Wer in der Krankenversicherung eine höhere Franchise wählt oder auf die freie Arztwahl verzichtet, soll sich für länger als ein Jahr auf das gewählte Versicherungsmodell verpflichten. In diesem Sinne will die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-NR) den Versicherten mehr Selbstverantwortung übertragen.

Die Kommission hat die Pa.Iv. Brand (Borer). Stärkung der Selbstverantwortung im KVG (15.468 n) vorgeprüft und ihr mit 17 zu 7 Stimmen Folge gegeben. Die Initiative sieht eine dreijährige Vertragsdauer für alle besonderen Versicherungsformen (wie zum Beispiel die Wahlfranchisen, das Hausarzt- oder das HMO-Modell) vor. Eine verlängerte Vertragsdauer würde die Administration vereinfachen und zu einer Kostensenkung beitragen, argumentiert sie. Zudem würde die verlängerte Vertragsdauer die Solidarität in der Krankenversicherung stärken, da es zum Beispiel nicht mehr möglich wäre, kurzfristig zur ordentlichen Franchise von 300 Franken im Jahr zurückzukehren, wenn sich höhere Krankheitskosten abzeichnen. Die Kommission stimmt der Stossrichtung zu, lässt aber die Frage offen, ob die Verlängerung der Vertragsdauer eine Pflicht oder eine Möglichkeit sein soll. In einem nächsten Schritt wird die SGK des Ständerates zur parlamentarischen Initiative Stellung nehmen.

Mit 13 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen gab die Kommission auch der Pa.Iv. Weibel (Kessler). Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter (15.434) Folge. Die Kommission unterstützt grundsätzlich die Übertragung des Mutterschaftsurlaubs an den Vater, wenn die Mutter innerhalb von 14 Wochen nach der Geburt eines Kindes stirbt. Es gehe nur um einige wenige Fälle pro Jahr, die aber sehr tragisch sind. Auch zu dieser Initiative muss die SGK-SR noch Stellung nehmen.

Nein zu Elternzeit

Nachdem der Nationalrat im vergangenen April eine parlamentarische Initiative für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub (14.415 Pa. Iv. Candinas) abgelehnt hatte, beantragt die Kommission mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, auch der Pa.Iv. Quadranti. Elternzeit. Eine umfassende, ganzheitliche Lösung als Ergänzung zum bestehenden Mutterschaftsurlaub (15.458 n) keine Folge zu geben. Die Mehrheit der Kommission lehnt eine Elternzeit von maximal 14 Wochen vor allem aus finanziellen Gründen ab. Die Sozialwerke seien bereits stark belastet, und zusätzliche Leistungen von bis 1,4 Milliarden Franken seien nicht zu finanzieren. Arbeitgeber und Arbeitnehmer bleiben wie üblich frei, vertragliche Lösungen zu finden. Nach Einschätzung der Minderheit sollte jungen Eltern geholfen werden, damit sich beide in Beruf und Familie engagieren können; so blieben gut ausgebildete Frauen der Wirtschaft als Fachkräfte eher erhalten.

Die Kommission hat erneut einen wesentlichen Teil ihrer Sitzung der Altersvorsorge 2020. Reform (14.088 s) gewidmet. Sie schloss die erste Lesung ab, in der alle Beschlüsse provisorischer Natur sind, und nahm die zweite Lesung in Angriff. Die Kommission kommt mit ihren Beratungen gut voran. Sie wird diese aller Voraussicht nach an ihrer Sitzung vom 17., 18. und 19. August abschliessen, so dass die Vorlage für die Herbstsession bereit sein wird. Wie von Anfang an geplant, wird die Kommission die Öffentlichkeit nach Abschluss der zweiten Lesung über ihre Anträge informieren. Nur so ist eine Gesamtschau der Reform, deren einzelne Elemente teilweise sehr eng zusammenhängen, und ihrer finanziellen Auswirkungen möglich.

Die Kommission tagte am 22., 23. und 24. Juni 2016 in Bern unter der Leitung von Ignazio Cassis (FDP-Liberale, TI) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.