Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) beantragt mit 10 zu 3 Stimmen, an der Wartefrist von 12 Monaten für einen Wechsel nach abgeschlossener Rekrutenschule in den Zivildienst festzuhalten. Sie erachtet die Massnahme als zielführendes Mittel, um die Zulassungen substantiell zu reduzieren. Eine Minderheit beantragt die Ablehnung der Massnahme.

​Die Kommission hat sich erneut mit dem Bundesgesetz über den zivilen Ersatzdienst (19.020)befasst. Im Zuge der Erstbehandlung der beiden Räte entstand eine einzige Differenz, welche die Wartefrist von 12 Monaten betrifft. Die Mehrheit der SiK-S hat heute mit 10 zu 3 Stimmen ihren Entschluss bekräftigt, an der Einführung dieser Wartefrist festzuhalten. Sie ist überzeugt, dass dadurch Wechsel im Affekt besser verhindert werden können, da die Armee zeitlich die Möglichkeit erhielte, persönliche Gespräche zu führen. Die Häufung der Wechsel nach Abschluss der Rekrutenschule ist für die Mehrheit ein Indiz dafür, dass oft Laufbahn- oder Bequemlichkeitsgründe für den Entscheid massgeblich sind. Der Zivildienst wurde aber für Personen geschaffen, die aus Gewissensgründen keinen Militärdienst leisten können. Der Kommissionsmehrheit ist es ein Anliegen, mit dieser Massnahme zu einer Sicherung der Armeebestände beizutragen.

Eine Minderheit ist hingegen der Auffassung, dass es sich bei der vorgeschlagenen Massnahme um eine unnötige Schikane handelt. Sie betont, dass der Zivildienst ebenfalls ein wertvoller Dienst an der Gesellschaft ist. Es sei zielführender, den Militärdienst attraktiver auszugestalten, als den Zugang zum Zivildienst zu erschweren.

Vorläuferstoffgesetz

Einstimmig hat sich die Kommission dafür ausgesprochen, die Vorlage zu einem Bundesgesetz über Vorläuferstoffe für explosionsfähige Stoffe (19.067) zu sistieren und zuerst Anhörungen mit betroffenen Kreisen durchzuführen. Mit dem Gesetz soll der Zugang zu bestimmten chemischen Substanzen, die sich leicht für terroristische Zwecke missbrauchen lassen, für Privatpersonen erschwert werden. Die Kommission befürwortet die Bestrebungen des Bundesrates, die Schweizer Bevölkerung vor Terrorismus zu schützen und anerkennt die Risiken der Vorläuferstoffe. Gleichzeitig äussert die Kommissionsmehrheit Bedenken, ob der vorliegende Entwurf ein wirksames Instrument dafür sei. Sie befürchtet, dass Privatpersonen unverhältnismässig stark betroffen sein könnten und der administrative Aufwand in einem schlechten Verhältnis zum Sicherheitsgewinn stehen würde. Mit den Anhörungen möchte die Kommission eine bessere Entscheidungsgrundlage bezüglich den Auswirkungen und der Wirksamkeit dieser Vorlage erhalten.

Schweizergardisten sollen von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit werden

Weiter hat die Kommission die parlamentarische Initiative Addor. Befreiung der Schweizergarde von der Wehrpflichtersatzabgabe (19.429) vorgeprüft, der die SiK-N Folge gegeben hatte. Die Initiative hat zum Ziel, das Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe dahingehend zu ändern, dass die Mitglieder der Päpstlichen Schweizergarde für die Dauer ihres Dienstes in Rom von der Leistung der Wehrpflichtersatzabgabe befreit sind. Mit 10 zu 3 Stimmen stimmte die SiK-S dem Folgegeben zu. Das Geschäft geht somit zurück in die SiK-N zur Ausarbeitung einer Vorlage.

Weitere Beschlüsse

Mit 10 zu 1 Stimme bei 1 Enthaltung hat die SiK-S beschlossen, die Behandlung der Motion Verzicht auf die unnötige Bildung eines Unterstützungskommandos in der Armee (19.3427) zu sistieren. Bevor sie über die Motion entscheidet, möchte sie an einer der nächsten Sitzungen vom VBS eine Auslegeordnung präsentiert erhalten über die Vor- und Nachteile der heutigen und geplanten Armeestrukturen gemäss der Weiterentwicklung der Armee (WEA).

Die SiK-S hat zudem mit 8 zu 4 Stimmen entschieden, den Beschluss über die Motion der SiK-N Unternehmen brauchen Rechtssicherheit. Die Schweiz braucht Sicherheit (19.3969) auf eine ihrer nächsten Sitzungen zu vertagen, um den Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats Schilliger. Rechtssicherheit für die Exportwirtschaft (19.4297) abzuwarten.

Die Kommission hat am 27./28. Januar 2020 erstmals in neuer Zusammensetzung unter dem Vorsitz von Ständerat Thomas Minder und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Viola Amherd, Chefin des VBS, Bundesrat Ignazio Cassis, Vorsteher des EDA, Bundesrätin Karin Keller-Sutter, Vorsteherin des EJPD sowie Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des WBF, in Bern getagt. Unter anderem wurde sie über die Schwerpunktthemen des VBS und des EJPD für die kommenden Jahre informiert.