Nachdem die meisten politischen Parteien in der Vernehmlassung die Einführung eines Vetos gegen Verordnungen des Bundesrates positiv beurteilt haben, hat die Staatspolitische Kommission (SPK) des Nationalrates die entsprechende Vorlage dem Rat unterbereitet.

​Mit 18 zu 5 Stimmen hat die SPK an ihrer Sitzung vom 22. Februar 2019 ihre Vorlage, welche die Einführung eines Verordnungsvetos vorsieht (14.422 Pa.Iv. Aeschi Thomas. Einführung des Verordnungsvetos) zuhanden des Rates verabschiedet. Die Vorlage wird voraussichtlich in der Sommersession behandelt werden können, wenn der Bundesrat dazu Stellung genommen hat.

Die Kommission hat zu dieser Vorlage im vergangenen Sommer und Herbst eine Vernehmlassung durchgeführt. Dabei fand die Vorlage mit Ausnahme der SP bei allen anderen Parteien, die sich dazu äusserten (BDP, CVP, FDP, GLP und SVP), Unterstützung. Auf Ablehnung hingegen stiess die Vorlage bei den 23 teilnehmenden Kantonsregierungen und der Konferenz der Kantonsregierungen. Von den übrigen 21 Vernehmlassungsteilnehmern äusserten sich 16 positiv und vier negativ dazu.

Die Befürworter des Vetos teilen die Ansicht der Kommission, wonach das Instrument vor allem präventive Wirkung haben soll. Der Bundesrat würde dadurch beim Erlassen von Verordnungen stärker auf den Willen des Gesetzgebers achten müssen, da ansonsten das Veto ergriffen werden könnte. Die Gegner der Vorlage sehen darin einen Eingriff in die Gewaltenteilung und befürchten Verzögerungen der Prozesse.

Die SPK ist nicht erstaunt über die Skepsis der Kantonsregierungen, sieht sich aber aufgrund der positiven Rückmeldungen der übrigen politischen Akteure in ihrem Vorhaben bestärkt. Sie ist überzeugt davon, ein Verfahren ausgearbeitet zu haben, das ein effizientes Vorgehen beim Behandeln allfälliger Vetos in den Räten ermöglicht. Im Weiteren hat sie den Ausnahmekatalog von Verordnungen, bei denen ein Veto aus sachlichen Gründen keinen Sinn machen würde, ergänzt. Somit ist mit der Vorlage sichergestellt, dass das Veto nur bei bedeutenden Verordnungen und bei grossem politischen Widerstand ergriffen wird.

Die Kommissionsminderheit sieht sich auch nach der Vernehmlassung in ihrer Skepsis gegenüber dem Verordnungsveto bekräftigt. Ihrer Ansicht nach stehen dem Parlament gerade auch mit dem Konsultationsrecht bereits genügend Instrumente zur Verfügung, um allenfalls bei missliebigen Verordnungen die Notbremse ziehen zu können.

Der Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung sowie der von der Kommission verabschiedete Erlassentwurf und erläuternde Bericht können unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-spk/berichte-vernehmlassungen-spk/vernehmlassung-spk-14-422