf den Entwurf 1 des Massnahmenpakets Sanktionenvollzug ist die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung eingetreten. Der Entwurf 1 sieht vor, dass Straftäter und Straftäterinnen, die sich im geschlossenen Vollzug der Verwahrung oder der vorangehenden Freiheitsstrafe befinden, nicht unbegleitet in Urlaube entlassen werden. Die Kommission wird die Detailberatung des Entwurf 1 an einer ihrer nächsten Sitzungen durchführen.
Kein zusätzlicher Handlungsbedarf zur präventiven Sicherung von gefährlichen Personen
Die Kommission weist darauf hin, dass bereits das geltende Recht diverse Regelungen enthält, die sicherstellen, dass die Gefährlichkeit einer Person vor deren Freilassung sorgfältig geprüft wird. Weiter stehen den Behörden seit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus im Juni 2022 weitere Instrumente wie etwa Meldepflichten, Kontakt- und Ausreiseverbote oder Hausarrest zur Verfügung, die es erlauben, potentiell gefährliche Personen mit einer terroristischen Gesinnung besser zu überwachen. Sie teilt deshalb die Einschätzung des Bundesrates, dass kein zusätzlicher Handlungsbedarf besteht und beantragt ihrem Rat mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Ablehnung der von Nationalrätin de Quattro eingereichten Motion 20.4358 («Die terroristische Bedrohung, die von einer Person ausgeht, vor deren Freilassung besser beurteilen»).
Diskussion zum Schweizer Sanktionenregime
Die Kommission hat mit der Beratung von zwei Motionen begonnen, welche die Schaffung einer Taskforce im Zusammenhang mit der Sperrung und allenfalls der Konfiskation von russischen und belorussischen Oligarchengeldern verlangen (22.3883 und 22.3236 ). Sie hat sich vom Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung, Bundesrat Guy Parmelin, über das Schweizer Sanktionenregime informieren lassen und zur Kenntnis genommen, dass dieses innerhalb der Bundesverwaltung auf der Basis einer breiten interdepartementalen Zusammenarbeit laufend überprüft wird. Sie wird sich an einer ihrer nächsten Sitzungen noch vertieft mit den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der laufenden Sanktionen beschäftigen.
Die Sitzung musste infolge der Evakuierung des Bundeshauses unterbrochen werden, sodass diverse Geschäfte der Tagesordnung nicht beraten werden konnten. Diese werden voraussichtlich im kommenden Quartal erneut traktandiert werden.
Die Kommission hat am 14. Februar 2023 unter dem Vorsitz von Ständerat Carlo Sommaruga (SP, GE) in Bern getagt.