Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) eröffnet die Vernehmlassung zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 17.423 «Mitwirkungspflicht im Asylverfahren. Überprüfungsmöglichkeit bei Mobiltelefonen». Die vorgeschlagene Gesetzesänderung sieht vor, dem Staatssekretariat für Migration weitergehende Kompetenzen zur Überprüfung von mobilen Datenträgern bei der Identitätsabklärung einzuräumen. Die Mitwirkungspflicht der asylsuchenden Person wird auf diesen Bereich ausgeweitet.

Mobiltelefone von asylsuchenden Personen sollen zur Feststellung ihrer Identität ausgewertet werden können, wenn diese wegen fehlender Dokumente nicht ermittelt werden kann. Die Möglichkeit der Auswertung soll auch auf den Bereich des Vollzugs von Wegweisungen im Asylbereich erweitert werden.

Die SPK-N erachtet die vorgeschlagene Ausweitung der Mitwirkungspflicht für asylsuchende Personen als subsidiäre und effiziente Methode zur Identitätsabklärung. Eine sorgfältige Abklärung der Identität der asylsuchenden Person dient auch der Glaubwürdigkeit des Asylverfahrens.

Die asylsuchende Person soll in der Regel bei der Auswertung der Daten anwesend sein. Dies vereinfacht die Datenauswertung, da die betroffene Person direkt Stellung nehmen kann. Gleichzeitig wird der Person dadurch das rechtliche Gehör gewährt. Eine Datenauswertung soll jedoch auch möglich sein, wenn die asylsuchende Person verzichtet oder sich weigert, anwesend zu sein. Falls eine Person ihr Mobiltelefon nicht herausgeben will, kommt sie ihrer Mitwirkungspflicht nicht nach. Dies hat verfahrensrechtliche Auswirkungen.

Die Daten werden für maximal ein Jahr zwischengespeichert. Dies ist aus Sicht der Kommission sinnvoll und verhältnismässig für eine zielführende Auswertung und um zu verhindern, dass Personendaten vor deren Auswertung verlorengehen.

Dieses Instrument zur Identitätsfeststellung wird in anderen Staaten, wie zum Beispiel in Deutschland, bereits angewendet. Für die Kommission spricht nichts dagegen, dieses auch in der Schweiz einzuführen.

Die Kommission hat an ihrer Sitzung vom 14. Februar 2020 den Vorentwurf mit 17 zu 8 Stimmen zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Diese dauert bis am 4. Juni 2020.

Die Entwürfe der SPK des Ständerates sowie der erläuternde Bericht finden sich unter folgendem Link: https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-spk/berichte-vernehmlassungen-spk/vernehmlassung-spk-17-423

Die Kommission tagte am 13. / 14. Februar 2020 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten Nationalrat Andreas Glarner (SVP/AG) in Bern.