Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) führte eine erste Aussprache über die Volksinitiative für die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs. Sie will an der nächsten Sitzung über einen möglichen Gegenentwurf befinden.

​Die Kommission hat die Beratung der Volksinitiative 18.052 «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie.» aufgenommen. Die Initiative verlangt die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf einen mindestens vierwöchigen Vaterschaftsurlaub. Dieser soll, analog dem Mutterschaftsurlaub, über die Erwerbsersatzordnung (EO) entschädigt werden. Die Kommission hörte Vertreter des Initiativkomitees an und führte eine erste umfassende Diskussion. Im Hinblick auf die Erarbeitung eines allfälligen indirekten Gegenentwurfs hat sie der Verwaltung verschiedene Aufträge zur Ausarbeitung von alternativen Modellen des Vaterschafts- bzw. Elternurlaubs erteilt. An der nächsten Sitzung im August will die Kommission ausserdem die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sowie weitere Kreise anhören.

Einstimmig trat die Kommission auf die Vorlage KVG. Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit (15.083 s) ein, nachdem der Ständerat vor zwei Jahren die Notwendigkeit einer Gesetzesänderung noch verneint hatte. Die Kommission anerkannte, dass ihre frühere Kritik Gehör gefunden hatte. So hat der Nationalrat insbesondere beschlossen, Bestrebungen zur Verbesserung der Qualität im Gesundheitswesen nicht aus Prämiengeldern, sondern mit Subventionen von Bund und Kantonen zu finanzieren. Auch sieht er Sanktionen vor für Leistungserbringer, welche sich nicht an die von den Tarifpartnern vereinbarten Vorgaben zur Qualitätsentwicklung halten. Die Kommission beauftragte die Verwaltung im Hinblick auf die Detailberatung, anstelle der vom Nationalrat beschlossenen Qualitätskommission verschiedene Varianten möglicher Rechtsformen zu vergleichen. Zudem sollen die Schnittstellen zu anderen Revisionen des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung dargestellt werden (insbesondere zur Zulassung der Leistungserbringer und zur einheitlichen Finanzierung der Leistungen im ambulanten und stationären Bereich) sowie Fragen zur Datenlieferung und zu den Sanktionsverfahren beantwortet werden.

Die Kommission hat die Revision des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG; 18.029 s) zu Ende beraten und in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Sie befürwortet insbesondere die vom Bundesrat vorgeschlagene Neuregelung der Kostenpflicht der Verfahren vor kantonalen Versicherungsgerichten. Sie geht von einer Entlastung der kantonalen Gerichte aus, indem negative Anreize zur Prozessverlängerung gemindert und unnötige Gerichtsfälle vermieden werden. Eine Minderheit lehnt die Kostenpflicht ab, da die bestehende Praxis in IV-Verfahren gerade nicht zu einer Reduktion der Anzahl Verfahren vor kantonalen Gerichten beigetragen habe. Aus diesem Grund solle von einer Abweichung vom Prinzip der Kostenlosigkeit im ATSG abgesehen werden. Intensiv diskutierte die Kommission ausserdem eine gesetzliche Grundlage für eine Kompetenzübertragung an die Bundesversammlung, um Sozialversicherungsabkommen mit einfachem Bundesbeschluss zu genehmigen und damit von der Unterstellung unter das fakultative Referendum auszunehmen. Die Kommission lehnt die Kompetenzdelegation mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Dies würde einer Beschneidung der Volksrechte bei der Genehmigung von internationalen Abkommen gleichkommen, wurde in der Kommission argumentiert.

Die Kommission beantragt einstimmig die Annahme der beiden Abkommen mit Serbien und Montenegro über Soziale Sicherheit (18.021 n).

Einstimmig beantragt die Kommission die Ablehnung der Mo. Nationalrat (Herzog). ADHS ist keine Krankheit! Die wirklichen Ursachen müssen nun angepackt werden (15.4229). Sie spricht sich damit gegen den Eingriff in die Kompetenz der Kantone im Bereich der Gesundheitsversorgung und in die Behandlungsfreiheit der Ärzte aus.

Einstimmig beantragt die Kommission, die Mo. Nationalrat (Tornare). Einzelverkauf von Medikamenten. Wagen wir den Versuch! (17.3942) anzunehmen. Sie unterstützt damit die Absicht des Bundesrates, zusammen mit einem Kanton einen Pilotversuch für die Abgabe von Antibiotika in genau abgezählten Mengen zu machen.

Die Kommission liess sich schliesslich über das Modell der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) informieren, mit dem verhindert werden soll, dass Personen über 55 Jahren definitiv aus dem Arbeitsmarkt herausfallen und in die Sozialhilfe abgedrängt werden. Die Kommission beschloss abzuwarten, bis das Modell der SKOS in verfeinerter Form vorliegt und auch die Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) eine konsolidierte Stellungnahme abgibt.

Die Kommission tagte am 28./29 Juni 2018 in Bern unter dem Vorsitz von Joachim Eder (FDP, ZG) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Alain Berset.