Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) ist an ihrer Auswärtssitzung in Weggis (LU) einstimmig auf die Reform der Hinterlassenenrenten eingetreten und hat Varianten zur Finanzierung der 13. AHV-Rente geprüft. Höhere Steuern auf Vorsorgekapital als Massnahme des Entlastungspakets 27 lehnt sie ab und fordert eine Auslegeordnung zu Pensionskasseneinkäufen. Zudem hat sie sich mit DigiSanté, der Einführung der neuen Tarife für ambulante ärztliche Behandlungen sowie Fragen der Palliative Care befasst – ergänzt durch Besuche im Alterszentrum Hofmatt und in der Klinik Hertenstein.

Die Kommission ist einstimmig auf die Änderung des AHVG zur Anpassung der Hinterlassenenrenten (24.078) eingetreten. Für die Kommission ist unbestritten, dass die heutige Ungleichbehandlung zwischen Witwen und Witwern beseitigt werden muss. Mit der Änderung sollen die lebenslangen Renten abgeschafft werden und stattdessen auf die Dauer der Ausbildung der Kinder abstellen. Sie sollen entsprechend unabhängig des Zivilstands gewährt werden. In der vergangenen Herbstsession ist der Nationalrat grossmehrheitlich diesem Vorschlag des Bundesrats gefolgt, er hat aber die Gesetzesänderung um weitere Massnahmen ergänzt und sie zu einem indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative der Mitte zur Abschaffung des Plafonds für Ehepaarrenten (25.035) ausgebaut. Die Kommission hat die Verwaltung mit Abklärungen zu diesen weitreichenden, vom Nationalrat beschlossenen Ergänzungen beauftragt. Unter anderem sollen Varianten zur Abschaffung des Plafonds, des Verwitwetenzuschlags und der Beitragsbefreiung für nichterwerbstätige Ehegatten ausgearbeitet werden. Ebenso soll eine bessere Absicherung von Personen, die im höheren Erwerbsalter verwitwen, analysiert werden. Schliesslich möchte die Kommission auch Überlegungen zu Anpassungen am Verhältnis zwischen Minimal- und Maximalrente in die Diskussion einbeziehen. Sie wird das Geschäft im ersten Quartal 2026 wieder behandeln. Zum Einstieg der Beratungen liess sie sich die aktualisierten Finanzperspektiven der AHV und IV bis 2040 präsentieren.

AHV-Finanzierung: Suche nach einer ausgewogenen und nachhaltigen Lösung

Die Kommission hat sich in der Differenzbereinigung zur Finanzierung der 13. AHV-Rente (24.073, Entwürfe 2 und 3) mit dem vom Nationalrat beschlossenen Konzept auseinandergesetzt, das einzig eine befristete Erhöhung der Mehrwertsteuer (MWST) um 0,7 Prozentpunkte vorsieht. Der SGK-S ist es ein Anliegen, eine wirtschaftlich und politisch ausgewogene und nachhaltige Finanzierungslösung zu finden, weshalb sie die Verwaltung beauftragt hat, ihr zusätzliche Informationen zu den Auswirkungen des Modells des Nationalrates zu liefern. Eine auf nur drei Jahre befristete MWST-Erhöhung könnte zu erheblichen Mehrkosten für die Wirtschaft führen, ohne dass eine nachhaltige Finanzierung dieser wichtigen Sozialversicherung gewährleistet wäre. Folglich gilt es zu beurteilen, welche wirtschaftlichen und steuerlichen Folgen dieses Konzept hätte und wie sich eine allfällige Ablehnung in der Volksabstimmung zu dieser befristeten MWST-Erhöhung auf die AHV auswirken würde.

Die Kommission wird ihre Beratungen im nächsten Quartal fortsetzen.

Keine höhere Besteuerung von Kapitalbezügen in der 2. und 3. Säule

In einem Mitbericht an die federführende Finanzkommission ihres Rates (FK-S) hat sich die SGK-S mit dem Entlastungspaket 27 für den Bundeshaushalt (25.063) befasst. Sie beantragt der FK-S mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, auf die höhere Besteuerung von Kapitalbezügen der 2. und 3. Säule zu verzichten. Die Kommission betont, dass die finanzpolitischen Herausforderungen des Bundes auf der Ausgabenseite liegen. Die Bundesverfassung verpflichtet den Bund ausdrücklich, die private Vorsorge steuerlich zu fördern. Eine Änderung der steuerlichen Regeln untergrabe das Vertrauen in das Dreisäulensystem und belaste breite Bevölkerungsschichten unnötig zusätzlich. Mit 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die SGK-S weiter, die Änderung des Subventionsgesetzes aus der Vorlage zu streichen. Diese sei unklar, sorge für viel Unsicherheit, treffe Organisationen im Bereich soziale Sicherheit und Gesundheit direkt und führe nicht zu Einsparungen.

Mit 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission zudem das Po.Begrenzung von Pensionskasseneinkäufen – Auslegeordnung zu steuerlichen Auswirkungen und Vorsorgezweck (25.4398) eingereicht. Mit dem Bericht soll der Bundesrat eine Auslegeordnung vornehmen und aufzeigen, in welchem Umfang die geltenden Regelungen beim Einkauf in die berufliche Vorsorge zur Stärkung der Vorsorge beitragen, wo sie zu übermässigen Steuerprivilegien führen und welche finanziellen Auswirkungen mögliche Anpassungen hätten.

Weitere Geschäfte

Die Kommission beantragt einstimmig, die Mo. Page «Neuberechnung der AHV-Rente nach dem Erreichen des Referenzalters für Selbstständigerwerbende» (24.4448) anzunehmen.

Einstimmig beantragt die Kommission, die Mo. Balmer «Nationale Präventionsstrategie 2040» (24.3736) anzunehmen. Sie unterstützt die Bestrebung, die Prävention in der Schweiz durch eine gesamtheitliche Strategie besser zu koordinieren.

Ebenfalls einstimmig hat die Kommission die Mo. SGK-S «Nationale Unfallstatistik für biologische Labore einführen» (25.4397) eingereicht. Einfache, sanktionsfreie Sammelmeldungen von Zwischenfällen und Beinahevorfällen in Laboren sollen eine frühzeitige Erkennung von Risikotrends ermöglichen.

Mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, die Mo. Roduit «Bessere Strukturierung der Rentenfinanzierung dank zuverlässigen Daten zu den Arbeitsmodellen, insbesondere Teilzeit» (23.3898) abzulehnen. Sie wurde von der Verwaltung informiert, dass solche und ähnliche Themen im Rahmen der nächsten AHV-Revision vertieft werden.

Die Kommission beantragt einstimmig, die Mo.Nantermod «KVG. Ein Pilotprojekt zur Übernahme der Kosten von medizinischen Leistungen, die in Nachbarländern erbracht werden» (22.3562) abzulehnen. Sie weist darauf hin, dass der Bundesrat nicht dafür zuständig ist, Pilotprojekte zu lancieren.

Die Kommission liess sich über die Auswirkungen der Umteilung von Arzneimitteln mit gleichzeitiger Aufhebung der Abgabekategorie C sowie über den Stand der Umsetzung der Mo. SGK-N «Keine zusätzlichen Kosten für unser Gesundheitswesen infolge der Listenumteilung von bisher frei verkäuflichen Arzneimitteln der Liste C in die Liste B» (19.3005) informieren. Sie hat Vertretungen der Pharmabranche und der Apotheken angehört und sich insbesondere mit den von der Umteilung verursachten Mehrkosten befasst. Die Kommission wird die Umsetzung der Motion 19.3005 weiterhin aufmerksam verfolgen.

Die Kommission liess sich von der Verwaltung über den Stand der Umsetzung des Programms zur Förderung der digitalen Transformation im Gesundheitswesen (DigiSanté) informieren. Sie stellt fest, dass das Programm gut angelaufen ist, sich aber diverse Herausforderungen bei der Umsetzung stellen. Dazu zählen namentlich die Finanzierung der verschiedenen Aktivitäten oder die Abstimmung mit dem elektronischen Patientendossier.

Da im Januar 2026 das Gesamttarifsystem bestehend aus TARDOC und den ambulanten Pauschalen eingeführt wird, liess sich die Kommission von der Verwaltung über den aktuellen Stand der Umsetzungsarbeiten informieren. Sie wird diese zentrale Änderung weiterhin begleiten.

Die Kommission hat sich zudem den Bericht des Bundesrates in Umsetzung der Mo. SGK-S «Für eine angemessene Finanzierung der Palliative Care» (20.4264) vorstellen lassen. Sie hat die Thematik Betreuung im Alter und in komplexen Situationen wie auch innovative Möglichkeiten in der Neurorehabilitation mit Besuchen des Alterszentrums Hofmatt der Stiftung APW sowie der cereneo Klinik Hertenstein vertieft.

Die Kommission tagte am 20. und 21. Oktober 2025 in Weggis LU unter der Leitung von Ständerat Damian Müller (FDP, LU) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider.