Der Status der vorläufigen Aufnahme führt erneut zu intensiven Diskussionen in der Staatspolitische Kommission des Nationalrates. Die Kommission lehnt  die Vorlage des Bundesrates zur Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes betreffend Kantonswechsel und Reiseverbot für vorläufig aufgenommenen Personen in der Gesamtabstimmung ab.

Die Kommission hat sich in den letzten Jahren mehrmals mit dem Status der vorläufigen Aufnahme befasst. An ihren Sitzungen vom 15. Oktober und vom 19. November 2020 hat sie die vom Bundesrat am 26. August 2020 verabschiedeten Gesetzesänderungen im Ausländer- und Integrationsgesetz (20.063) beraten und mit 12 zu 10 bei 3 Enthaltung in der Gesamtabstimmung abgelehnt. Sie beantragt ihrem Rat somit nicht auf die Vorlage einzutreten. Eine Minderheit möchte auf die Vorlage eintreten.

Die Kommission befürwortet grundsätzlich, dass vorläufig aufgenommene Personen künftig den Kanton wechseln können, wenn sie im neuen Kanton eine Stelle haben oder eine längere berufliche Ausbildung absolvieren und keine Sozialhilfe beziehen. Somit soll ihnen die Integration in den Arbeitsmarkt erleichtert werden.

Mit der Vorlage sollen auch Reisen für vorläufig Aufgenommene in deren Heimat- und Herkunftsstaat sowie Reisen in andere Staaten grundsätzlich verboten werden. Insbesondere bezüglich des Verbots von Reisen in andere Staaten gingen die Meinungen auseinander. Ein Teil der Kommission war gegen dieses generelle Reiseverbot ins Ausland und wollte dieses lockern, was einem anderen Teil der Kommission zu weit ging.

Lohndeckel für Kaderangestellte in Unternehmen des Bundes: Festhalten an Vorlage

Die SPK hält mit 20 zu 5 Stimmen an ihrer Vorlage für eine Änderung des Bundespersonalgesetzes fest, wonach für sieben grössere Unternehmen des Bundes eine Obergrenze gilt von einer Million Franken pro Jahr für das Entgelt, welches in diesen Unternehmen an das oberste Kader oder an die Mitglieder des Verwaltungsrates ausgerichtet werden darf. Mit dieser Vorlage wird eine parlamentarischen Initiative umgesetzt (16.438 n Pa. Iv. [Leutenegger Oberholzer] Piller Carrard).

In seiner Stellungnahme vom 14. August 2020 beantragt der Bundesrat auf die Vorlage nicht einzutreten. Die SPK spricht sich auch gegen die Eventualanträge des Bundesrates aus: Mit 17 zu 8 Stimmen hält die Kommission daran fest, dass die Regelung auch für die Swisscom gelten soll. Ebenso will die Kommission mit 18 zu 7 Stimmen am Verbot für die Ausrichtung von Abgangsentschädigungen für höhere Kader des Bundes festhalten.

Über weitere in der Sitzung vom 19./20. November 2020 behandelte Geschäfte wird mit einer Medienmitteilung am Freitagnachmittag informiert.

Die Kommission tagt am 19./20. November 2020 unter dem Vorsitz ihres Vizepräsidenten Nationalrat Marco Romano (M-CEB/TI) in Bern.