Der Präsident der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hat die Kommissionsmitglieder für die traditionelle Auswärtssitzung, die dieses Jahr am 17. und 18. April stattfand, in seinen Kanton Genf eingeladen.

Die Kommission wurde vom Rektor der Universität Genf und von der Dekanin der Rechtsfakultät, die sich bereit erklärt hatten, die Kommission an diesen beiden Tagen zu empfangen, herzlich willkommen geheissen. Im Rahmen dieses Besuchs hat sich die Kommission mit dem Kunsthandel in der Schweiz und insbesondere mit der – bisweilen verpönten – Rolle, welche die Zollfreilager beim illegalen Kunsthandel spielen, befasst. Da mehrere Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Verwaltung bei diesem Besuch zugegen waren, hat die Kommission Einblick erhalten, welche Bedeutung der Kunsthandel in der Schweiz hat, insbesondere wie der rechtliche Rahmen aussieht, welche Herausforderungen sich bei der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen stellen und welcher Zusammenhang mit der Geldwäscherei besteht. Am Nachmittag standen der Kommission einige Verwaltungsratsmitglieder der Ports Francs et Entrepôts de Genève sowie Vertreterinnen und Vertreter des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) für Fragen zur Verfügung. Die Kommission hat auf diese Weise erfahren, wie das BAZG Bestandskontrollen durchführt und welche Präventivmassnahmen die Zollfreilager selbst anwenden, um die illegale Lagerung von Kunstwerken zu vermeiden. So muss neben dem Eigentümer oder der Eigentümerin auch der oder die wirtschaftlich Berechtigte bekannt sein. Anschliessend hatten die Kommissionsmitglieder Gelegenheit, die Ports Francs et Entrepôts de Genève zu besichtigen, einen Ort, der normalerweise für die Öffentlichkeit nicht zugänglich und sehr geheim ist. Der Genfer Staatsrat hat die Mitglieder der RK-S zu einem Abendessen auf einem Weingut in der grössten Weinbaugemeinde der Schweiz – Satigny – eingeladen.

Unternehmensnachfolge abgelehnt

Die Kommission hat die Detailberatung der Änderung des Zivilgesetzbuches zur Erleichterung der erbrechtlichen Unternehmensnachfolge (22.049) durchgeführt. Die Kommission hat sich mit verschiedenen offenen Fragen, u.a. bezüglich des Unternehmensbegriffs, der Eignungskriterien, einer Opting out-Klausel, der Leistung von Sicherheiten (Art. 619 Abs. 3 E-ZGB), und des Vorkaufsrechts auseinandergesetzt. Nach dem Abschluss der Detailberatung ist die Kommission aber zum Schluss gekommen, dass sie keine befriedigenden Lösungen für diese Fragen gefunden hat. Sie bezweifelt, dass es die Vorlage schafft, in den strittigen Fällen Rechtssicherheit zu schaffen. Sie weist zudem darauf hin, dass es die vorgeschlagene Regelung in den allermeisten Fällen nicht braucht, weil die Unternehmensnachfolge einvernehmlich geschieht. Folglich hat die Kommission die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt. Der Ständerat wird in der Sommersession über das Eintreten befinden.

 Weitere Geschäfte

  • Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 6 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Genfer Standesinitiative 22.309 («Mietverträge von über 65-Jährigen. Einschränkung des Kündigungsrechts der vermietenden Partei») keine Folge zu geben. Die Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben.

Die Kommission hat am 17./18. April 2023 unter dem Vorsitz von Ständerat Carlo Sommaruga (SP, GE) in Genf getagt.