Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates (SiK-N) hat die Beratungen zur Änderung des KMG (25.024) abgeschlossen. Sowohl für die Ausfuhr von Kriegsmaterial aus der Schweiz als auch bei deren Weitergabe durch Empfängerstaaten (Wiederausfuhr) beantragt die SiK-N ihrem Rat, das KMG zu lockern. Dieser Entscheid wurde in der Gesamtabstimmung mit 16 zu 9 Stimmen gefällt. Vor diesem Hintergrund hat die SiK-N ihre parlamentarische Initiative 23.403 zurückgezogen.

Bereits an ihrer Augustsitzung hatte die SiK-N bezüglich der Ausfuhr von Kriegsmaterial die vom Bundesrat vorgeschlagene Abweichungskompetenz unterstützt, die ihm erlauben würde, im Falle ausserordentlicher Umstände zur Wahrung der aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen des Landes von den Bewilligungskriterien für Auslandsgeschäfte abzuweichen (Art. 22b). Zudem hatte sich die SiK-N dafür ausgesprochen, dass Länder, die ein ähnliches Exportregime wie die Schweiz kennen und im Anhang 2 der KM-Verordnung aufgeführt sind, selbst dann mit Kriegsmaterial beliefert werden können, wenn diese Länder sich in einem bewaffneten Konflikt befinden, sofern die aussen- oder sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz keine Ablehnung erfordern und auch keine ausserordentlichen Umstände vorliegen (Art. 22a). An der jetzigen Sitzung hat die Kommission im KMG präzisiert, dass beim Entscheid über ein solches Ausfuhrgesuch ausdrücklich auch die neutralitätspolitischen Interessen der Schweiz berücksichtigt werden müssen (Art. 22a 2bis).

Bezüglich der Weitergabe von Kriegsmaterial durch Empfängerstaaten beantragt die Kommission, dass künftig grundsätzlich auf Nichtwiederausfuhr-Erklärungen verzichtet werden soll. Allerdings soll der Bundesrat solche Erklärungen von staatlichen Endempfängern verlangen können, wenn aussen-, neutralitäts- oder sicherheitspolitische Gründe dies erfordern. Zudem beantragt die SiK-N auch bei Einzelteilen und Baugruppen grundsätzlich auf die Nichtwiederausfuhr-Erklärung zu verzichten, wenn feststeht, dass es sich um eine Zulieferung im Rahmen einer internationalen Wertschöpfungskette handelt (Art. 18). Weitere Änderungsanträge wurden von der Kommission abgelehnt.

Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass angesichts der sich stetig verschlechternden geopolitischen Situation die Sicherheit der Schweiz gewährleistet und die Verteidigungsfähigkeit der Schweizer Armee nachhaltig gestärkt werden muss. Ein wichtiges Element hierfür ist eine starke und leistungsfähige Sicherheitsrelevante Technologie- und Industriebasis (STIB). Mit der Revision des KMG soll der Export von Kriegsmaterial erleichtert und somit die Entwicklung dieser STIB gefördert werden. Ohne eine starke STIB riskiert die Schweiz im Rüstungsbereich von den Lieferketten, der Forschung und der internationalen Kooperation ausgeschlossen zu werden. Die Minderheit kritisiert, dass eine Lockerung des Kriegsmaterialgesetzes lediglich im Interesse der STIB und nicht der neutralen Schweiz sei, die sich insbesondere für Frieden und den Schutz der Menschenrechte einsetzen soll. Zudem könne die Ukraine, die von ihrem legitimen Selbstverteidigungsrecht gemäss UNO-Charta Gebrauch mache, von den vorgeschlagenen Regelungen nicht profitieren.

Da die Wiederausfuhr von Kriegsmaterial nun direkt in der Vorlage 25.024 geregelt werden soll, hat die SiK-N mit 16 zu 9 Stimmen beschlossen, ihre Parlamentarische Initiative 23.403 zurückzuziehen. Ebenfalls aufgrund der erwähnten Beschlüsse beantragt die SiK-N mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen ihrem Rat, der Parlamentarischen Initiative 24.455 n (NR Schlatter) keine Folge zu geben. Diese Initiative will, dass in der Bundesverfassung die Ausfuhr von Kriegsmaterial untersagt wird.

Diese Vorlagen werden in der Wintersession behandelt.

Klare Zuständigkeiten für den Schutz des Schweizer Luftraums unterhalb der Kriegsschwelle

Die SiK-N kritisiert, dass die Regelung der Zuständigkeiten bei Bedrohungen aus der Luft mangelhaft ist und eine wirksame und rasche Abwehr verhindert. Mit 13 zu 12 Stimmen hat die SiK-N eine Motion (25.4410) eingereicht, die den Bundesrat beauftragen soll, dem Parlament die notwendigen Anpassungen der rechtlichen Grundlagen zu unterbreiten, um die Zuständigkeiten beim Schutz des Luftraums in der normalen und in der ausserordentlichen Lage klar zu regeln.

Anpassung des Waffengesetzes

Die SiK-N beantragt ihrem Rat einstimmig, der Motion 25.3256 zuzustimmen. Mit dieser Motion soll der Bundesrat namentlich beauftragt werden, Handelsplattformen wie TEMU, Amazon und ähnliche zu verpflichten, auf ihren Angebotsseiten alle Produkte, die in der Schweiz verboten sind – wie Imitationswaffen – klar und deutlich zu kennzeichnen, so dass der Konsument sofort erkennt, dass er bei Bestellung dieses Produktes gegen gesetzliche Bestimmungen der Schweiz verstösst. Zudem soll das Waffengesetz gelockert werden, damit Bagatellfälle bei Importen gegebenenfalls mit einfachem Bussenentscheid geregelt und aufwändige, nicht angemessene Strafverfahren vermieden werden können.

Wehrpflicht für Doppelbürger

Die SiK-N teilt die Auffassung des Ständerates, dass die Teilnahme der französisch-schweizerischen Doppelbürger an einer «Journée défense et citoyenneté» (Tag der Verteidigung und der Staatsbürgerschaft) nicht länger als Ersatzleistung im Sinne des Militärgesetzes anerkannt werden soll. Allerdings will die Kommission generell und nicht nur in Bezug auf Frankreich sicherstellen, dass Doppelbürger die Wehrpflicht in der Schweiz nicht durch Scheindienstleistungen im Ausland erfüllen können. Mit 22 zu 3 Stimmen beantragt sie deshalb ihrem Rat, die Motion 25.3037 des Ständerates (Poggia) abzuändern. Neu soll der Bundesrat beauftragt werden, die Rechtsgrundlagen so anzupassen, dass eine militärische Dienstleistung von Doppelbürgern im Ausland in einem vergleichbaren Ausmass wie in der Schweiz geleistet werden muss, damit sie anerkannt wird. Mit der beantragten Anpassung entspricht der Motionstext demjenigen der im Nationalrat hängigen Motion 24.3066 Heimgartner. Vor diesem Hintergrund hat die SiK-N zudem beschlossen, die Beratung zur Parlamentarischen Initiative 24.405 (Schmid Pascal) «Keine Wehrpflichtprivilegien für Doppelbürger» zu sistieren.

Fürsorgepflicht der Armee

Mit 17 zu 8 Stimmen beantragt die SiK-N ihrem Rat, der Parlamentarischen Initiative 24.482 (Molina) keine Folge zu geben. Die Mehrheit erachtet die gesetzlichen Grundlagen, welche die Fürsorgepflicht der Armee gegenüber ihren Angehörigen (AdA) regelt, als genügend. Sie begrüsst die von der Armee ergriffenen Massnahmen gegen Diskriminierung und sexualisierte Gewalt und den entsprechenden Aktionsplan und erwartet dessen konsequente Umsetzung sowie regelmässige Kontrollen. Entsprechend sieht sie keinen Handlungsbedarf, die Fürsorgepflicht der Armee gegenüber den AdA noch klarer zu definieren und auszuweiten, wie von der Pa.Iv. gefordert.

Im Weiteren hat sich die SiK-N mit 14 zu 9 Stimmen für die vorläufige​ Anwendung des Abkommens zwischen der Schweiz und der EU über die Grundsätze und die Bedingungen für die Beteiligung an der Agentur der EU für das Weltraumprogramm (EUSPA-Abkommen) ausgesprochen.

Schliesslich liess sich die SiK-N über die aktuelle Lage im Nahen Osten und die Entwicklung des Kriegs in der Ukraine sowie über den Stand der Top-Projekte des VBS und des BABS informieren.

Die Kommission hat am 10. und 11. November 2025 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Priska Seiler Graf (SP, ZH) und teils in Anwesenheit des Vorstehers des WBF, Bundesrat Guy Parmelin und des Chefs des VBS, Bundesrat Martin Pfister, in Bern getagt.