An ihrer
letzten Sitzung hatte die Kommission bereits die Detailberatung aufgenommen. Damals hatte sie auch den Entscheid gefällt, auf die vom Ständerat beschlossene systematische Verwendung der AHV-Nummer zu verzichten (Art. 20 Abs. 3 E-ISG).
In den übrigen Teilen der Vorlage folgte sie weitgehend den Beschlüssen des Ständerates. Die Kommission hatte aber
bereits früher ihre grossen Bedenken gegenüber den Kosten geäussert, die die Umsetzung des Gesetzes nach sich ziehen könnte. Die Kommission beantragt deswegen mit 20 zu 2 Stimmen, im Gesetz festzuschreiben, dass der Bundesrat seine Ziele und die Kosten für die Informationssicherheit den Sicherheitspolitischen Kommissionen zur Konsultation vorlegt. Damit möchte sie verhindern, dass die Umsetzung des Gesetzes in unverhältnismässige Bürokratie ausufert und zu hohe finanzielle und personelle Ressourcen erfordert.
Einstimmig stimmte sie zudem Änderungen des Stromversorgungsgesetzes zu, wodurch neu auch Dritte, die für die nationale Netzgesellschaft (swissgrid) in kritischen Funktionen eingesetzt werden, personensicherheitsgeprüft werden können. Die nationale Netzgesellschaft soll zudem selbst um die Durchführung der Prüfung ersuchen können und über deren Ergebnis orientiert werden (Art 20a).
Ebenfalls einstimmig stimmte die Kommission einem Antrag zu, gemäss welchen angehende kantonale Magistratspersonen, die vom Volk oder von kantonalen Parlamenten gewählt werden, nicht personensicherheitsgeprüft werden (Art. 30 Abs. 4 Bst. g E-ISG).
Eine Minderheit beantragt die Einführung einer Meldepflicht für die Betreiberinnen von kritischen Infrastrukturen sowie für die Anbieterinnen und Betreiberinnen von Informatik- und Kommunikationsdiensten. Diese sollen verpflichtet werden, Daten, die sich auf einen bestimmten erheblichen Vorfall beziehen, bekannt zu geben (Art. 77 und 81 E-ISG).
Eine weitere Minderheit beantragt, dass die vom Gesetz verpflichteten Behörden nur mit einer konkreten Begründung die vom Bundesrat festgelegten Standardanforderungen als nicht verpflichtend deklarieren kann. Der Entwurf sieht bisher für diese Anforderungen grundsätzlich einen empfehlenden Charakter vor (Art. 86 E-ISG).
Der Nationalrat wird das Geschäft voraussichtlich in der Wintersession behandeln.
Nachrichtendienst
Die Kommission wurde über den Entscheid des Bundesrates informiert, den Nachrichtendienst in den nächsten Jahren um 100 Stellen aufzustocken. Sie entschied in diesem Zusammenhang mit 12 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, einen Brief an die Finanzkommission zu richten, in dem sie die Pläne des Bundesrates unterstützt.
Die Kommission hat am 29. Oktober 2019 unter dem Vorsitz von Nationalrat Werner Salzmann (SVP, BE) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Viola Amherd, Chefin des VBS, in Jassbach getagt. Vor Ort besuchte sie den Cyber-Lehrgang und erfuhr aus erster Hand über dessen Organisation und Ablauf. Sie wurde zudem über die Prioritäten der Armee im Bereich der Cybersicherheit orientiert.
Über ihre Entscheide vom 28. Oktober 2019 hatte die Kommission
bereits gestern informiert.