Die Kommission diskutierte erneut die Lage und die Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Pandemie mit Bundesrat Alain Berset und den Fachleuten aus verschiedenen Bundesämtern. Sie nahm zur Kenntnis, dass sich die epidemiologische Situation trotz der Öffnungsschritte derzeit verbessert und die Impfkampagne Fortschritte macht. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Kommission dem Bundesrat in einem Schreiben, die Covid-19-Verordnung besondere Lage so zu ändern, dass bei Veranstaltungen in Innenräumen neu bis zu 100 Personen als Publikum erlaubt sein sollen und bei Veranstaltungen in Aussenbereichen höchstens 1000 Personen (14 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen). Weiter empfiehlt die Kommission dem Bundesrat im Schreiben, auf Verordnungsebene auch Contact-Tracing-Systeme zu erlauben, bei denen die Daten dezentral auf den Geräten von Besuchenden gespeichert werden. Aus Sicht des Datenschutzes sei es unbefriedigend, dass im Zusammenhang mit dem Contact-Tracing in den Kantonen viele Kontaktdaten zentral gespeichert würden.
Auswirkungen des Covid-Zertifikats kontrovers beurteilt
Das zentrale Thema des Austausches war das
Covid-Zertifikat, mit dem sich Geimpfte, Genesene sowie zeitnah negativ Getestete ausweisen können sollen. In diesem Zusammenhang brachte die Kommission diverse Themen zur Sprache, welche den konkreten Einsatz des Zertifikats etwa in der Gastronomie, in der Reisebranche und bei Grossveranstaltungen betreffen. Die Kommission stellte sich mehrheitlich hinter die Absicht des Bundesrates, einen orangen Bereich zu schaffen, in dem es Betrieben wie zum Beispiel Restaurants und Bars freigestellt ist, ob sie das Zertifikat anstelle von Schutzkonzepten einsetzen wollen.
Weiter liess sich die Kommission über den Entwurf der Verordnung informieren, mit der die technische Umsetzung des Covid-Zertifikates geregelt werden soll. Sie legte Wert darauf, dass das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) die Privatwirtschaft, aber auch die interessierten Leistungserbringer besser in das Projekt einbezieht.
Stabilität bei den Massnahmen der Arbeitslosenversicherung gefordert
Im Rahmen eines Mitberichts zur
Änderung des Covid-19-Gesetzes (21.033 sn) zuhanden der federführenden Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) beantragt die Kommission, dass sowohl die Massnahmen gemäss Artikel 17 Absätze 2 und 3 betreffend die Verlängerung der Arbeitslosenentschädigung und der Rahmenfrist (12 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen) als auch die Massnahme gemäss Artikel 17a über die Verbesserung der Kurzarbeitsentschädigung für Angestellte mit tiefen Einkommen (19 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen) bis Ende Dezember 2021 verlängert werden sollen. Sie möchte damit die Planungssicherheit für besonders von der Krise betroffene Branchen wie beispielweise die Hotellerie in Städten verbessern. Zudem unterstützt die Kommission explizit die vom Bundesrat vorgeschlagene Verlängerung der Corona-Erwerbsausfallentschädigung bis Ende 2021.
Die Kommission tagte am 21. Mai 2021 in Bern unter der Leitung von Ruth Humbel (Die Mitte, AG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.