Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) möchte die Selbstverantwortung der Krankenversicherten stärken. Sie unterstützt deshalb eine längere Vertragsdauer für besondere Versicherungsformen und eine Anpassung der Franchisen an die Teuerung.

​Die Kommission hat der Pa.Iv. Brand (Borer). Stärkung der Selbstverantwortung im KVG (15.468 n) mit 8 zu 4 Stimmen zugestimmt, welcher die SGK-NR im Juni 2016 Folge gegeben hatte. Die Initiative sieht eine dreijährige Vertragsdauer für alle besonderen Versicherungsformen (wie zum Beispiel die Wahlfranchisen, das Hausarzt- oder das HMO-Modell) vor. Eine verlängerte Vertragsdauer würde die Solidarität in der Krankenversicherung stärken, da es zum Beispiel nicht mehr möglich wäre, kurzfristig zur ordentlichen Franchise von 300 Franken im Jahr zurückzukehren, wenn sich höhere Krankheitskosten abzeichnen. In einem nächsten Schritt kann die Schwesterkommission einen Erlassentwurf ausarbeiten.

Ebenfalls mit 8 zu 4 Stimmen beantragt die Kommission, die Mo. Bischofberger. Franchisen der Kostenentwicklung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anpassen (15.4157 s) anzunehmen. Auch auf diesem Weg möchte die Kommission die Selbstverantwortung der Versicherten stärken und sie dazu bewegen, keine unnötigen Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Mit 6 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen stimmte die Kommission der Pa.Iv. Weibel (Kessler). Mutterschaftsurlaub für hinterbliebene Väter (15.434) zu. Die SGK-NR kann nun einen Erlassentwurf erarbeiten. Mit 6 zu 5 Stimmen beschloss die Kommission zudem, eine Motion einzureichen, mit welcher der Bundesrat beauftragt werden soll, im Rahmen der Erwerbsersatzordnung eine länger dauernde Mutterschaftsentschädigung vorzuschlagen für jene Fälle, in denen ein Neugeborenes länger als drei Wochen im Spital bleiben muss.

Die Kommission hörte eine Vertretung des Kantons Nidwalden an, der in seiner Kt. Iv. NW. Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (15.323 s) detaillierte Reformvorschläge zum System der Ergänzungsleistungen (EL) gemacht hatte. Einstimmig beschloss die Kommission, die Beratung der Standesinitiative weiterzuführen, nachdem die Botschaft des Bundesrates zur EL-Reform vorliegt. Die Kommission misst dieser Revision einen besonders hohen Stellenwert bei, weil die EL Kosten von 4,7 Milliarden Franken pro Jahr verursachen, die zu rund 70 Prozent von den Kantonen finanziert werden. Im gleichen Kontext will die Kommission auch die Mo. Nationalrat (Humbel). Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligung entkoppeln (14.3366 n) prüfen. Einstimmig beantragt die Kommission, die Mo. Nationalrat (Pezzatti). Ergänzungsleistungen und Datenübermittlung (14.3307 n) abzulehnen, da der Bundesrat das Anliegen bereits im Rahmen einer hängigen Revision des Ausländergesetzes (16.027 n) erfüllt hat.

Mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, der Kt.Iv.SG.Abschaffung der Ehestrafe bei AHV-Renten (11.313 s) keine Folge zu geben, da diese Frage ohnehin im Rahmen der Reform Altersvorsorge 2020 (14.088 s) behandelt wird.

 

Die Kommission tagte am 30. August 2016 in Bern unter dem Vorsitz von Konrad Graber (CVP, LU).