Die Kommission hat sich im Rahmen der Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand. Einführung des Monismus» (09.528) mit den verbleibenden Differenzen befasst. In der Herbstsession 2023 hatte sich der Nationalrat in mehreren Punkten den Beschlüssen des Ständerates angeschlossen, insbesondere was den Einbezug der Langzeitpflege in die einheitliche Finanzierung betrifft.
Die Kommission ist der Meinung, dass sich die Patientinnen und Patienten weiterhin an den Kosten der Pflegeleistungen beteiligen sollen. Sie beantragt folglich mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, an der Position des Ständerates festzuhalten (Art. 64 Abs. 5bis, 5ter und 8 sowie Ziff. III Abs. 8). Der Kantonsbeitrag soll somit bei mindestens 26,9 Prozent und nicht bei 28,6 Prozent liegen (Art. 60 Abs. 3). Mit diesem Beschluss will die Kommission die Kostenneutralität bei der Einführung der Reform gewährleisten. Nach Schätzungen der Verwaltung würden den Kantonen durch die Abschaffung des Patientenbeitrags an die Pflegeleistungen zusätzliche Kosten in Höhe von fast einer halben Milliarde Franken pro Jahr entstehen. Von der Abschaffung würden in erster Linie Versicherte mit mittleren und hohen Einkommen profitieren, die keinen Anspruch auf Ergänzungsleistungen haben. Die Kommission folgt einstimmig dem Beschluss des Nationalrates, den Kantonsbeitrag periodisch zu überprüfen (Art. 60 Abs. 3bis), präzisierte aber die Formulierung.
Mit 10 zu 1 Stimmen hält die Kommission an ihrer Position zum Zeitplan für den Einbezug der Pflege in die einheitliche Finanzierung fest (Ziff. III und IV). Der Einbezug soll nach einer festen Frist von sieben Jahren ab dem 1. Januar nach Zustandekommen dieser Revision erfolgen. Der Nationalrat hingegen hatte sich für einen flexiblen Einbezug der Pflege – frühestens nach sieben Jahren und nur unter bestimmten Bedingungen (Herstellung der Kostentransparenz und Umsetzung der Pflegeinitiative) – ausgesprochen. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Festlegung einer präzisen Frist für den Einbezug der Pflege grössere Rechtssicherheit gewährleistet. Das Kriterium der vollständigen Umsetzung der Pflegeinitiative könne nicht genau definiert werden und bliebe eine politische Einschätzung.
In Bezug auf die Datentransparenz und die Rechnungskontrolle lehnt die Kommission den Beschluss des Nationalrates entschieden ab, den Kantonen den Zugang zu den Daten nur über die Versicherer zu gewähren. Sie hält einstimmig an ihrem Beschluss fest, den Kantonen den Zugang zu allen Originalrechnungen im Spitalbereich zu garantieren sowie die Möglichkeit für die Kantone vorzusehen, die Kostenübernahme zu verweigern, wenn die formellen Voraussetzungen nicht erfüllt sind (Art. 21 Abs. 2 Bst. d und Art. 60 Abs. 7, 7bis und 7ter).
Ebenfalls einstimmig hält die SGK-S an ihrem Entscheid fest, den Anteil der OKP an der Finanzierung der Vertragsspitäler auf dem aktuellen Niveau zu belassen (Art. 49a). Der Nationalrat hatte beschlossen, den Finanzierungsanteil der OKP zu erhöhen, was in den Augen der Kommission einen Prämienanstieg und eine Schwächung der Spitalplanungen der Kantone zur Folge hätte.
Gesundheitskosten: Handlungsbedarf klar ausgewiesen
Die Kommission ist einstimmig auf das
zweite Massnahmenpaket zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen (22.062) eingetreten. Angesichts der zuletzt stark angestiegenen Prämien sei es unumgänglich, das schweizerische Gesundheitswesen mit gezielten Massnahmen weiter zu reformieren und so das Wachstum der Gesundheitskosten einzudämmen. Vor der Eintretensdebatte hat die Kommission Vertretungen der Kantone, der Versicherer sowie der Ärztinnen und Ärzte zu einzelnen Elementen angehört, welche der Nationalrat dem Paket hinzugefügt hatte. Im Zentrum stand dabei die Bestimmung, welche es den Krankenkassen erlauben soll, die Daten der Versicherten zu nutzen, um diese über kostengünstigere Alternativen oder Präventionsmassnahmen zu informieren. Im Hinblick auf die Detailberatung hat die Kommission die Verwaltung beauftragt zu prüfen, wie dieser Vorschlag noch gezielter umgesetzt werden könnte, so dass die Daten aus den Abrechnungen besser verwertet und gleichzeitig der Datenschutz und die Therapiefreiheit gewahrt werden können. Daneben hat die Kommission weitere Abklärungen zu verschiedenen Massnahmen des Pakets in Auftrag gegeben. Sie wird die Detailberatung an der nächsten Sitzung beginnen.
Kantone sollen auf Rückerstattung der Tagestaxen bei Todesfall im Heim verzichten können
Mit 4 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen stimmt die Kommission dem Entscheid der SGK-N zu, der
Pa. Iv. Roduit. Tod in Heimen und Rückerstattung von Ergänzungsleistungen. Teure und ärgerliche Verwaltungsverfahren einstellen (22.442) Folge zu geben. Wenn eine EL-Bezügerin oder ein EL-Bezüger in einem Heim stirbt, müssen heute die Kantone bei den Erben die für den laufenden Monat zu viel ausbezahlten Tagestaxen zurückverlangen. Das führt oft zu einem aufwändigen administrativen Verfahren, welches die durch diese Massnahme erzielten Einsparungen für die EL minimiert. Die Mehrheit der Kommission unterstützt das Anliegen dieser Initiative, die den Kantonen die Möglichkeit einräumen will, auf diese Rückerstattung zu verzichten.
Weitere Geschäfte
Die digitalen Systeme im Gesundheitswesen (inkl. EPD) sollen auch die unterstützungsbedürftigen Bevölkerungsgruppen erreichen und einbeziehen. Einstimmig hat die Kommission ein Postulat
(23.4319) eingereicht, das den Bundesrat beauftragt, entsprechende
Massnahmen zur Stärkung der digitalen Gesundheitskompetenzen zu präsentieren.
Die Kommission hat dem Beschluss ihrer Schwesterkommission, der
pa. Iv. Dobler. Die Kosten der ärztlichen Beratungen im Zusammenhang mit einer Patientenverfügung sollen von der Krankenversicherung übernommen werden (22.420) Folge zu geben, mit 7 zu 5 Stimmen nicht zugestimmt. Beratungen für die gesundheitliche Vorausplanung könnten bereits heute von der Krankenversicherung übernommen werden, wenn sie im Rahmen der Behandlung einer Krankheit erfolgen.
Mit 7 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission dem Entscheid ihrer Schwesterkommission des Nationalrats nicht zugestimmt, der
Pa. Iv. Töngi. Heizkosten bei Ergänzungsleistungen vollständig berücksichtigen (22.443) Folge zu geben. Der Bundesrat hat bereits verschiedene Massnahmen getroffen, um die höheren Lebenshaltungs- und Energiekosten aufzufangen. Angesichts der sinkenden Teuerung sei ein Systemwechsel bei der Berücksichtigung der Mietnebenkosten durch die Ergänzungsleistungen für die Kommission nicht notwendig.
Die SGK-S beantragt mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, die
Mo. SGK-N Mutterschaftsurlaub bei Mehrlingsschwangerschaften verlängern (23.3964) abzulehnen. Der Mutterschaftsurlaub kann bereits seit dem 1. Juli 2021 um bis zu acht Wochen verlängert werden, wenn das Neugeborene in den ersten zwei Wochen nach seiner Geburt im Spital bleiben muss. Zudem könnte eine Verlängerung des Mutterschafts- und des Vaterschaftsurlaubs bei Mehrlingsgeburten zu einer Ungleichbehandlung führen mit anderen Geburten, bei denen es zu Komplikationen oder belastenden Situationen kommt.
Mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, der
Pet. Frauensession 2021. Soziale Sicherheit. Welche Lösungen für Mutterschaftsversicherung und Vaterschaftsurlaub unabhängig von der Erwerbstätigkeit? (21.2048) keine Folge zu geben.
Bezüglich der
Mo. Gysin Greta. Vaterschaftsurlaub auch beim Tod des ungeborenen Kindes (21.3734) beauftragt die SGK-S die Verwaltung, ihr detaillierte Informationen zu den Urlaubsmöglichkeiten vorzulegen, die im Obligationenrecht bereits vorgesehen sind. Sie wird an einer ihrer nächsten Sitzungen über die Motion befinden.
Die SGK-S beantragt mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, die
Mo. Maitre. Die Krankenversicherer sollen dem BAG genau, vollständig und kostenlos Daten liefern (21.3779) abzulehnen. Da die Datenlieferung bereits Gegenstand verschiedener Diskussionen ist, namentlich im Rahmen der EFAS-Vorlage, hält die Kommission diese Motion nicht für notwendig.
Die Kommission hat sich mit der
Mo. Maret Marianne. Der Bund muss die Rechtsstellung betreuender Angehöriger definieren (21.4517) befasst und zunächst die interessierten Kreise angehört. Sie anerkennt, dass die Stellung betreuender Angehöriger verbessert werden muss. Sie wird sich an der nächsten Sitzung damit befassen, wie dieses Ziel am besten zu erreichen ist.
Die
Mo. Maillard. Der 30. Oktober soll zum nationalen Tag der betreuenden Angehörigen werden (21.3630) dagegen hat die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen abgelehnt. Sie findet, dass es nicht in der Kompetenz des Bundesrates liegt, nationale Tage festzulegen, und möchte keinen Präzedenzfall schaffen.
Die Kommission beantragt mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Ablehnung der ersten zwei Punkte der
Mo. Graf-Litscher. Salutogenetische Aspekte bei der Prävention, Behandlung und Nachsorge von Epidemien und Pandemien fördern und die Komplementärmedizin einbeziehen (20.3664). Die anderen zwei Punkte hat der Nationalrat bereits abgelehnt.
Die Kommission liess sich zu den Anpassungen der Verordnung über die AHV sowie weiterer Verordnungen konsultieren, mit denen die
Vorlage zur Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule umgesetzt werden soll. Mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung empfiehlt sie dem Bundesrat, dass die Zustimmung der Fachorganisationen der Durchführungsstellen notwendig sein soll, damit die Kosten von gesamtschweizerisch anwendbaren Informationssystemen durch den AHV-Ausgleichsfonds übernommen werden.
Die Kommission tagte am 12. und 13. Oktober 2023 in Bern unter dem Vorsitz von Erich Ettlin (Die Mitte, OW) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Alain Berset.