Cannabis soll nicht mehr verboten sein, sondern Anbau, Produktion, Handel und Konsum sollen umfassend neu geregelt werden. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) hat grünes Licht gegeben, damit ihre Schwesterkommission des Nationalrates entsprechende Gesetzgebungsarbeiten in Angriff nehmen kann.

Mit 9 zu 2 Stimmen sprach sich die Kommission für die Pa. Iv. Siegenthaler. Regulierung des Cannabismarktes für einen besseren Jugend- und Konsumentenschutz (20.473) aus. Die Schwesterkommission des Nationalrates (SGK-N) kann damit die Gesetzgebungsarbeiten aufnehmen, um einen regulierten Markt für Cannabis zu schaffen.

Für die Kommission des Ständerates ist dabei zentral, dass die SGK-N die Ergebnisse der anlaufenden Pilotprojekte zum nicht medizinischen Cannabiskonsum berücksichtigt. Grossen Wert legt die Kommission darauf, dass bei einer Neuregelung von Cannabis der Jugendschutz und die Prävention verbessert werden. Auch muss sichergestellt werden, dass der Schwarzmarkt eingedämmt und nur Cannabis von kontrollierter Qualität erhältlich ist. Zu berücksichtigen ist zudem der internationale Zusammenhang.

Zuvor nahm die Kommission den Bericht «Perspektiven der schweizerischen Drogenpolitik» zur Kenntnis, den der Bundesrat in Erfüllung des Postulats 17.4076 von Ständerat Paul Rechsteiner vorgelegt hatte. Sie hörte dazu auch eine Vertretung der Eidgenössischen Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (EKSN) an.

Nein zum Referenzpreissystem für Medikamente

Einstimmig hiess die Kommission das Kostendämpfungspaket 1b (19.046, Entwurf 1) in der Gesamtabstimmung gut. In der Detailberatung lehnte die Mehrheit der Kommission das Referenzpreissystem für patentabgelaufene Medikamente wie der Nationalrat ab (7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung). Sie befürchtet unter einem solch neuen Regime mehr Versorgungsengpässe bei Medikamenten und Verunsicherung bei chronisch kranken Menschen, die aus finanziellen Gründen Medikamente wechseln müssten. Zudem habe es der Bundesrat in der Hand, die Preise von Generika weiter und rasch zu senken, indem er die betreffenden Verordnungen anpasst. Wie der Nationalrat will ihn die Kommission beauftragen, die Vertriebsanteile bei Arzneimitteln anzupassen und das Kostendämpfungspotenzial einer leistungsbezogenen Abgeltung der Apotheker zu evaluieren (Motionen 20.3936 einstimmig und 20.3937 mit 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen). Die Minderheit beantragt ein «Referenzpreissystem light», das weniger weit geht als jenes des Bundesrates.
Die vom Nationalrat eingefügte Möglichkeit des Parallelimports von Generika lehnt die Kommission wegen Risiken für die Patientinnen und Patienten einstimmig ab. In der Folge spricht sie sich auch einstimmig gegen die Motion 19.3202 aus. Einstimmig beantragt sie jedoch, im Heilmittelgesetz neu ausdrücklich festzulegen, dass Swissmedic bei der Zulassung von parallelimportierten Arzneimitteln Vereinfachungen vornehmen kann (neuer Art. 14 Abs. 3 HMG).

Mit 7 zu 6 Stimmen unterstützt die Kommission den neuen Artikel 47c, der die Leistungserbringer und Versicherer verpflichtet, in ihren Tarifverträgen Massnahmen zur Steuerung der Kosten vorzusehen. Vorgängig nahm sie ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz zur Kenntnis, das bestätigte, die Bestimmung könne verfassungskonform angewendet werden; dabei müsse der Zugang zu ausreichender medizinischer Grundversorgung in hoher Qualität gewährleistet sein. Die Minderheit will Artikel 47c wie der Nationalrat streichen und erst zusammen mit dem vom Bundesrat geplanten indirekten Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative behandeln.
Mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung unterstützt die Mehrheit der Kommission auch den Vorschlag des Bundesrates, den Verbänden der Versicherer ein Beschwerderecht gegen die Spitalplanungen und –listen der Kantone einzuräumen.

Zulassungssteuerung in der psychologischen Psychotherapie

Mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, die Motion «Zulassungssteuerung bei psychologischen Psychotherapeuten und Psychotherapeutinnen» (20.3914) anzunehmen. Damit sollen die Kantone ein Instrument erhalten, um den Kostenanstieg, der mit dem Übergang vom Delegations- zum Anordnungsmodell erwartet wird, auf das medizinisch Notwendige zu beschränken. Zuvor hörte die Kommission Vertretungen der Verbände der Psychiatrie, der Psychologie, der Haus- und Kinderärzte sowie der Versicherer an.

Einstimmig beantragt die Kommission, die Motion «Laborkosten zulasten der OKP» (19.4492) anzunehmen.

Die Kommission tagte am 18. und 19. Oktober 2021 in St. Gallen unter dem Vorsitz von Paul Rechsteiner (SP, SG) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Alain Berset. Die Sitzung fand traditionsgemäss im Heimatkanton des Kommissionspräsidenten statt.