Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-SR) hat ihren Gegenvorschlag zur Volksinitiative für einen Vaterschaftsurlaub verabschiedet. Die Väter sollen nach der Geburt des Kindes zwei Wochen Urlaub beziehen können und in dieser Zeit 80 Prozent ihres Lohns erhalten.

​Die Kommission nahm die Ergebnisse der Vernehmlassung über ihren Gegenvorschlag zur Volksinitiative Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie (18.052 s) zur Kenntnis. Der indirekte Gegenentwurf (18.441 s) siehteinen zweiwöchigen bezahlten Urlaub vor, den der Vater innerhalb von sechs Monaten ab der Geburt am Stück oder tageweise beziehen kann. Finanziert werden soll der Vaterschaftsurlaub wie die Mutterschaftsentschädigung über die Erwerbsersatzordnung. Die Kommission hielt an ihrem Entwurf fest und nahm ihn in der Gesamtabstimmung mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung an. Eine Minderheit beantragt, nicht darauf einzutreten. Nun kann der Bundesrat zum Gegenvorschlag Stellung nehmen. Mit 8 zu 4 Stimmen beantragt die Kommission ihrem Rat, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen. Eine Minderheit empfiehlt sie zur Annahme. Beide Geschäfte sind damit behandlungsreif für die Sommersession.

Berichte über Tabakprodukte veröffentlicht

Nachdem die Kommission an ihrer letzten Sitzung einstimmig auf den zweiten Entwurf für ein Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (15.075) eingetreten war, nahm sie die Detailberatung auf. Sie diskutierte über drei Berichte des Bundesamtes für Gesundheit betreffend die Minimalanforderungen zur Ratifikation der WHO-Tabakkonvention, die Regulierung alternativer Tabakprodukte im Ausland und deren Chancen und Risiken für die öffentliche Gesundheit. Die Kommission beschloss, diese Berichte zu veröffentlichen (vgl. Beilage). Die SGK-SR führt die Detailberatung an ihrer nächsten Sitzung fort.

Neue Behandlungsgebühr für Arzt und Spitalnotfall abgelehnt

Keine Zustimmung erteilte die Kommission der Pa.Iv. Burgherr. Die Selbstverantwortung im Gesundheitswesen stärken (17.452 n; 11 zu 1 Stimme) und der Pa.Iv. Weibel. Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme (17.480 n; 7 zu 5 Stimmen). Wie sich in Deutschland gezeigt habe, stünden Aufwand und Wirkung solcher Gebühren in einem ungünstigen Verhältnis. Insbesondere sei es schwierig, die Ausnahmen zu definieren, in denen keine Gebühr fällig würde. Zudem habe der Nationalrat eine einfachere Massnahme zur Kostendämpfung und zur Stärkung der Selbstverantwortung, nämlich um 50 Franken höhere Franchisen pro Jahr, in der Frühjahrssession abgelehnt.1

Weitere Geschäfte

Die Kommission erkennt dringenden Handlungsbedarf im Bereich der Vergütung von Pflegematerial. Mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen unterstützt sie eine Motion aus dem Nationalrat (18.3710 n). Diese will, dass Pflegeheime und Spitex die in der Liste der Mittel und Gegenstände aufgeführten Produkte in Rechnung stellen können. Die Mo. Bischof. Die sprunghafte Mehrbelastung der Kantone, Gemeinden und Spitex-Organisationen beseitigen. Die Kosten für das Pflegematerial anpassen (18.3425 s), welche der Ständerat der Kommission zur Vorberatung zugewiesen hatte, lehnt sie einstimmig ab.

Ohne Gegenstimmen beschloss die Kommission, die Motion «Obligatorische Krankenpflegeversicherung. Berücksichtigung der Mengenausweitung bei Tarifverhandlungen» (19.3419 s) einzureichen.

Die Kommission beantragt dem Ständerat einstimmig, der «Pa.Iv. SGK-NR. Tarifpflege und Entwicklung» (17.401 n) keine Zustimmung zu erteilen.

Der Nationalrat hat durch eine Textänderung der «Mo. Ständerat (SGK-SR). Krankenkassen. Verbindliche Regelung der Vermittlerprovisionen, Sanktionen und Qualitätssicherung» (18.4091 s) den Geltungsbereich auf die Krankenzusatzversicherungen ausgeweitet. Trotz wettbewerbsrechtlichen Bedenken beantragt die Kommission mit 8 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der abgeänderten Motion zuzustimmen. Dies auch im Wissen darum, dass nach Vorliegen der bundesrätlichen Botschaft die Diskussion nochmals vertieft geführt werden kann. Die verfahrensrechtlich einzige Alternative wäre die Ablehnung der Motion gewesen. Eine solche Nulllösung wollte die Kommission aufgrund der insgesamt unbefriedigenden Situation allerdings nicht.

Einstimmig trat die Kommission auf die Vorlage KVG. Zulassung von Leistungserbringern (18.047 n) ein. Zuvor hatte sie Vertretungen der Kantone, der Leistungserbringer und der Versicherer angehört. Sie wird die Detailberatung an der nächsten Sitzung aufnehmen.

In der Differenzbereinigung über die Revision des Allgemeinen Teils des Sozialversicherungsrechts (ATSG; 18.029) beantragt die Kommission, ausser in Artikel 21 Absatz 5 überall dem Nationalrat zu folgen.

Die Kommission informierte sich über die Auswirkungen des Bundesgerichtsentscheides vom 22. Januar 2019 auf die individuellen Prämienverbilligungen (8C_228/2018). Bundesrat Alain Berset gab zudem Auskunft über die geplante Reform der Altersvorsorge und den vorgesehenen Zeitplan.

Die Kommission tagte am 15. und 16. April 2019 in Bern unter dem Vorsitz von Joachim Eder (FDP, ZG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset.

1Geschäft 18.036 n KVG. Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung