Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) will den Bundesrat mit einem Postulat beauftragen, Transparenz zu schaffen über die Mehrkosten, welche die COVID-19-Pandemie im Gesundheitswesen verursacht.

Die Kommission zeigte sich zufrieden, dass der Bundesrat die Massnahmen, mit denen die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie abgefedert werden, seit ihrer letzten Sitzung ergänzt hat. So hat der Bundesrat am 16. April 2020 im Sinne einer Empfehlung der SGK-S den COVID-19-Erwerbsersatz auf indirekt betroffene Selbständige erweitert, die zwar trotz Pandemie tätig sein dürfen, aber massiv tiefere Einnahmen haben. Wie die SGK des Nationalrates empfiehlt sie dem Bundesrat jedoch zu prüfen, wie er den Schwelleneffekt abdämpfen kann, der dadurch entsteht, dass die von den Pandemiemassnahmen indirekt betroffenen Selbständigen nur dann Anspruch auf den COVID-19-Erwerbsersatz haben, wenn ihr Einkommen nicht über 90 000 Franken liegt. Dabei soll er auch die Möglichkeiten eines degressiven Modells in Erwägung ziehen.

Im Rahmen ihrer sozialpolitischen Aussprache mit Bundesrat Guy Parmelin registrierte die Kommission aufmerksam, dass die Ausgaben der Arbeitslosenversicherung (ALV) rasch ansteigen und die Frage der Finanzierung der pandemiebedingten Mehrausgaben durch den Bundesrat umgehend angegangen werden muss. Nach Auskunft der Verwaltung ist der ALV-Fonds derzeit mit rund 6 Milliarden Franken dotiert, was aktuell ungefähr einer Monatsausgabe entspricht.

Mehr Tests

In der gesundheitspolitischen Aussprache mit Bundesrat Alain Berset und den Fachleuten des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) nahm die Kommission zur Kenntnis, dass die restriktiven Kriterien für Infektionstests gelockert und die Zahl dieser Tests in den kommenden Wochen massiv gesteigert werden sollen. Ebenso sind langfristig angelegte Studien mit Antikörpertests geplant. Die Kommission unterstützt diese Stossrichtung und schloss sich einer entsprechenden Empfehlung an, welche die SGK des Nationalrates dem Bundesrat in einem Schreiben vorgelegt hat. Was die geplante «Corona Proximity Tracing»-App betrifft, legt die Kommission Wert auf die Klärung der gesetzlichen Grundlage.

Transparenz über Gesundheitskosten

Einstimmig beschloss die Kommission, ein Postulat einzureichen, mit dem der Bundesrat beauftragt werden soll, einen Bericht über die Auswirkungen der Pandemie auf die Gesundheitskosten und die Kostenträger (Bund, Kantone, Versicherer und Versicherte) zu erstellen. Der Fokus liegt dabei einerseits auf den Kosten, die den Spitälern und den Kantonen entstanden sind, und anderseits auf der finanziellen Belastung für die Versicherer und die Versicherten.

Pandemiebedingte Mehrkosten der Spitex sollen gedeckt werden

Die Kommission empfiehlt dem Bundesrat, dafür zu sorgen, dass der vom BAG angeordnete Corona-bedingte Mehraufwand der Spitexorganisationen schweizweit einheitlich durch die zuständigen Kostenträger ausserhalb der normalen Pflegefinanzierung bereits im laufenden Jahr 2020 getragen wird und diese Kosten nicht bei der Spitexorganisation oder der Patientin verbleiben.

COVID-19-Kredite unterstützt

Die Kommission prüfte die Kredite, die der Bundesrat dem Parlament zur Bewältigung der Coronavirus-Pandemie und ihrer Auswirkungen beantragt hat und die in den Sachbereich der SGK fallen. In ihrem Mitbericht an die Finanzkommission des Ständerates zum Nachtrag I zum Voranschlag 2020 (20.007 ns) unterstützt sie die nachgemeldeten Kredite, und zwar mit folgenden Stimmenverhältnissen: einstimmig 130 Millionen Franken für Medikamente zur Behandlung von COVID-19; einstimmig einen Beitrag von 10 Millionen Franken an die globale Impfstoffkoalition «Coalition for Epidemic Preparedness Innovations» (CEPI); mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung eine zweite Tranche von 1,3 Milliarden Franken für den COVID-19-Erwerbsersatz sowie mit 6 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen 2,453 Milliarden Franken zur Beschaffung von Sanitätsmaterial, unter anderem von Masken. Die Kommission legt Wert darauf, dass insbesondere dieser letzte Kredit nur soweit ausgeschöpft wird, wie dies nötig ist.

Bereits an ihrer Sitzung vom 7. April 2020 hatte die Kommission die A-fonds-perdu-Beiträge des Bundes von 6 Milliarden Franken für die Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung in der Arbeitslosenversicherung und eine erste Tranche von 4 Milliarden Franken für den COVID-19-Erwerbsersatz einhellig unterstützt.

Die Kommission tagte am 21. April 2020 in Bern unter dem Vorsitz von Rechsteiner Paul (SP, SG) und teilweise in Anwesenheit der Bundesräte Alain Berset und Guy Parmelin.