Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) beantragt einstimmig, die Vorlagen des Bundesrates zur Terrorismusbekämpfung anzunehmen (18.071 und 19.032). Damit sollen künftig sowohl der strafrechtliche als auch der polizeilich-präventive Massnahmenkatalog ausgebaut werden.

​Die Kommission war bereits im Januar auf die Vorlage 18.071 und im Oktober auf die Vorlage 19.032 eingetreten und hatte deren Stossrichtung begrüsst. Weiter hatte sie die Kantone sowie verschiedene Experten angehört und vom EJPD Zusatzunterlagen verlangt.

In der Detailberatung unterstützte die SiK-S nun weitgehend die beiden Vorlagen des Bundesrates. Sie befürwortet die Anpassung des Strafrechts und die Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit (18.071). Sie sprach sich aber einstimmig dafür aus, das Strafmass sowohl für kriminelle, als auch terroristische Organisationen auf bis zu zehn Jahren festzulegen (Art. 260ter Strafgesetzbuch). Der Entwurf des Bundesrats sieht für kriminelle Organisationen ein anderes Strafmass vor als für terroristische. Aus Sicht der Kommission würde diese Unterscheidung in der Auslegung zu Unklarheiten führen. Zudem sollen sowohl terroristische als auch kriminelle Organisationen mit gebührender Härte bestraft werden können.

Bei der Vorlage 19.032 beantragt die Kommission mit 11 zu 1 Stimmen, dass polizeilich-präventive-Massnahmen zwar auf sechs Monate begrenzt, aber um jeweils sechs Monate verlängert werden können. Gemäss Entwurf des Bundesrats wäre die Verlängerung lediglich einmal möglich (Art. 23g BWIS). Einstimmig beantragt die SiK-S zudem, dass der auf drei Monate begrenzte Hausarrest ebenfalls jeweils um drei Monate verlängert werden kann (statt nur zwei Mal um drei Monate, Art. 23o Abs. 5 BWIS). Aus Sicht der Kommission sollen gegen terroristische Gefährder, die weiterhin als gefährlich eingestuft werden, die Massnahmen mit entsprechender Verfügung verlängert werden können. Ansonsten bliebe dem Fedpol nach Ablauf der Massnahmendauer die Hände gebunden. Die Rechtstaatlichkeit bleibe gewahrt, weil die betroffene Person die Verfügung jeweils anfechten könne und somit auch immer höhere Anforderungen an die Verhältnismässigkeit erfüllt werden müssen.

Mit 4 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission, dass das Fedpol nur aus medizinischen Gründen Ausnahmen vom Hausarrest bewilligen kann (Art. 23o BWIS). Aus Sicht der Kommissionsmehrheit sollen Erwerbs- und Bildungszwecke, die Ausübung der Glaubensfreiheit oder die Wahrnehmung von familiären Verpflichtungen nicht zu den Ausnahmegründen gehören, wie es der Bundesrat vorschlägt. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass die Massnahme unterhöhlt werde. Aus Sicht der Minderheit stellt der Hausarrest aber bereits an sich eine einschneidende Massnahme dar; es gelte durch die Möglichkeit von Ausnahmegründen die Verhältnismässigkeit zu wahren.

Mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission weiter, dass die im Rahmen der elektronischen Überwachung erhobenen Daten spätestens zwölf Monate – statt 100 Tage – nach Abschluss der Überwachung vernichtet werden (Art. 23q BWIS).

Der Ständerat wird die beiden Vorlagen in der Wintersession behandeln. Hingegen entschied die Kommission, die Behandlung der Motion 16.3673 «Umgang mit staatsgefährdenden Personen» bis zum Abschluss der Beratungen zu 18.071 und 19.032 zu sistieren.

Mit 6 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen beantragt sie schliesslich, die Motion 17.3583 «Verbot der salafistischen Organisation "Lies!" und Unterbindung der Verbreitung von dschihadistischem Gedankengut» abzulehnen.

Private Sicherheitsdienstleistungen

Die SiK-S beantragt mit 7 zu 4 Stimmen, die Motion 16.3723 «Private Sicherheitsdienstleistungen endlich schweizweit regeln» anzunehmen. Damit soll der Bundesrat beauftragt werden, eine schweizweit gültige Rechtsgrundlage für private Sicherheitsunternehmen auszuarbeiten. Vor ihrem Entscheid hörte die Kommission eine Vertretung der KKJPD an, die sich – wie nun auch der Bundesrat – für die Motion ausspricht. Die Kommissionsmehrheit hält fest, dass nach dem Scheitern des Deutschschweizer Konkordats im Sinn des Subsidiaritätsprinzips nun der Bund in der Pflicht ist, seine Kompetenz zu nutzen und in diesem sensiblen Bereich zwischen staatlichem Monopol und privaten Sicherheitsunternehmen gewisse Mindeststandards festzulegen. Eine Minderheit ist der Ansicht, dass zwar Handlungsbedarf vorliegt, dass eine harmonisierte Regelung jedoch nicht Aufgabe des Bundes ist, sondern weiterhin eine Lösung auf der Ebene der Kantone angestrebt werden soll.

Mitholz

Ohne Gegenstimme beantragt die SiK-S ihrem Rat, die Motion 18.3798 «Pulverfass Mitholz. Definitive Räumung des ehemaligen Munitionslagers» abzulehnen. Wie der Motionär ist sie der Auffassung, dass das Problem sehr ernst genommen und das Lager geräumt werden soll. Da der Bundesrat aber bereits umfassende Massnahmen eingeleitet hat, brauche es keinen zusätzlichen parlamentarischen Auftrag. Vielmehr sollen nun die Arbeiten ohne Verzug und mit der nötigen Umsicht vorangetrieben werden.

Grenzwachtkorps

Mit 11 zu 1 Stimmen beantragt die Kommission erneut, die beiden Standesinitiativen der Kantone Graubünden 17.318 und Wallis 18.307, die eine Aufstockung des Grenzwachtkorps fordern, abzuschreiben. Eine Minderheit beantragt die Nichtabschreibung.

Die Kommission hat am 7./8. November 2019 unter dem Vorsitz von Ständerat Josef Dittli (FDP, UR) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Karin Keller-Sutter, Vorsteherin des EJPD, sowie Bundesrätin Viola Amherd, Chefin des VBS, in Bern getagt.