Wie ihre Schwesterkommission des Ständerates ist die SPK des Nationalrates nach Kenntnisnahme der von der Verwaltungsdelegation in Auftrag gegebenen
Studie über die Bezüge und den Arbeitsaufwand der Mitglieder der Bundesversammlung zum Schluss gekommen, dass keine grundsätzliche Überprüfung der Bezüge der Ratsmitglieder vorgenommen werden soll. Sie lehnte Anträge für die Ausarbeitung entsprechender Kommissionsinitiativen deshalb mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung bzw. 16 zu 8 Stimmen ab. Die Studie hat bestätigt, dass die Situation der einzelnen Ratsmitglieder sehr unterschiedlich ist, so dass es schwierig wäre, allen gerecht zu werden. Das geltende System hat sich nach Auffassung der Kommissionsmehrheit in seinen Grundzügen bewährt.
Allerdings sieht die Kommission in der geltenden Regelung der Entschädigung von Übernachtungen ein stossendes und somit zu korrigierendes Element in diesem System. Gemäss dieser Regelung erhalten Ratsmitglieder eine Übernachtungsentschädigung, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Tagen an Sitzungen der Räte oder ihrer Organe teilnehmen und in einer bestimmten Sitzungsdistanz vom Sitzungsort wohnen. Die verbesserten Verkehrsverbindungen haben zur Folge, dass immer mehr Ratsmitglieder mit Anrecht auf eine Entschädigung zwischen zwei Sitzungstagen nach Hause reisen. Die SPK des Nationalrates teilt die Auffassung ihrer Schwesterkommission, dass es stossend ist, wenn diese Personen dennoch eine Übernachtungsentschädigung ausbezahlt bekommen. Sie stimmt deshalb Mit 13 zu 10 Stimmen und 1 Enthaltung dem Beschluss der Ständeratskommission zu, einer parlamentarischen Initiative Folge zu geben, welche dies ändern will (16.413 s Pa.Iv. Eder. Keine Übernachtungsentschädigungen für nicht erfolgte Übernachtungen). Mit 11 zu 11 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten stimmt sie auch einer parlamentarischen Initiative aus dem eigenen Rat zu, welche die gleiche Stossrichtung verfolgt (17.435 n Pa.Iv. Geissbühler. Für den Steuerzahler nachvollziehbare Spesenentschädigungen).
Dagegen spricht sich die Kommission mit 15 zu 8 Stimmen gegen eine weitere parlamentarische Initiative von Nationalrätin Geissbühler (BE, V) aus, wonach Ratsmitglieder für die Präsentation ihrer parlamentarischen Initiative in der zuständigen Kommission nur noch mit Fr. 200 anstatt wie bisher mit einem ganzen Taggeld entschädigt werden sollen (17.436 n Anpassung der Entschädigung beim Vorstellen von parlamentarischen Initiativen in der Kommission auf 200 Franken). Die Kommission sieht darin eine Entwertung der parlamentarischen Arbeit. Anders als bei den Übernachtungsentschädigungen geht es hier um das Entgelt für tatsächlich geleistete Arbeit.
Anhörung zum Thema «Deregulierung»
Schliesslich hat die Kommission verschiedene Expertinnen und Experten zum Thema «Deregulierung» angehört. Es ging darum, Meinungen aus der Wissenschaft (Prof. Wolf Linder, em. Prof. Universität Bern, Prof. Alexandre Flückiger, Universität Genf und Tobias Schlegel, Ökonome) einzuholen, sowie über Erfahrungen von entsprechenden Institutionen informiert zu werden. So wurde neben einer Vertreterin aus dem Kanton Zürich und eines Vertreters des SECO auch der Vorsitzende des Nationalen Normenkontrollrates in Deutschland angehört.
Die Kommission tagte am 17./18. August 2017 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Nationalrat Heinz Brand (V, GR) in Bern.