Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) hat den Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Datenaustausch, Risikoausgleich; 23.048) in der Gesamtabstimmung mit 7 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. Eintreten auf die Vorlage war unbestritten.
Die Kommission schliesst sich bei der Änderung des Risikoausgleichs dem Nationalrat an und spricht sich dafür aus, im Ausland wohnhafte Versicherte in den Risikoausgleich einzubeziehen. Die Prämien für im Ausland wohnhafte Versicherte werden durch diese Änderung steigen, werden aber immer noch deutlich tiefer sein als die Prämien in der Schweiz. Gleichzeitig werden die Versicherten in der Schweiz, allen voran jene in Kantonen mit Grenzgängerinnen und Grenzgängern, von tieferen Prämien profitieren.
Mit 6 zu 4 Stimmen hat die Kommission ausserdem dem Entscheid des Nationalrates angeschlossen, einen Datenaustausch zuzulassen, der es ermöglicht, für sogenannte Phantom-Versicherte – sprich Personen, welche die Versicherer seit einiger Zeit nicht mehr kontaktieren können – die Versicherungspflicht zu sistieren. Allerdings sollen diese Personen rückwirkend versichert werden können, sobald sie wieder auftauchen. Die Kommission schlägt jedoch vor, den Beschluss des Nationalrates zu präzisieren, indem die Sistierung der Versicherungspflicht für Phantom-Versicherte in einem neuen Artikel 3 Absatz 5 im Bundesgesetz über der Krankenversicherung (KVG) verankert wird.
Im Weiteren will der Nationalrat, dass bei der Gewährung von Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Art. 23) sowie bei Prämienverbilligungen (Art. 65 Abs. 6) zu statistischen Zwecken die Nationalität der Versicherten erhoben wird. Die SGK-S beantragt mit 6 zu 5 Stimmen, in diesen Punkten den Beschlüssen des Nationalrates zu folgen. Aus Sicht der Kommissionsmehrheit kann die Erhebung dieser Daten zu mehr Transparenz bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen führen. Eine Minderheit beantragt, diese Bestimmungen abzulehnen.
Die anderen Bestimmungen, die einen vereinfachten Datenaustausch zwischen den Versicherern und den Kantonen vorsehen, damit diese ihre jeweiligen Aufgaben leichter erfüllen können, unterstützt die SGK-S ohne Gegenantrag.
Das Geschäft ist bereit für die Beratung in der Frühjahrssession.
Weitere Geschäfte
Die Kommission hat die Vorberatung der Mo. Schmid Martin. Sicherstellung der medizinischen Versorgung in allen Landesteilen. Stopp den Zentralisierungsbestrebungen bei medizinischen Leistungen, die nicht hochspezialisiert sind (23.3218) begonnen und dazu Vertretungen der Kantone, der Spitäler, der Versicherer sowie verschiedene Fachpersonen angehört. Sie begrüsst die geplante Überprüfung des HSM-Planungsverfahrens im Rahmen der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin (IVHSM) und wird ihre Beratungen zur Motion in Kenntnis der Resultate Anfang 2025 fortsetzen.
Die Kommission liess sich zum Entwurf des Bundesrates für einVerhandlungsmandat mit der EU konsultieren, namentlich zum geplanten Kooperationsabkommen im Gesundheitsbereich. Sie unterstützt den Entwurf des Bundesrates.
Die Kommission hat sich über den Verordnungsentwurf des Bundesrates zur Anpassung der Tarifstruktur für die ambulante Physiotherapie informieren lassen. Angesichts der heftigen Reaktionen, die diese Vorlage ausgelöst hat, will die SGK-S die Entwicklungen in dieser Angelegenheit aufmerksam verfolgen. Sie beabsichtigt, das Thema an ihrer nächsten Sitzung erneut zu behandeln.
Darüber hinaus hat die Verwaltung die Kommission über den aktuellen Stand der Verhandlungen über den Pandemievertrag der Weltgesundheitsorganisation (WHO) informiert. Die SGK-S hat darauf hingewiesen, wie wichtig eine transparente Kommunikation in dieser Angelegenheit ist. Sie wird sich regelmässig mit der Thematik befassen.
Die Kommission beantragt ohne Gegenantrag, die Frist zur Umsetzung der Mo. Nationalrat (Darbellay). Rechtslücke in der Unfallversicherung schliessen (11.3811) um ein Jahr zu verlängern.
Die Kommission tagte am 13. Februar 2024 in Bern unter der Leitung von Ständerat Damian Müller (FDP, LU) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.