Im Grundsatz ist sich die Kommission einig, dass die Neutralität sicherheitspolitisch von grosser Bedeutung ist. Die Mehrheit der Kommission ist jedoch der Ansicht, dass eine Annahme der Initiative negative Auswirkungen auf die nationale Sicherheits-, Aussen- und Wirtschaftspolitik haben wird. Die bestehende und bewährte Flexibilität in der Neutralitätspolitik ist gegenüber der starren Fixierung eines Neutralitätsbegriffs in der Verfassung zu bevorzugen, da mit der Initiative die politische Handlungsfreiheit eingeschränkt werden würde. Weiter besteht die Befürchtung, dass mit Annahme der Initiative die bestehenden sicherheits- und verteidigungspolitischen Kooperationen stark erschwert und die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz entsprechend geschwächt würde. Zudem wäre z.B. die Übernahme von wirtschaftlichen Sanktionen gegenüber kriegführenden Staaten ausserhalb der UNO nicht mehr möglich. Für die Mehrheit wäre dies äusserst problematisch, da Sanktionen heute ein wichtiges Instrument sind, um auf Völkerrechtsverletzungen zu reagieren. Abschliessend hält die Mehrheit der SiK-S fest, dass eine Annahme der Volksinitiative die Möglichkeiten stark einschränken würde, in Zukunft die Interessen unseres Landes wahren zu können.
Eine Minderheit ist der Meinung, dass eine Neutralitätspolitik im Sinne der Initiative, entgegen der Meinung des Bundesrats, die sicherheitspolitische Lage der Schweiz verbessern würde. Eine Verankerung des Neutralitätsbegriffs in der Bundesverfassung könnte zwar die Handlungsfähigkeit des Bundesrats mindern, würde der Neutralität aber eine stabiler abgestützte Legitimität verleihen sowie die aussenpolitische Verlässlichkeit der Schweiz erhöhen. Trotz Ungleichheiten in den verschiedenen Sprachversionen des Initiativtexts sind aus Sicht der Minderheit mit Annahme der Initiative sicherheitspolitische Kooperationen, wie sie bis jetzt bestehen, weiterhin möglich.
Die Kommission hatte zuvor Anhörungen mit Akteuren aus verschiedenen Fachrichtungen durchgeführt, um sich Positionen aus militärischer, historischer und verfassungsrechtlicher Perspektive sowie aus Sicht des internationalen Rechts anzuhören.
SiK-S einstimmig für Einführung einer Meldepflicht bei Strafverfahren gegen eine minderjährige Person wegen einer terroristischen Straftat
Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, die Motion 24.3819 Strafverfahren gegen eine minderjährige Person wegen einer terroristischen Straftat. Einführung einer Meldepflicht der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates anzunehmen. Damit folgt sie der Position des Nationalrates sowie des Bundesrates.
Die Motion soll den Bundesrat beauftragen, die gesetzlichen Grundlagen für eine Meldepflicht an den Bund zu schaffen, wenn kantonale Behörden gegen eine minderjährige Person ein Strafverfahren wegen einer terroristischen Straftat eröffnen.
Weiter hat sich die Kommission über den aktuellen Stand mehrerer Top-Projekte des VBS sowie über die aktuellen Aktivitäten des Kommando Cyber informieren lassen.
An der Sitzung wurde die SiK-S zudem über die aktuelle Lage im Nahen Osten und die Entwicklung des Kriegs in der Ukraine informiert.
Die Kommission hat am 13. Februar 2025 unter dem Vorsitz von Ständerätin Andrea Gmür-Schönenberger (Die Mitte, LU) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Viola Amherd, Vorsteherin des VBS, in Bern getagt.