Die Kommission hat den Entwurf des Tabakproduktegesetzes beraten und ihn mit 18 zu 7 Stimmen in der Gesamtabstimmung angenommen. Sie ergänzt die bereits durch den Ständerat verschärften Werbeeinschränkungen, lässt aber Meldepflichten zu den Werbeausgaben fallen.

Die Kommission folgt beim Entwurf des Tabakproduktegesetzes (15.075) weitgehend dem Beschluss des Ständerates, welcher den bundesrätlichen Entwurf in Bezug auf die Werbe- und Sponsoringbeschränkungen verschärft hatte. Sie beantragt ihrem Rat aber einige Anpassungen:

  • Bei den besonders umstrittenen Werbebeschränkungen für Tabakprodukte sieht die Kommission eine differenzierte Regelung vor. In der Presse und auf Internetseiten, die nicht für Minderjährige bestimmt sind, soll Werbung erlaubt sein. Werbung in Kinos und im öffentlichen Raum soll jedoch weitgehend verboten werden, ebenso vom öffentlichen Grund aus einsehbare Plakatwerbung. Auch Sponsoring soll bei Veranstaltungen für Minderjährige verboten werden. Verkaufsfördernde Massnahmen für elektronische Zigaretten sollen weiterhin möglich sein. Firmen sollen zudem ihre Werbeausgaben nicht dem Bundesamt melden müssen.
  • Tabakprodukte sollen keine Zutaten enthalten, welche das Abhängigkeitspotenzial erhöhen oder die Inhalation erleichtern. Aromen sollen hingegen weiter zugelassen werden.
  • Die Produktinformationen auf Verpackungen sollen gekürzt und vereinfacht werden. Hinweise, die etwa eine biologische Produktion kennzeichnen, sollen weiterhin erlaubt sein.

Unbestritten bleibt folglich das grundlegende Ziel, den Jugendschutz zu stärken. Gemäss der Kommissionsmehrheit soll das neue Tabakproduktegesetz der Schweiz ermöglichen, das Rahmenübereinkommen der Weltgesundheitsorganisation zur Eindämmung des Tabakgebrauchs zu ratifizieren. Eine Minderheit lehnt den Entwurf gesamthaft ab, zumal sie die Eingriffe in das Handeln der Unternehmen und der Bürgerinnen und Bürger als zu stark erachtet. Insgesamt liegen 38 Minderheitsanträge vor. Die Vorlage kommt in der Wintersession in den Nationalrat.

Die Kommission empfiehlt ausserdem die 2019 eingereichte Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» (20.068) mit 17 zu 8 Stimmen zur Ablehnung; eine Minderheit will sie zur Annahme empfehlen. Weil das Anliegen der parlamentarischen Initiative 13.438 « Gesetzliche Rahmenbedingungen für den Vertrieb von Snus schaffen» erfüllt ist, beantragt die Kommission mit 17 Stimmen bei 8 Enthaltungen, dieser keine Folge zu geben.

Arbeitnehmende auf Abruf unterstützen

Die Kommission beschäftigte sich erneut mit den Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie. Mit 13 zu 12 Stimmen hat sie in diesem Zusammenhang eine Motion beschlossen, mit der der Bundesrat beauftragt wird, dem Parlament eine Änderung von Art. 17 Bst. e des Covid-19-Gesetzes vorzulegen. Damit sollen der Anspruch und die Auszahlung von Kurzarbeitsentschädigung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf Abruf sowie für Personen, die in einem Arbeitsverhältnis auf bestimmte Dauer stehen, ermöglicht werden. Eine Minderheit lehnt dieses Anliegen ab.

Mehr Arbeitslosenleistungen für Personen, die in der eigenen Firma angestellt sind

Die Kommission hat mit 18 zu 7 Stimmen der Pa. Iv. Silberschmidt. Unternehmerinnen und Unternehmer, welche Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlen, sollen auch gegen Arbeitslosigkeit versichert sein (20.406) Folge gegeben. Damit sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in arbeitgeberähnlicher Stellung bessergestellt werden. Hingegen beantragt die Kommission, der Pa. Iv. Fraktion V. Stopp der ALV-Zwangsabgabe für Selbstständigerwerbende (20.440) keine Folge zu geben. Ebenfalls keine Folge geben will sie der Pa. Iv. Fraktion S. Kurzarbeitsentschädigung für tiefe und mittlere Einkommen bei lang andauernden Krisen erhöhen (20.417; mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung).  

Weitere Geschäfte

Die Kommission beantragt mit 15 zu 8 Stimmen, der parlamentarischen Initiative 19.465 (Heim/Barrile) keine Folge zu geben. Die Kommission teilt das Anliegen, die Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln und Impfstoffen zu verbessern. Es sei jedoch nicht zweckmässig, dazu den Auftrag der Armeeapotheke zu erweitern.

Einstimmig beantragt die Kommission, die Mo. Ständerat (Müller Damian). Assistenzhunde auch für kranke Kinder und Jugendliche (19.4404) anzunehmen.

Die Kommission tagte am 5. und 6. November 2020 in Bern unter der Leitung von Ruth Humbel (CVP, AG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset und von Bundesrat Guy Parmelin.