Die Kommission ist zum Schluss gekommen, dass die mit der Revision von 2013 beschlossene Aufhebung des Rechts, einen ehelichen Doppelnamen führen zu dürfen, aus heutiger Sicht als Rückschritt zu bewerten ist. Der Zwang, dass eine Ehegattin oder ein Ehegatte ihren oder seinen Namen ändern bzw. ablegen muss, wenn sie oder er eine namensmässige Verbindung mit der Partnerin oder dem Partner oder den gemeinsamen Kindern schaffen will, stellt aus Sicht der Kommission den Grundsatz der Gleichberechtigung in Frage.
Im Rahmen einer Anhörung des Schweizerischen Verbands für Zivilstandswesen hat die Kommission zur Kenntnis genommen, dass in der Praxis der grosse Wunsch nach einem möglichst offenen und liberalen Namensrecht besteht, welches möglichst vielen der in der Bevölkerung bestehenden Bedürfnissen nachkommen kann. Die Kommission ist der Ansicht, dass die vom Nationalrat verabschiedete Vorlage dafür eine praktikable Lösung bietet, indem sie den Ehegatten möglichst viele Freiheiten bei der Wahl des Namens lässt, und gleichzeitig die Möglichkeiten zur namensmässigen Verbindung unter den Mitgliedern einer Familie erweitert und somit die Einheit der Familie stärkt. Sie begrüsst es, dass die Vorlage einem einfachen Prinzip folgt: Die Verlobten können bei der Heirat individuell entscheiden, ob sie ihren Namen behalten, den Namen der oder des Verlobten annehmen oder einen Doppelnamen führen wollen. Bei einem Doppelnamen können die Verlobten die Reihenfolge der Namen selbst festlegen und entscheiden, ob der Doppelname mit oder ohne Bindestrich geschrieben wird. Die Kommission ist überzeugt, dass diese Lösung durch ihre Einfachheit besticht und die Rechtsanwendung in der Praxis wesentlich erleichtern wird. Sie wird an einer ihrer nächsten Sitzungen die Detailberatung der Vorlage führen und hat der Verwaltung im Hinblick darauf Aufträge im Zusammenhang mit der Namensführung von unverheirateten Paaren mit gemeinsamen Kindern sowie dem Ledignamen-Prinzip erteilt.
Vorlage zur Transparenz juristischer Personen: Eintreten und Teilung
Die Kommission ist mit 11 zu 2 Stimmen auf die Vorlage des Bundesrates zum Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (24.046) eingetreten. Mit der Vorlage des Bundesrates soll unter anderem ein neues eidgenössisches Register der wirtschaftlich berechtigten Personen von juristischen Personen geschaffen werden. Die Kommission begrüsst die geplante Einführung eines Transparenzregisters grundsätzlich, insbesondere hinsichtlich der Entwicklung der internationalen Standards, und erhofft sich dadurch einen Mehrwert für das Schweizer Dispositiv zur Bekämpfung der Geldwäscherei. Skeptisch zeigt sich die Kommission jedoch gegenüber den neuen Sorgfaltspflichten für Beratungstätigkeiten, die ebenfalls in der Vorlage enthalten sind. Sie ist der Meinung, dass diese Sorgfaltsplichten in der aktuellen Form einen unverhältnismässigen Mehraufwand für die unterstellten Personen bedeuten würden und nicht risikobasiert ausgestaltet sind. Ausserdem bezweifelt die Kommission, dass sie mit dem Berufsgeheimnis von Anwältinnen und Anwälten vereinbar wäre. Sie hat deshalb mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, die Vorlage geteilt zu beraten und die Teilrevision des Geldwäschereigesetzes in einen Entwurf 2 zu überführen.
Eine Minderheit lehnt die Vorlage gesamthaft ab und ist der Meinung, dass die Schweiz bereits über genügend Mittel zur Geldwäschereibekämpfung verfügt und somit der zusätzliche administrative Aufwand für Unternehmen und Beraterinnen und Berater, der bei Annahme der Vorlage entstehen würde, nicht gerechtfertigt ist. Die Kommission wird die Detailberatung zu beiden Vorlagen voraussichtlich im nächsten Quartal aufnehmen.
Regulierung des Handels mit Foltergütern
Nachdem der Nationalrat die Vorlage des Bundesrates zum Foltergütergesetz (23.066) in der Sommersession beraten hat, hat sich die Kommission des Ständerats nun zum ersten Mal mit dem Geschäft befasst. Mit 11 zu 1 Stimmen bei beantragt sie ihrem Rat auf die Vorlage einzutreten. Ziel des neuen Bundesgesetzes ist es, den Handel mit Gütern, die zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zum Zweck der Folter verwendet werden können, zu regeln. Die Kommission unterstützt diese Anpassung der nationalen Gesetzgebung und somit die Umsetzung einer Empfehlung des Europarates mit dem Ziel den internationalen Handel von Foltergütern einzudämmen.
Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie erachtet den aktuellen Rechtsrahmen in der Schweiz als ausreichend und sieht deshalb keinen Handlungsbedarf.
Die Kommission wird die Detailberatung im nächsten Quartal aufnehmen.
Stalking
Die Kommission hat sich zudem mit der Vorlage ihrer Schwesterkommission zur Aufnahme eines Tatbestands der Nachstellung (Stalking) im Strafgesetzbuch (19.433) befasst. Sie wird an einer ihrer nächsten Sitzungen dazu Anhörungen durchführen.
Die Kommission hat am 26. August 2024 unter dem Vorsitz von Ständerat Daniel Jositsch (S, ZH) in Bern getagt.