Nach Prüfung verschiedener Modelle beschliesst die Kommissoin für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) der Volksinitiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie» einen indirekten Gegenentwurf für einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub gegenüberzustellen. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass dies einen sinnvollen Kompromiss darstellt.

​Die Kommission hat die Beratung der Volksinitiative 18.052 s Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie fortgesetzt und in diesem Zusammenhang Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände angehört.

Mit 8 zu 5 Stimmen hat sie eine parlamentarische Initiative als indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative beschlossen (18.441). Der Vorschlag der SGK-SR sieht einen zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaub vor. Diesen soll der Vater innerhalb von 6 Monaten ab der Geburt am Stück oder als Teilzeitreduktion, also auch tageweise, beziehen können. Finanziert werden soll der Vaterschaftsurlaub gleich wie die Mutterschaftsentschädigung über die Erwerbsersatzordnung.

Nach Ansicht der Kommission würde die Einführung eines Vaterschaftsurlaubs von vier Wochen, wie ihn die Volksinitiative fordert, die Wirtschaft mit zu umfangreichen zusätzlichen Abgaben belasten und Unternehmen vor grosse organisatorische Herausforderungen stellen. Mit dem massvollen Kompromiss eines zweiwöchigen Urlaubs hingegen würden insbesondere Kleinstbetriebe und KMU weniger stark finanziell und organisatorisch belastet. Damit stellt der indirekte Gegenentwurf einen sozialpolitisch verträglicheren Beitrag zur Schaffung eines familienfreundlichen Arbeitsumfelds dar.

Die Kommission prüfte ausserdem die Variante eines 16-wöchigen Elternurlaubs, bei dem die ersten acht Wochen im Sinne des Mutterschutzes nur von der Mutter bezogen werden, während die restlichen acht Wochen wahlweise unter den Eltern aufgeteilt werden können. Die Kommission sprach sich mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen gegen diese Variante aus, weil sie den minimalen Schutz der Mütter nach der Geburt nicht in Frage stellen will.

Über die Abstimmungsempfehlung zur Volksinitiative wird die Kommission erst beraten, wenn ein Entwurf für die Umsetzung der Kommissionsinitiative vorliegt. Für die Erarbeitung eines Erlassentwurfes bedarf es noch der Zustimmung durch die Schwesterkommission.

Über die weiteren Beschlüsse der Kommission wird am Mittwoch, 22. August 2018, informiert.

Die Kommission tagte am 21. August 2018 in Bern unter dem Vorsitz von Joachim Eder (FDP, ZG). Der Präsident steht nach dem Ende der Sitzung (ca. 17:30 Uhr) für Rückfragen zur Verfügung.