Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates unterstützt die Stärkung des Schweizer Dispositivs zur Geldwäschereibekämpfung durch die geplante Einführung eines Transparenzregisters und hat die entsprechende Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 8 zu 2 Stimmen angenommen (24.046, Entwurf 1).

Im Gegensatz zu den vom Bundesrat vorgeschlagenen Sorgfaltsplichten für Beraterinnen und Berater, die die Kommission in einen Entwurf 2 überführt hat und zu einem späteren Zeitpunkt beraten wird, begrüsst die Kommission das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) mehrheitlich. Unter anderem beantragt die Kommission ihrem Rat jedoch, Stiftungen und Vereine vom Anwendungsbereich des neuen Gesetzes auszuschliessen und sie damit von den Pflichten zur Eintragung ins Transparenzregister zu befreien (8 zu 3 Stimmen). Weiter sollen die Durchführungsstellen der Sozialversicherungen Zugriff auf das Register erhalten, um effizienter gegen Versicherungsbetrug vorgehen zu können (einstimmig). Demgegenüber beantragt die Kommission, den Zugriff für das Bundesamt für Statistik einzuschränken, weil der Zusammenhang zur Geldwäschereibekämpfung nicht gegeben ist (8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung). Es liegen mehrere Minderheiten vor. Der Ständerat wird sich voraussichtlich in der Wintersession mit der Vorlage befassen.

Ebenfalls im Zusammenhang mit der Geldwäschereibekämpfung, hat die Kommission einstimmig entschieden, ihrem Rat die Ablehnung zweier Motionen zu beantragen (Motion Hurni 21.4396 «Zur Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung muss ein Register über die wirtschaftlich Berechtigten an juristischen Personen und Trusts eingeführt werden»; Motion Weichelt 22.3456 «Wer sind die wirtschaftlich Berechtigten?»). Die Kommission ist der Meinung, dass die Anliegen mit der Vorlage 24.046 erfüllt werden oder in diese eingebaut werden könnten und eine separate Überweisung der Vorstösse somit nicht zielführend wäre.

Alternierende Obhut

Nach Kenntnisnahme des Berichts des Bundesrates in Erfüllung des von Nationalrat Silberschmidt eingereichten Postulats 21.4141 («Evaluation der Gerichtspraxis nach der Revision des Unterhaltsrechts mit Fokus auf die Obhuts- und Besuchsrechtsregelung») hat die Kommission die Motion 22.4000 Romano («Grundsätzliches Recht der Kinder auf alternierende Obhut nach der Trennung oder Scheidung ihrer Eltern») geprüft. Sie hat zur Kenntnis genommen, dass die Rechtskommission des Nationalrates (RK-N) gedenkt, die Anliegen der Motion Romano im Rahmen der parlamentarischen Initiative Kamerzin 21.449 umzusetzen. Um bei der Umsetzung Doppelspurigkeiten zwischen Bundesrat und der RK-N zu vermeiden, hat die Kommission ohne Gegenantrag beschlossen, die Motion 22.4000 aus verfahrenstechnischen Gründen abzulehnen.

Einführung eines «Pacte civil de solidarité» (Pacs) für Partnerschaften

Auf Antrag ihrer Ad-hoc-Subkommission hat die Kommission die Eckwerte des Entwurfs zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative Caroni 22.448 («Einen Pacs für die Schweiz») festgelegt. Sie schlägt die Schaffung einer neuen Rechtsform für Paarbeziehungen vor, welche die Rechtssicherheit von Personen in festen Paarbeziehungen gewährleistet, ohne jedoch in Konkurrenz zur Ehe zu treten. Der einfach abzuschliessende und aufzulösende Pakt soll allen Paaren offenstehen und keine Auswirkungen auf den Personenstand, den Namen, das Kindesverhältnis oder die Steuersituation haben, den Paaren aber eine gewisse Sicherheit und gegenseitige Anerkennung bieten und gemeinsame Kinder bei einer Trennung schützen. Nun ist es Aufgabe der Verwaltung, einen Vernehmlassungsentwurf auszuarbeiten.

Keine gemeinsame elterliche Sorge ab Geburt bei Kinder unverheirateter Eltern

Die Kommission hat dem Beschluss ihrer Schwesterkommission, der parlamentarischen Initiative Nantermod 24.419 («Kinder unverheirateter Eltern. Für eine gemeinsame elterliche Sorge ab der Geburt») Folge zu geben, mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung keine Zustimmung erteilt. Bei den Kindern unverheirateter Eltern müssen die Eltern eine gemeinsame Erklärung abgeben, um die gemeinsame elterliche Sorge zu begründen. Die Kommission ist der Ansicht, dass sich diese Regelung bewährt habe und sieht keinen Bedarf für die Einführung eines Automatismus. Die parlamentarische Initiative geht nun zur nochmaligen Prüfung zurück in die RK-N.

Stalking

Die Kommission ist mit 7 zu 2 Stimmen auf die Vorlage ihrer Schwesterkommission zur Nachstellung («Stalking») eingetreten, nachdem sie dazu an ihrer letzten Sitzung noch Vertretungen der Kantone, der Staatsanwaltschaftskonferenz und des Anwaltsverbands angehört hatte (19.433). Sie begrüsst die Aufnahme eines neuen Tatbestands grundsätzlich und erhofft sich dadurch eine Verbesserung des Opferschutzes. Mit 6 zu 3 Stimmen kommt sie jedoch - anders als ihre Schwesterkommission und der Bundesrat - zum Schluss, dass das Delikt als Gefährdungs- und nicht als Erfolgsdelikt ausgestaltet werden sollte. Eine Person würde sich demnach bereits durch ihr stalkendes Verhalten strafbar machen, unabhängig davon, ob das Opfer dadurch in seiner Lebensgestaltungsfreiheit eingeschränkt wird oder nicht. Mit 7 zu 2 Stimmen folgt sie dem Bundesrat darin, das Delikt ausschliesslich als Antragsdelikt auszugestalten.

Weitere Beschlüsse

  • Die Kommission ist einstimmig auf die Vorlage des Bundesrats zur Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands (24.072) eingetreten und hat sie in der Gesamtabstimmung mit 8 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen ohne Änderungen vorzunehmen. Mit der Vorlage soll der Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der Schengen-Staaten unter anderem durch präzise Fristen zur Beantwortung von Ersuchen und eine zentrale Kontaktstelle für jeden Staat modernisiert werden.
  • Die Kommission hat nach Anhörung einer Vertretung des Kantons Genf mit 10 zu 3 Stimmen entschieden, ihrem Rat die Ablehnung einer Standesinitiative zu beantragen, welche die Aufnahme einer ausdrücklichen Strafnorm zu «Stealthing» ins Strafgesetzbuch verlangt (23.321). Sie geht davon aus, dass diese Tat seit der Revision des Sexualstrafrechts von den allgemeinen Strafnormen zum Schutz der sexuellen Integrität abgedeckt wird.

Die Kommission hat am 29. Oktober 2024 unter dem Vorsitz von Ständerat Daniel Jositsch (S, ZH) in Bern getagt.