Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates (SiK-S) beantragt mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Notenaustausch zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU) über die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands zu genehmigen. Für den Zeitraum von 2021 bis 2027 ist ein Beitrag der Schweiz in Höhe von rund 300 Millionen Franken vorgesehen.

Die Kommission spricht sich für eine Schweizer Beteiligung am Finanzhilfeinstrument im Bereich der Grenzverwaltung und der Visumpolitik (BMVI-Fonds) aus (23.059). Dieses Instrument dient der Unterstützung jener Schengen-Staaten, denen hohe Kosten für den Schutz der Schengen-Aussengrenzen anfallen, weil sie lange Aussengrenzen zu Land oder zu See oder internationale Grossflughäfen auf ihrem Staatsgebiet haben. Die SiK-S ist der Auffassung, dass die Stärkung der Kapazitäten und eine bessere Zusammenarbeit, namentlich mit der Europäischen Agentur für Grenz- und Küstenwache, von grosser Bedeutung für die Sicherheit der Schweiz sind. Sie erachtet eine Beteiligung der Schweiz am BMVI-Fonds deshalb als sinnvoll und notwendig und sieht darin auch ein Zeichen der Solidarität.

Mit 9 zu 3 Stimmen abgelehnt wurde ein Antrag, der verlangte, dass der Bundesrat die Bundesversammlung über die Ergebnisse der nachträglichen Evaluation der Europäischen Kommission, über die Ergebnisse der Zwischenevaluation und über die Ergebnisse der nachträglichen Evaluation der Massnahmen im Rahmen des Fonds für integriertes Grenzmanagement, insbesondere über die Wirksamkeit und die Einhaltung der Bestimmungen zur Nichtdiskriminierung und zum Schutz der Grundrechte, informiert. Die Kommissionsmehrheit verweist darauf, dass die Ergebnisse dieser Evaluationen ohnehin von den EU-Stellen veröffentlicht werden und das Parlament, namentlich die Geschäftsprüfungskommissionen, die erforderlichen Informationen erhält. Die Minderheit ist hingegen der Ansicht, dass eine solche Information durch den Bundesrat die Glaubwürdigkeit des gesamten Systems in Sachen Wirksamkeit und Grundrechtsschutz erhöhen würde.

Das Geschäft wird voraussichtlich in der Frühjahrssession im Ständerat behandelt werden.

Schutz der kritischen Infrastruktur in der Schweiz vor der Einflussnahme anderer Staaten

Die Kommission hat Kenntnis davon genommen, dass der Bundesrat im vergangenen Dezember beschlossen hat, die Sicherheit der Telekommunikationsinfrastruktur und der digitalen Infrastruktur in der Schweiz zu erhöhen und einen Entwurf zur Revision des Fernmeldegesetzes (FMG) auszuarbeiten. Die SiK-S hat sich mit den Schlussfolgerungen des Berichts in Erfüllung des Postulats 20.3984 («Digitale Infrastruktur. Geopolitische Risiken minimieren») auseinandergesetzt. Sie stimmt der darin enthaltenen Analyse zu und unterstützt die Absicht des Bundesrates, die bestehenden Risiken zu minimieren. Deshalb hat sie mit 6 zu 5 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, ihrem Rat zu beantragen, die Arbeiten an der Motion 22.3414 («Schutz der kritischen Infrastruktur vor Einflussnahmen anderer Staaten») zu sistieren, bis dem Parlament die Botschaft zur Revision des FMG vorliegt.

Wehrpflichtersat​zabgabe

Die SiK-S beantragt mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative 23.307 des Kantons Luzern keine Folge zu geben. Die Standesinitiative fordert, das Bundesgesetz über die Wehrpflichtersatzabgabe dahingehend anzupassen, dass dienstwillige Personen mit Geburtsgebrechen wie Hämophilie oder Diabetes von der Wehrpflichtersatzabgabe befreit sind. Aus Sicht der Kommission würde die Annahme der Standesinitiative letztlich bedeuten, dass alle dienstuntauglichen Personen, die dienstwillig sind, denen es aber aus irgendeinem Grund unmöglich ist, Militärdienst zu leisten, ohne Erfüllung weiterer Bedingungen von der Ersatzabgabe befreit wären. Damit wäre diese Abgabe faktisch abgeschafft, was die SiK-S namentlich aus Gründen der Wehrgerechtigkeit ablehnt. Ausserdem beantragt die Kommission einstimmig, die Petition 23.2012 von Michael Vincent Sabino abzulehnen.

Kein zusätzliches Oberaufsic​htsorgan für das Projekt Mitholz

Die Kommission hat mit 11 zu 2 Stimmen darauf verzichtet, die Schaffung eines neuen Organs für die Oberaufsicht über die Räumung des ehemaligen Munitionslagers in Mitholz zu beantragen. Damit trägt sie der Meinung ihrer Schwesterkommission Rechnung, wonach diese wichtige und komplexe Aufgabe durch die Geschäftsprüfungs- und die Finanzkommissionen wahrgenommen werden kann und soll. Die SiK-S wird sich indes regelmässig über den Stand des Projekts informieren.

Im Weiteren hat die SiK-S vom Bericht des Bundesrates in Erfüllung ihres Postulats 21.3450 («Hassreden. Bestehen gesetzliche Lücken?») Kenntnis genommen. Sie hat sich auch über die aktuelle Lage im Nahen Osten und über die Entwicklung des Kriegs in der Ukraine informieren lassen und die Grundzüge ihres Arbeitsprogramms für die nächsten beiden Jahre festgelegt.

Die Kommission hat am 11. und 12. Januar 2024 unter dem Vorsitz von Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger (Die Mitte, LU) und teilweise im Beisein von Bundespräsidentin Viola Amherd, Vorsteherin des VBS, sowie der Bundesräte Guy Parmelin und Beat Jans, Vorsteher des WBF beziehungsweise des EJPD, in Bern getagt.