Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) hat die Behandlung der Armeebotschaft 2017 (17.027) abgeschlossen und dem Rüstungsprogramm mit 13 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen zugestimmt. Mit knapper Mehrheit beantragt sie ihrem Rat, das Rüstungsprogramm um 20 Millionen Franken aufzustocken, um wieder eine beschränkte Erdkampffähigkeit aufzubauen.

​Bereits an ihrer letzten Sitzung hatte sie sich für drei von vier geplanten Rüstungsvorhaben ausgesprochen; ausstehend blieb der Entscheid über den Verpflichtungskredit zur Verlängerung der Nutzungsdauer der Kampflugzeuge F/A-18 (siehe die Medienmitteilung der SiK-N vom 28. März 2017). In diesem Zusammenhang hat die Kommission vom VBS zusätzliche Informationen verlangt. Nach Diskussion des Kurzberichtes beantragt sie ihrem Rat mit 11 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen, einen Gesamtkredit von 920 Millionen zu sprechen (vom Bundesrat waren 900 Millionen vorgesehen). Damit soll die Luftwaffe so aufgerüstet werden, dass sie wieder in der Lage ist, im Verteidigungsfall weit entfernte Bodenziele anzugreifen. Diese Fähigkeit besteht seit 1994 nicht mehr.

Die Kommissionsmehrheit erachtet die Wiedererlangung der Erdkampffähigkeit angesichts der sicherheitspolitischen Veränderungen der letzten Jahre als zwingende Notwendigkeit, die ohne Verzug an die Hand genommen werden muss, zumal bis zur Einsatzfähigkeit 5 bis 10 Jahre benötigt werden. Die Erfahrungen im Bereich des Trainings und dem Umgang mit der Technik, die durch die Investition gewonnen würden, können aus ihrer Sicht auch für einen neuen Kampfflugzeugtyp genutzt werden. Die Minderheit hält dem entgegen, dass der Nutzen der Erdkampffähigkeit für ein kleines und dicht besiedeltes Land wie die Schweiz nicht gegeben ist. Sie halte es nicht für realistisch, dass die Schweiz auf eine Erdkampffähigkeit zurückgreifen müsste und der Finanzhaushalt erlaube solche Ausgaben momentan nicht.

Das Geschäft kommt in der Sommersession in den Nationalrat.

Knappes Ja zur Verlängerung des Swisscoy-Einsatzes bis 2020

Mit 13 zu 11 Stimmen stimmte die SiK-N der Vorlage des Bundesrates zur Verlängerung der Schweizer Beteiligung an der multinationalen Kosovo Force (KFOR) zu (16.079). Ebenfalls mit 13 zu 11 Stimmen lehnte sie einen Antrag ab, der die Vorlage an den Bundesrat zurückweisen wollte, um den Einsatz der Schweiz spätestens bis zum Jahre 2020 zu beenden. Ein weiterer Rückweisungsantrag wollte den Bundesrat auch dazu beauftragen, den Einsatz bis 2020 zu beenden, die dadurch frei werdenden Mittel aber für die Entwicklungszusammenarbeit im Kosovo einzusetzen. Dies lehnte die Kommission mit 22 zu 2 Stimmen ab.

Die Kommissionsmehrheit weist darauf hin, dass in der Vorlage des Bundesrates bereits eine Reduktion des Schweizer Kontingents vorgesehen ist. Sie hält die Beendigung des Swisscoy-Einsatzes zum jetzigen Zeitpunkt für verfrüht, da die Lage im Kosovo zu instabil sei. Dieser bedürfe weiterhin der Unterstützung durch die KFOR, ansonsten bestehe die Gefahr, dass es in der Region wieder zu Eskalationen kommt. Die Minderheit bringt hingegen vor, dass der Schweizer Militär-Einsatz und dessen Kosten nicht mehr zu rechtfertigen seien, da sich die Lage vor Ort fast 20 Jahre nach dem Konflikt weitgehend stabilisiert habe. Weitere Kommissionsmitglieder führen an, dass der Kosovo nun eher auf dem zivilen Weg als über den Einsatz von militärischen Mitteln unterstützt werden sollte.

Das Geschäft kommt ebenfalls in der Sommersession in den Nationalrat. Der Ständerat hat der Vorlage bereits zugestimmt.

Sicherheitspolitisches Seminar zu Rüstungsbeschaffungen

Die Kommission hat am 24. April 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Corina Eichenberger-Walther (FDP, AG) und in Anwesenheit von Bundesrat Guy Parmelin, Chef des VBS, in Bern getagt. Heute Dienstag führt sie zum fünften Mal ein sicherheitspolitisches Seminar durch; dieses Jahr findet dies zum Thema «Rüstungsbeschaffungen» statt. Die Kommission setzt sich mit den Abläufen und Rahmenbedingungen, Fragen der Projektführung und des Controllings sowie mit industriellen Aspekten der Rüstungsbeschaffung auseinander. Sie nutzt dabei die Gelegenheit, sich losgelöst von parlamentarischen Geschäften von Experten informieren zu lassen und thematisiert dabei auch Verbesserungsmöglichkeiten der Beschaffungsprozesse. Die heutigen Erkenntnisse sollen zudem als wichtige Grundlage für die zukünftige Behandlung von anstehenden Grossbeschaffungen dienen.