Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates beantragt, auf die Vorlage zur Revision des Zivildienstgesetzes (19.020) einzutreten und sämtlichen vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen zuzustimmen. Auf diese Weise soll wieder eine gewisse Gleichwertigkeit zwischen Zivil- und Militärdienst hergestellt und der Tendenz entgegengewirkt werden, dass Wehrdienstpflichte ohne Gewissenskonflikt in den Zivildienst wechseln. Alle Anträge auf Sistierung, Nichteintreten und Streichung von Massnahmen wurden abgelehnt. 

​Die Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates erachtet die derzeitige Lage für unhaltbar. Mit der Abschaffung der Gewissensprüfung hätten die Zulassungsgesuche zum Zivildienst stark zugenommen und gefährdeten das Gleichgewicht des Dienstpflichtsystems. Die Massnahmen des Bundesrates gehen für die Kommissionsmehrheit in die richtige Richtung. Dadurch sollen die Wechsel zum Zivildienst, namentlich von Armeeangehörigen nach bestandener Rekrutenschule sowie von Fachspezialisten und Kadern, deutlich verringert werden, was zu einer längerfristigen Sicherung der Bestände der Armee sowie des Zivilschutzes beitrage. Die Mehrheit ist ausserdem der Ansicht, dass das Verhältnismässigkeitsprinzip gewahrt sei, da die Massnahmen in erster Linie dazu dienten, wieder eine gewisse Gleichwertigkeit zwischen Zivil- und Militärdienst herzustellen und so auch der Verfassung Nachachtung zu verschaffen. Die Kommission beantragt deshalb mit 15 zu 9 Stimmen, auf die Revision des Zivildienstgesetzes einzutreten.

Eine Minderheit sieht keine Gefährdung der Armeebestände durch den Zivildienst und erachtet die Revision als unnötig. Die Zulassungsbeschränkungen hätten einzig zum Ziel, den Zivildienst zu schwächen und unattraktiver zu machen, was inakzeptabel sei. Gewisse Massnahmen des Bundesrates hätten einen strafenden Charakter und seien verfassungs- und völkerrechtswidrig, andere seien willkürlich und für die Betroffenen unverhältnismässig oder gar unnötige Schikane. Ein unattraktiver Zivildienst mache die Armee nicht attraktiver. Vielmehr müsse befürchtet werden, dass diese Massnahmen zu einer Zunahme der medizinisch begründeten Entlassungen aus dem Militärdienst («auf dem blauen Weg») führten.

Eine weitere Minderheit hält die Revision für verfrüht und beantragt die Sistierung der Vorlage. In ihren Augen sollten namentlich die Auswirkungen der Weiterentwicklung der Armee (WEA) auf die Armeebestände analysiert und die Resultate einer vom VBS eingesetzten Arbeitsgruppe abgewartet werden, bevor über eine allfällige Verschärfung des Zivildienstgesetzes zu befinden sei. Der Sistierungsantrag wurde ebenfalls mit 15 zu 9 Stimmen abgelehnt.

Im Einzelnen beantragt die Kommission, allen Massnahmen des Bundesrates zuzustimmen, und zwar auch jener zur Abschaffung der Auslandseinsätze. Mit 15 zu 8 Stimmen spricht sich die Mehrheit für die Abschaffung dieser Möglichkeit aus. Sie verweist darauf, dass in der Armee auch keine Auslandeinsätze möglich seien, die selbständig organisiert werden könnten. Zudem sei diese Art von Zivildiensteinsätzen mit einem unverhältnismässig hohen administrativen Aufwand verbunden. Überdies könnten Zivildienstleistende von der Schweiz aus weiterhin im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit tätig sein. Die Minderheit betont, dass die Entwicklungszusammenarbeit eine aussenpolitische Priorität der Schweiz darstelle und diese Einsätze wertvoll und von einem grossen Engagement geprägt seien. Zudem betreffe diese Massnahme nur eine sehr kleine Zahl von Zulassungen und trage deshalb nur wenig zum Erreichen des von der Mehrheit gewünschten Zieles bei.

Auch die weiteren sieben Massnahme wurden kontrovers diskutiert und schliesslich mit folgenden Stimmverhältnissen angenommen:

  1. «Mindestanzahl von 150 Diensttagen» mit 16 zu 9 Stimmen
  2. «Wartefrist von 12 Monaten» mit 16 zu 9 Stimmen
  3. «Faktor 1,5 auch für Unteroffiziere und Offiziere» mit 15 zu 9 Stimmen
  4. «Keine Einsätze, die ein Human-, Zahn- oder Veterinärmedizinstudium erfordern» mit 14 zu 7 Stimmen
  5. «Keine Zulassung von Angehörigen der Armee mit 0 Restdiensttagen» mit 17 zu 8 Stimmen
  6. «Jährliche Einsatzpflicht ab Zulassung» mit 16 zu 9 Stimmen
  7. «Pflicht, den langen Einsatz spätestens im Kalenderjahr nach der rechtskräftigen Zulassung abzuschliessen, wenn das Gesuch während der RS gestellt wird» mit 16 zu 9 Stimmen.

Zu sämtlichen acht Massnahmen wurden Minderheitsanträge eingereicht.

In der Gesamtabstimmung stimmte die Kommission der Revision mit 16 zu 8 Stimmen zu. Der Nationalrat wird dieses Geschäft in der Wintersession behandeln.

Weitere Traktanden

Die Kommission wurde von der Chefin des VBS über verschiedene Themen informiert, wie namentlich die Lage in Nordsyrien und die Verfügbarkeit der F/A-18-Flotte. Dabei hat die Chefin VBS der Kommission zugesichert, dass der Luftpolizeidienst sichergestellt ist. Zudem wird sie alles daran setzen, dass die F/A-18-Flotte wie vorgesehen bis 2030 einsatzfähig bleibt. Ausführlich diskutiert wurden auch die Ergebnisse der Armeeauszählung 2019 und die künftige Entwicklung der Bestände der Armee und des Zivilschutzes.

Die Kommission hat am 28. Oktober 2019 unter dem Vorsitz von Nationalrat Werner Salzmann (SVP, BE) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Viola Amherd, Chefin des VBS und von Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des WBF, in Bern getagt.

Auch heute tagt die Kommission. Über die Sitzungsergebnisse wird mit einer separaten Medienmitteilung morgen Mittwoch um 11.15 Uhr informiert.