Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) ist auf den Entwurf für eine Teilrevision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) eingetreten, mit welcher die Rechtslage und die Rechtssicherheit in technischer Hinsicht verbessert werden sollen.

Nachdem die Revision des Bundesgerichtsgesetzes von 2018 hauptsächlich an der Frage der subsidiären Verfassungsbeschwerde gescheitert war, listete der Bundesrat in Erfüllung des Postulats 20.4399 die unumstrittenen und mehrheitsfähigen Vorschläge auf. Diese Vorschläge werden in der aktuellen Teilrevision des BGG aufgegriffen (25.088). Die neue Revision ist zwar deutlich weniger ambitioniert als die vorhergehende (18.051), aber dennoch wichtig für die Rechtssicherheit und den Rechtsschutz. Zudem erfüllt sie den Auftrag der überwiesenen Motion Caroni 24.3023. Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen insbesondere die Gerichtsorganisation sowie das Verfahren vor dem Bundesgericht (z. B. ausdrückliche Regelung der Verjährungsfrist für die Ersatzforderung bei der unentgeltlichen Rechtspflege, Anwendung des vereinfachten Verfahrens, Streichung einer Ausnahme zur Fünferbesetzung). Die Kommission ist stillschweigend auf die Vorlage eingetreten und wird an ihrer nächsten Sitzung die Detailberatung aufnehmen.

Hoffnung für hochverschuldete Privatpersonen

Die Kommission ist ohne Gegenstimme auf die Vorlage zur Sanierung der Schulden natürlicher Personen (25.019) eingetreten. Der Entwurf sieht die Einführung eines vereinfachten Nachlassverfahrens sowie ein Verfahren für einen Sanierungskonkurs für stark überschuldete Personen vor, für die gemäss geltendem Recht kaum eine Hoffnung besteht, dass sie ihre Situation verbessern können. Die Kommission anerkennt den Handlungsbedarf im Grundsatz, beabsichtigt jedoch, in der Detailberatung noch einige Fragen vertieft zu diskutieren.

Disziplinaraufsicht und Auswahlverfahren für Richterinnen und Richter

Nach der Anhörung von Vertreterinnen und Vertretern verschiedener eidgenössischer Gerichte hat die Kommission mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, der Initiative 25.401 der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates Folge zu geben. Die Initiative verlangt die Einführung eines Disziplinarsystems, um das Vertrauen in die eidgenössischen Gerichte zu stärken. Die RK-N muss nun darüber befinden, ob sie ebenfalls gesetzgeberischen Handlungsbedarf sieht. Im Weiteren stimmt die Kommission mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Beschluss ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission zu, der Initiative Arslan 23.485 («Auswahlverfahren für Richterinnen und Richter der eidgenössischen Gerichte optimieren») Folge zu geben. Die Initiative fordert, dass die Gerichtskommission einen Fachbeirat beiziehen kann und neben den im Bewerbungsdossier erwähnten noch weitere Referenzen einholen darf. Die RK-N hat nun den Auftrag, einen entsprechenden Erlassentwurf auszuarbeiten.

Doppelnamen

Bei der Vorlage zur Wiedereinführung der Doppelnamen (17.523) verbleiben zwei Differenzen konzeptueller Natur. Einerseits geht es darum, ob die Ehegatten ihren Namen bei der Heirat individuell und einstufig oder zweistufig wählen sollen. Bei der zweistufigen Namenswahl gemäss Beschluss des Ständerates hängen die Wahlmöglichkeiten bezüglich Doppelnamen und ihrer Reihenfolge davon ab, wie sich die Ehegatten bei der ersten Wahl (Name behalten oder gemeinsamer Familienname) entscheiden. In beiden Varianten können die Ehegatten im Ergebnis denselben Namen als «Familienname» an erster Stelle führen. Die zweite Differenz betrifft das «Ledignamenprinzip». Der Ständerat möchte dieses im Gegensatz zum Nationalrat beibehalten und damit vorgeben, dass nur der Ledigname (und nicht der bisherige Name, den man durch eine vorgängige Ehe erworben hat) an den Ehepartner resp. die Ehepartnerin oder die gemeinsamen Kinder weitergegeben darf. Die Kommission hat sich mit jeweils 7 zu 5 Stimmen dafür ausgesprochen bei beiden Differenzen am Beschluss des Ständerates festzuhalten. Die Minderheiten beantragen ihrem Rat, in beiden Punkten dem Nationalrat zu folgen.

Sharenting und Strategie gegen missbräuliche Nutzung von Bildern

Die vom Nationalrat in der Herbstsession 2024 angenommene Motion (Python) Mahaim 23.3693, «Übermässige Exponierung von Kindern im Internet (Sharenting und kommerzielle Nutzung von Bildern). Für eine garantierte Achtung des Rechts am Bild und des Arbeitsrechts», beauftragt den Bundesrat, Kinder besser vor der Gefahr der Ausbeutung im Internet zu schützen. Die RK-S hat dieses Geschäft nun vorberaten. Sie hat mit 5 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen zunächst einer Änderung des Motionstexts zugestimmt, beantragt ihrem Rat jedoch mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung die Ablehnung des Vorstosses. Die Kommission hat sich zudem mit der Motion Regazzi 24.4464 befasst, die eine Strategie gegen die missbräuchliche Nutzung von Bildern fordert. Nachdem die Motion in der Herbstsession vom Nationalrat in abgeänderter Fassung angenommen worden war, hat die RK-S das Geschäft nun erneut geprüft. Sie beantragt ihrem Rat ohne Gegenstimme, die Änderung anzunehmen.

Weitere Geschäfte

  • Mit 6 zu 6 Stimmen und dem Stichentscheid des Präsidenten beantragt die Kommission ihrem Rat, dem Entscheid des Nationalrats zur parlamentarischen Initiative Fischer 24.463, «Nennung von Alter, Geschlecht und Staatsangehörigkeit bei Polizeimeldungen», nicht zuzustimmen. Die Kommission ist der Ansicht, dass es nicht angezeigt ist, den Strafverfolgungsbehörden vorzugeben, welche Angaben zu Verdächtigen sie zwingend kommunizieren werden. Die Kommission begrüsst es jedoch, dass die polizeiliche Kriminalstatistik sowie die Strafurteilsstatistik des Bundesamts für Statistik diese Angaben bereits enthalten.
  • Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 10 zu 2 Stimmen die Ablehnung der Motion Birrer-Heimo 21.3909 «Keine Bonuszahlungen für systemrelevante Banken». Sie verweist auf die laufenden Arbeiten zur Bankenregulierung und lehnt ein generelles Verbot von variablen Vergütungen ab.

Die Kommission hat am 26./27. Januar 2026 unter dem Vorsitz von Ständerat Andrea Caroni (RL, AR) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Beat Jans in Bern getagt.