Die Leistungen der Erwerbsersatzordnung sollen vereinheitlicht werden. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) unterstützt eine entsprechende Vorlage des Bundesrates mit wenigen Anpassungen. Sie hat sich zudem mit dem Gesundheitsabkommen im Paket Schweiz-EU sowie der Anlagestrategie der compenswiss bei Sozialversicherungsgeldern auseinandergesetzt.

Mit 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission die Änderung des Bundesgesetzes über die Erwerbsersatzordnung zur Angleichung der EO-Leistungen (25.039) in der Gesamtabstimmung zuhanden des Rates verabschiedet. Bereits an ihrer letzten Sitzung war die Kommission einstimmig auf den Entwurf des Bundesrates eingetreten. Die Vorlage passt die Erwerbsersatzordnung (EO) der gesellschaftlichen Entwicklung an und vereinheitlicht die Zulagen über alle EO-Leistungen hinweg. Insbesondere sollen die Betriebszulage und die Zulage für Betreuungskosten neu allen Bezugsberechtigten offenstehen, welche die Bedingungen dafür erfüllen. Darüber hinaus sollen die Mutterschaftsentschädigung bei längerem Spitalaufenthalt der Mutter verlängert und der Anspruch auf Betreuungsentschädigung bei Hospitalisierung des Kindes ausgeweitet werden. Auch soll die Entschädigung des anderen Elternteils beim Tod des Kindes bestehen bleiben.

Die Kommission hat sich vertieft mit der Koordination der EO-Leistungen mit den anderen Sozialversicherungszweigen sowie mit der Vergütung für pflegende Angehörige durch die Krankenversicherung auseinandergesetzt. Weiter hat sie einstimmig präzisiert, dass die Betreuungsentschädigung auch beim Spitalaufenthalt eines gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes direkt nach der Geburt ausgerichtet werden kann (Art. 16n Abs. 2bis). So soll die Präsenz beider Elternteile in prekären Situationen ermöglicht werden.

Die Vorlage ist bereit für die Herbstsession.

Regelmässige Analyse der OKP-Kosten nach Staatsangehörigkeit

Die Kommission beantragt mit 6 zu 4 Stimmen, die Mo. SGK-N «Statistik der Leistungen zulasten der Krankenversicherung. Nationalität der versicherten Personen berücksichtigen» (24.3470) anzunehmen. Sie hat Kenntnis genommen vom im Juni veröffentlichten Bericht des Bundesamtes für Statistik über die Kosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) nach Staatsangehörigkeit der Versicherten. Aus Sicht der Kommission bringen diese statistischen Daten einen Mehrwert für die Gesetzgebung. Sie beantragt deshalb die Annahme der Motion, um eine längerfristige und regelmässige Durchführung dieser statistischen Erhebung sicherzustellen.

Schutz von Schwangeren am​ Arbeitsplatz: kein Handlungsbedarf

Nach dem Einholen zusätzlicher Informationen bei der Verwaltung hat die Kommission ihre Beratung der Mo. Wasserfallen Flavia «Schwangerschaft am Arbeitsplatz. Lücken schliessen, Mutterschutz für alle Arbeitnehmerinnen» (24.3653) abgeschlossen. Sie beantragt mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Punkte 1 und 2 der Motion abzulehnen. Punkt 3 wurde von der Motionärin zurückgezogen. Die Kommission ist der Auffassung, dass das geltende Recht schwangerschaftsbedingte Arbeitsunterbrüche bereits ausreichend abdeckt und dass zudem die Möglichkeit besteht, branchen- oder unternehmensspezifische Lösungen zur Förderung der beruflichen Integration von Schwangeren umzusetzen.

Information zum Gesundheit​sabkommen mit der EU

Die Kommission liess sich über das ausgehandelte Paket Schweiz-EU informieren, welches aktuell in der Vernehmlassung ist. Im Zentrum der Diskussion standen dabei das neue Gesundheitsabkommen und dessen Auswirkungen. Das Abkommen zielt auf die Stärkung der Gesundheitssicherheit, weitere Bereiche wie die Tabakprävention oder die Patientenrechte sind nicht Teil des Abkommens. Die Schweiz soll damit Zugang zu den Gesundheitssicherheitsmechanismen der EU sowie zum Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC) erhalten. Die Kommission wird sich im Rahmen der parlamentarischen Beratung des Pakets inhaltlich zum Abkommen äussern.

Anhörung von compe​nswiss: Anlagestrategie und Finanzierung der AHV

Die Kommission hat eine Delegation von compenswiss angehört und sich insbesondere über die Wahl einer neuen globalen Depotbank, die Anlagestrategie von compenswiss und die Auswirkungen der Finanzierung der 13. AHV-Rente auf den AHV-Ausgleichsfonds informiert.

Weitere Gesc​häfte

Nachdem sie sich über den Bericht in Erfüllung des Po. SGK-N «Auswirkungen von Long Covid» (21.3454) informiert hat, beantragt die Kommission einstimmig die Annahme der Mo. Lorenz Hess «Nationale Strategie zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation von Menschen mit ME/CFS und Long Covid» (24.4452).

Die Kommission beantragt zudem einstimmig, die Frist zur Umsetzung der Mo. Müller Damian «Die Eliminierung von Hepatitis gehört in ein nationales Programm zu sexuell und durch Blut übertragbaren Infektionskrankheiten» (19.3743) um ein Jahr zu verlängern.

Die Kommission tagte am 14. August 2025 in Bern unter der Leitung von Ständerat Damian Müller (FDP, LU) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.