Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) beantragt im Rahmen der Armeebotschaft 2018 (18.022) mit 18 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen, dem Rüstungsprogramm 2018 in der Fassung des Bundesrates zuzustimmen. Sämtliche Kürzungsanträge wurden abgelehnt. Mit 16 zu 9 Stimmen spricht sich die SiK-N namentlich gegen die vom Ständerat beschlossene Kürzung des Kredites für den ballistischen Körperschutz von 99,6 Mio. CHF aus.

​Im Rüstungsprogramm 2018 führte insbesondere der Kredit für den ballistischen Körperschutz zu regen Diskussionen. Für die Kommissionsmehrheit, die den vom Bundesrat beantragten vollen Betrag von 199,2 Mio. CHF sprechen will, überwiegt die Notwendigkeit, den einzelnen Armeeangehörigen einen angemessenen Körperschutz zu gewährleisten. Zudem sei der Grundsatz der Vollausrüstung zu respektieren. Zwei Minderheiten beantragen Kürzungen (gemäss Ständerat bzw. Streichung des gesamten Kredites), da mit keinem realistischen Bedrohungsszenario gerechtfertigt werden könne, weshalb die gesamte Truppe mit dem ballistischen Körperschutz ausgestattet werden soll.
 
Zu den weiteren Teilen der Armeebotschaft 2018 fällte sie die folgenden Beschlüsse:
Mit 17 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen beantragt die SiK-N, dem Bundesbeschluss über die Rahmenkredite für Armeematerial zuzustimmen. Drei Minderheiten beantragen Kürzungen, namentlich beim Rahmenkredit für die Projektierung, Erprobung und Beschaffungsvorbereitung sowie bei der Ausbildungsmunition und Munitionsbewirtschaftung.
 
Einstimmig beantragt die SiK-N, dem Immobilienprogramm 2018 des VBS in der Fassung des Ständerates zuzustimmen. Damit schliesst sie sich dessen Kürzung von 2,5 Mio. CHF an, da die Reserve für Kostenungenauigkeiten zu grosszügig eingeplant worden sei.
 
Mit 12 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen beantragt die SiK-N, dem Bundesbeschluss über die Ausserdienststellung von Waffensystemen zuzustimmen. Im Vorfeld zu ihrem Entscheid führte sie eine Anhörung zur Frage der Festungsminenwerfer durch. Einzelne Kommissionsmitglieder stellen insbesondere den Zeitpunkt dieser Ausserdienststellung infrage, zumal ein Bericht zur Ausgestaltung der zukünftigen Bodentruppen noch nicht vorliege. Für die Kommission überwiegt aber mehrheitlich der Aspekt, dass die Festungsminenwerfer mit der veränderten Bedrohungslage an militärischer Bedeutung verloren haben, weswegen sie der Ausserdienststellung zustimmt.
Der Nationalrat wird das Geschäft voraussichtlich in der Herbstsession behandeln.

 

Einsätze der Armee im Assistenzdienst und Abkommen mit Österreich zur Sicherung des Luftraumes

Mit 21 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen bzw. mit 21 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung spricht sich die SiK-N für die Bundesbeschlüsse über den Einsatz der Armee zur Unterstützung bzw. über die Finanzierung der Sicherheitsmassnahmen anlässlich des WEF 2019-2021 aus (18.023). Aus Sicht der Kommission ist das nationale Interesse an der Durchführung der WEF-Jahrestreffen hoch und sie befürwortet deswegen die durch den Bund gewährleistete Unterstützung. Über deren genaue Ausgestaltung – und insbesondere über die Finanzierung – wurden in der Kommission indes unterschiedliche Ansichten vertreten und drei Minderheitsanträge eingereicht. Eine Minderheit beantragt, dass die Hälfte der Kosten der Diensttage der Armeeangehörigen von den Organisatoren des WEF getragen werden (betrifft Bundesbeschluss 1, abgelehnt mit 21 zu 2 Stimmen). Zwei weitere Minderheiten wollen den Kredit für die Finanzierung der Sicherheitsmassnahmen von 11,025 Mio. CHF auf 10,125 Mio. CHF bzw. 6,75 Mio. CHF kürzen (betrifft Bundesbeschluss 2, jeweils abgelehnt mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung).
 
Einstimmig befürwortet die SiK-N hingegen den Bundesbeschluss über den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zur Unterstützung ziviler Behörden beim Schutz ausländischer Vertretungen (18.028). Dieses Geschäft blieb weitgehend unbestritten; bei der Diskussion betonte die Kommission aber das Prinzip der Subsidiarität, gemäss welchem solche Einsätze nur ausnahmsweise erfolgen sollen.
Ebenfalls einstimmig beantragt die SiK-N, ein Abkommen mit Österreich zur Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen zu genehmigen (17.057). Die Kommission befürwortet das Abkommen, da sie für die Sicherheit des Luftraumes und die Wahrnehmung eines effizienten Luftpolizeidienstes die Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten unterstützt und das Abkommen neutralitätspolitisch als unproblematisch beurteilt.

 
Der Nationalrat wird die drei Geschäfte voraussichtlich in der Herbstsession behandeln.

Die Kommission hat am 18./19. Juni 2018 unter dem Vorsitz von Nationalrat Werner Salzmann (SVP, BE) und in Anwesenheit von Bundesrat Guy Parmelin, Chef des VBS, in Bern getagt.